30.06.2024 14:40:28 - dpa-AFX: Frankreich startet Kennzeichnungspflicht für Mogelpackungen im Handel

PARIS/BERLIN (dpa-AFX) - In Frankreich müssen Lebensmitteleinzelhändler von
Montag an Mogelpackungen durch einen Hinweis am Regal kennzeichnen. Es gehe
dabei um Produkte, deren bisheriger Packungsinhalt reduziert wird, während der
Preis gleich bleibt oder angehoben wird, teilte das Pariser
Wirtschaftsministerium mit. Diese Praxis sei zwar nicht verboten, stoße aber
häufig auf Kritik, da sie von Verbrauchern beim Einkauf oft schwer erkannt wird.

Für eine Dauer von zwei Monaten nach Veränderung der Packungsgröße ist nun
in Frankreich ein Hinweis am Regal vorgeschrieben, der benennt, wie sich die
Menge in der Packung sowie der Preis verändert haben. Die Regelung gilt für
Lebensmittel und übrige Produkte, und zwar für Markenartikel ebenso wie für
Eigenmarken der Supermärkte. Die Regelung zur Kenntlichmachung sogenannter
"Shrinkflation" hatte Frankreich während der hohen Inflation im vergangenen Jahr
auf den Weg gebracht, als viele Menschen über hohe Lebensmittelpreise klagten
und sich zugleich durch verkleinerte Verpackungen getäuscht fühlten.

Ruf nach Kennzeichnung von Mogelpackungen auch in Deutschland

Verbraucherschützer fordern auch in Deutschland eine Kennzeichnungspflicht
für entsprechende Produkte. "Verbraucherinnen und Verbraucher müssen
Mogelpackungen beim Einkauf auf einen Blick erkennen können. Produkte mit
veränderten Zusammensetzungen oder niedrigerer Füllmenge bei gleichem oder
höherem Preis sollten für mindestens sechs Monate mit einem Warnhinweis versehen
werden", sagte die Vorständin der Verbraucherzentrale Bundesverbandes, Ramona
Pop.

Die Verbraucherzentrale Hamburg führt seit Jahren eine Liste mit
Mogelpackungen. Im vergangenen Jahr wurden mit mehr als 100 Produkten so viele
Beschwerden verzeichnet wie noch nie. Einige Hersteller reduzieren die
Inhaltsmenge bei gleichem oder steigendem Preis, andere tauschen hochwertige
Zutaten gegen kostengünstigere aus. Besonders viele Mogelpackungen gibt es
demnach bei Genuss-Lebensmitteln wie Schokolade, Keksen und Chips. In den
meisten Fällen sind Markenartikel betroffen. "Viele Menschen bemerken nicht,
wenn sie bei ihrem täglichen Einkauf zu einer Mogelpackung greifen", sagte der
Vorstand der Verbraucherzentrale Hamburg, Michael Knobloch. "Die Verärgerung der
Menschen ist riesig."

Das Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (BMUV) hatte in einem Eckpunktepapier im Juni 2023 angekündigt, Mogelpackungen verbieten zu wollen.
Das Vorhaben befindet sich nach Angaben eines Sprechers weiterhin in der
Ressortabstimmung. Wie Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) sagte, konnte
mit den anderen Bundesministerien dazu leider bislang keine Einigung gefunden
werden. "Da viele Lebensmittel in der gleichen Verpackung in mehreren
Mitgliedsstaaten vermarktet werden, sind zudem einheitliche europäische
Anforderungen besonders sinnvoll."/evs/DP/nas

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