05.06.2024 11:00:57 - EQS-HV: AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft: Einberufung der 37. ordentlichen Hauptversammlung der AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft

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EQS-News: AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft: Einberufung der 37. ordentlichen Hauptversammlung der AGRANA
Beteiligungs-Aktiengesellschaft
2024-06-05 / 11:00 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS News
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft
Wien, FN 99489 h
ISIN AT000AGRANA3
("Gesellschaft")

Einberufung der 37. ordentlichen Hauptversammlung der
AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
37. ordentlichen Hauptversammlung
der AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft
am Freitag, dem 5. Juli 2024, um 11:00 Uhr,
im Raiffeisen Forum, 1020 Wien, Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1.

I. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses
samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für
das Geschäftsjahr 2023/2024
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023/2024
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023/2024

5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für
das Geschäftsjahr 2024/2025
7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 2023/2024
8. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 6. "Veröffentlichungen"

II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 14. Juni 2024 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der
Gesellschaft unter www.agrana.com bzw. www.agrana.com/ir/hauptversammlung zugänglich:
. Einberufung und Tagesordnung,
. Vollmachtserteilung (Muster),
. Vollmachtserteilung IVA (Muster),
. Widerruf einer Vollmacht (Muster),
. Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats für die 37. ordentliche Hauptversammlung,

. Vergütungsbericht 2023/24 des AGRANA Vorstandes und des Aufsichtsrates,
. Konzernabschluss mit zusammengefasstem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023/24 (Geschäftsbericht),

. Jahresabschluss der AGRANA Beteiligungs-AG für das Geschäftsjahr 2023/24 (Jahresfinanzbericht),
. Vorschlag für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2023/24,
. Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2023/24,
. Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023/24.

III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen
Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende
des 25. Juni 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft
nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der
Gesellschaft spätestens am 2. Juli 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden
Kommunikationswege und Adressen zu gehen muss:
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß § 13 Abs 7 genügen lässt
Per E-Mail anmeldung.agrana@hauptversammlung.at (Depotbestätigungen bitte im Format PDF)
Per Telefax +43 (0)1 8900 500 - 50
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
Per Post oder Boten:
AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
Per SWIFT:
GIBAATWGGMS
(Message Type MT598 oder MT599,
unbedingt ISIN AT000AGRANA3 im Text angeben)
Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung
einer Depotbestätigung zu veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs
2 AktG):
. Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten
gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
. Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls
Register und Registernummer bei juristischen Personen,
. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs;
ISIN AT000AGRANA3 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer),
. Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
. Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des
Nachweisstichtages 25. Juni 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
Identitätsnachweis
Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht, zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen
amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.
Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte
die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den
Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen.
AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erscheinenden
Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.
IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den
Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III. nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im
Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2
AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich.
Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und Adressen an:
Per Post oder Boten:
AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
Per E-Mail: anmeldung.agrana@hauptversammlung.at (Vollmachten bitte im Format PDF)
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 - 50
Per SWIFT: GIBAATWGGMS
für Kreditinstitute (Message Type MT598 oder MT599,
unbedingt ISIN AT000AGRANA3 im Text angeben)

Die Vollmachten müssen spätestens bis 4. Juli 2024, 16:00 Uhr, Wiener Zeit, bei einer der zuvor genannten Adressen
eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierungsstelle der Hauptversammlung übergeben
werden.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.agrana.com bzw. www.agrana.com/ir/hauptversammlung abrufbar. Wir bitten im Interesse einer reibungslosen
Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den
Aktionären zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular.
Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses
zusätzlich zur Depotbestätigung auf dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg die Erklärung
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches
Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Unabhängiger Stimmrechtsvertreter
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband für Anleger, IVA, 1130 Wien,
Feldmühlgasse 22, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung; hierfür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.agrana.com bzw.
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June 05, 2024 05:00 ET (09:00 GMT)
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