19.12.2023 15:35:28 - Bundesgericht erklärt Corona-Impfstoffpatent von Curevac für nichtig

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Das Bundespatentgericht hat ein grundlegendes Corona-Impfstoffpatent des Tübinger Pharmaunternehmens Curevac für nichtig erklärt. Mit diesem Urteil gab das Gericht am Dienstag einer Klage des Mainzer Konkurrenten Biontech gegen Curevac statt. Das Europäische Patentamt hatte das Patent im Jahr 2010 an Curevac erteilt. Curevac will gegen das Urteil Berufung einlegen. Die Curevac-Aktien sackten nach dem Urteil kräftig ab.

Das Münchner Verfahren ist ein Teil der Auseinandersetzungen zwischen den beiden Unternehmen - allerdings ein ganz entscheidender. Curevac hatte Biontech und dessen US-Partner Pfizer im Juli 2022 beim Landgericht Düsseldorf wegen angeblicher Verletzung seiner Patente auf Schadenersatz verklagt. Im Gegenzug klagte Biontech vor dem Bundespatentgericht in München und verlangte, das Curevac-Patent für nichtig zu erklären. Das Produkt beruhe nicht auf einer Erfindung./rol/DP/jha


Quelle: dpa-AFX
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
PFIZER INC. DL-,05 852009 Frankfurt 25,910 30.05.24 19:31:10 +0,075 +0,29% 0,000 0,000 25,655 25,910
BIONTECH SE SPON. ADRS 1 A2PSR2 Frankfurt 86,900 30.05.24 19:35:41 +0,050 +0,06% 0,000 0,000 85,250 86,900
CUREVAC N.V. O.N. A2P71U Frankfurt 3,400 30.05.24 18:35:04 -0,330 -8,85% 0,000 0,000 3,538 3,400

© 2000-2024 DZ BANK AG. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen | Impressum
2024 Infront Financial Technology GmbH