09.04.2024 18:23:32 - dpa-AFX: Julius Bär muss in Deutschland Mängel in Geschäftsorganisation beheben

ZÜRICH (dpa-AFX) - Julius Bär ist in Deutschland von der
Finanzaufsicht Bafin in einer Sonderprüfung unter die Lupe genommen worden.
Dabei hat die Behörde in Teilen der Geschäftsorganisation Mängel festgestellt,
insbesondere bei den IT-Prozessen in der Risikosteuerung und im
Risikocontrolling. Außerdem bemängelt die Bafin die IT-Prozesse in der
Risikotragfähigkeit des Instituts, wie sie am Mittwoch mitteilte.

Damit verstoße die Bank gegen das Kreditwesengesetz zu einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation, wie die Bafin weiter schreibt. Julius Bär Deutschland
müsse sicherstellen, dass ihre Geschäftsorganisation ordnungsgemäß sei, ordnete
die Behörde an.

Die Bafin teilte weiter mit, die sogenannte "ordnungsgemäße
Geschäftsorganisation" solle gewährleisten, dass "Kreditinstitute die
gesetzlichen Bestimmungen einhalten und tun, was betriebswirtschaftlich
notwendig ist". Ein wesentlicher Teil davon sei ein "angemessenes und wirksames
Risikomanagement", das die "laufende Risikotragfähigkeit von Kreditinstituten"
sicherstelle.

Somit müssen Kreditinstitute laut Bafin "im Rahmen ihres Risikomanagements
über eine funktionierende Gesamtbanksteuerung und ein adäquates
Risikocontrolling verfügen". Weiter müssten die Institute ihre Risiken
angemessen ermitteln und überwachen und daraus die richtigen Schlüsse ziehen.

Julius Bär wollte sich auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP nicht zur
Mitteilung der Bafin äußern./tv/kw/AWP/he

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