04.07.2024 14:14:49 - dpa-AFX: Gesetz zu Spruchkammern zivilrechtliche Wirtschaftsstreitigkeiten beschlossen

BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundestag hat mit großer Mehrheit einem Gesetzentwurf
zugestimmt, der den Ländern die Einrichtung sogenannter Commercial Courts
ermöglicht. Vor diesen neuen Spruchkammern sollen bedeutende zivilrechtliche
Wirtschaftsstreitigkeiten verhandelt werden können.

Englisch statt Deutsch vor Gericht

Außerdem wird die Möglichkeit eröffnet, auch in englischer Sprache zu
verhandeln. An Commercial Courts sollen Wirtschaftszivilsachen ab einem
Streitwert von 500 000 Euro erstinstanzlich geführt werden können, sofern sich
die Parteien auf die Anrufung eines solchen Gerichts verständigt haben. Als
Verfahrenssprache sollen die Parteien zwischen Deutsch und Englisch wählen
können. Die Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP sowie die Union stimmten für den
Entwurf. Die Abgeordneten der AfD votierten dagegen. Die Gruppe Die Linke
enthielt sich.

Der AfD-Abgeordnete Fabian Jacobi kritisierte in der Debatte die Verwendung
des Englischen und beklagte einen "Prozess der Verdrängung unserer Sprache".
Clara Bünger (Linke) hielt ihm entgegen, dass international tätige deutsche
Unternehmen bisher oft an Gerichte im Ausland hätten ausweichen müssen.

CDU: Kein großer Wurf

Der Unionsabgeordnete Axel Müller (CDU) sagte, es sei zwar gut, dass jetzt
ein verbesserter gesetzlicher Rahmen geschaffen werden solle. Der Entwurf sei
aber kein großer Wurf. Beispielsweise habe es die Ampel-Koalition versäumt, die
Chance für eine Reform des AGB-Rechts (Allgemeine Geschäftsbedingungen) zu
nutzen. Gleichzeitig verwies er darauf, dass Baden-Württemberg in Stuttgart und
Mannheim bereits Commercial Courts eingerichtet hat. "Seit 14 Jahren arbeiten
wir an dieser Initiative und jetzt ist es endlich so weit", sagte der
Grünen-Rechtspolitiker und ehemalige Hamburger Justizsenator, Till Steffen.

In den parlamentarischen Beratungen zu dem Entwurf hatten die Koalitionäre
noch eingefügt, dass die Zuständigkeit der Commercial Courts sich auch auf
bestimmte Rechtsstreitigkeiten innerhalb von Unternehmen erstrecken soll. Gegen
die erstinstanzlichen Entscheidungen der Commercial Courts soll eine Revision
beim Bundesgerichtshof (BGH) möglich sein. Auch dort soll, wenn der zuständige
Senat beim BGH einverstanden ist, - eine Verfahrensführung in englischer Sprache
möglich sein./abc/DP/mis

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