06.05.2024 19:22:04 - EQS-News: Hintergrund zur Bekanntmachung der BaFin vom 29. April 2024 zur Prüfungsanordnung für den Halbjahresfinanzbericht 2023 der Gateway Real Estate AG

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EQS-News: Gateway Real Estate AG / Schlagwort(e): Stellungnahme/Immobilien
Hintergrund zur Bekanntmachung der BaFin vom 29. April 2024 zur Prüfungsanordnung für den Halbjahresfinanzbericht 2023
der Gateway Real Estate AG
2024-05-06 / 19:21 CET/CEST
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Hintergrund zur Bekanntmachung der BaFin vom 29. April 2024 zur Prüfungsanordnung für den Halbjahresfinanzbericht 2023
der Gateway Real Estate AG
Berlin, 06.Mai 2024. Die BaFin hat am 29. April 2024 eine Bekanntmachung über die Prüfung des verkürzten Abschlusses
zum Stichtag 30. Juni 2023 und des zugehörigen Zwischenlageberichts der Gateway Real Estate AG (die "Gesellschaft" -
WKN A0JJTG / ISIN DE000A0JJTG7) veröffentlicht. Gegenstand der Prüfung ist, ob eine zum Stichtag 30. Juni 2023 mit rund
EUR 141,5 Mio. bewertete Liegenschaft möglicherweise in wesentlichem Umfang überbewertet wurde.
Hintergrund der Prüfung ist, dass die Gesellschaft im Zusammenhang mit der Neuordnung der laufenden Finanzierung für
ihre Projektentwicklung in Augsburg im vierten Quartal 2023 auf Wunsch des Finanzierungspartners ein neues
Wertgutachten in Auftrag gegeben hatte. Auf Basis eines neuen Wertermittlungsverfahrens ergab sich ein um ca. EUR 42
Mio. bzw. 30 % niedrigeren Wert gegenüber dem bislang nach IAS 40 bilanzierten Wertansatz für diese Immobilie aus dem
geprüften Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022. Bezogen auf das gesamte Immobilienportfolio der Gesellschaft
entspricht dies einer Abwertung um 3,6 %.
Die Gesellschaft hat diese Abwertung unverzüglich mit Ad hoc-Meldung vom 23. November 2023 bekannt gemacht und bereits
in ihrer Zwischenmitteilung zum 30. September 2023 ausgewiesen.
Das Projektentwicklungsgrundstück in Augsburg wird aktuell in Teilen gewerblich bzw. industriell genutzt und soll nach
den Vorstellungen der Gesellschaft einer überwiegend wohnwirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden. Hieran arbeitet die
Gesellschaft seit mehr als drei Jahren gemeinsam mit der Stadt Augsburg. Mit Beschlussvorlage des Stadtplanungsamtes
vom 18. September 2023 und Stadtratsbeschluss vom 19. Oktober 2023 wurde die Umwidmung beschlossen und das
Projektentwicklungsziel bestätigt. Aus operativer Sicht sieht die Gesellschaft die Projektentwicklung in Augsburg
weiterhin auf einem positiven Weg.
Die BaFin prüft in dem nun eingeleiteten Verfahren ausschließlich, ob die von der Gesellschaft bekannt gemachte und in
ihrer Zwischenmitteilung für das dritte Quartal 2023 vorgenommene Wertberichtigung bereits im Halbjahresfinanzbericht
2023 des Konzerns hätte erfolgen müssen. Die Gesellschaft ist davon überzeugt, dass sie den Halbjahresfinanzbericht
regelgerecht erstellt hat, da es zu diesem Zeitpunkt noch keine Veranlassung zu einer Wertberichtigung gab. Die
Gesellschaft kooperiert uneingeschränkt mit der BaFin, um den Sachverhalt aufzuklären, und geht davon aus, dass die
Anlassprüfung in einem konstruktiven und professionellen Dialog zielführend zu einem einvernehmlichen Abschluss
gebracht werden kann.

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Sven Annutsch
Hardenbergstr. 28a
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T +49 (0) 30 40 363 47 - 0
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