24.05.2024 11:13:09 - EQS-HV: Telekom Austria AG: Einberufung zur Hauptversammlung und Tagesordnung

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EQS-News: Telekom Austria AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Telekom Austria AG: Einberufung zur Hauptversammlung und Tagesordnung
2024-05-24 / 11:12 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung
am 27. Juni 2024

Telekom Austria Aktiengesellschaft
FN 144477t, Handelsgericht Wien
ISIN AT0000720008

Wir laden unsere Aktionär:innen zu der am Donnerstag, 27. Juni 2024, um 10:00 Uhr MESZ am Sitz der Gesellschaft,
Lassallestraße 9, 1020 Wien, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Am Tag der Hauptversammlung kann die Präsentation der Tagesordnungspunkte ab 10:00 Uhr MESZ bis zur Generaldebatte im
Livestream unter www.a1.group verfolgt werden. Die Aufzeichnung steht nach der Hauptversammlung ab ca. 17:00 Uhr MESZ
auf unserer Website zur Verfügung.

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts, des Konzernabschlusses, des
Konzernlageberichts sowie des konsolidierten Corporate Governance Berichts, des konsolidierten nichtfinanziellen
Berichts, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2023.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023.
5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2023.
6. Wahlen in den Aufsichtsrat.
7. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024.
8. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik.
9. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht.
10. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in den §§ 3, 5, 13, 15, 17 und 18.

Informationen für unsere Aktionär:innen

Spätestens ab 06. Juni 2024 (21 Tage vor der Hauptversammlung) stehen unter https://www.a1.group zur Verfügung:

. Konzernabschluss 2023 und Konzernlagebericht 2023;
. Jahresabschluss 2023 und Lagebericht 2023;
. Konsolidierter Corporate Governance Bericht 2023;
. Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht 2023;
. Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands;
. Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2023;
. Vollständiger Text dieser Einberufung;
. Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats;
. Erklärungen der Kandidat:innen für die Wahl in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs 2 AktG;
. Vergütungsbericht 2023;
. Vergütungspolitik;
. Satzung unter Ersichtlichmachung der Änderungen;
. Vollmachts- und Widerrufsformulare.


Aufnahme von weiteren Punkten in die Tagesordnung:
Aktionär:innen, deren Anteile gemeinsam 5 % des Grundkapitals erreichen, können verlangen, dass Punkte auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
(beides in Deutsch erforderlich) beiliegen; bei Aufsichtsratswahlen tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung
der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Der schriftliche und unterschriebene Antrag muss bis 06. Juni 2024,
24:00 Uhr MESZ (21. Tag vor der Hauptversammlung) bei der Telekom Austria AG, Abteilung Investor Relations, 1020 Wien,
Lassallestraße 9, eingelangt sein. Die Antragsteller müssen seit mindestens 3 Monaten vor Antragstellung durchgehend
Inhaber der Aktien sein. Dies ist gleichzeitig mit dem Antrag mittels Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen.

Beschlussvorschläge:
Bis zum Ende des 18. Juni 2024 (7. Werktag vor der Hauptversammlung) können Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 1 %
des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionär:innen, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der
Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht werden. Im Fall eines Vorschlags zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.

Diese Unterlagen sind samt Nachweis der Aktionärseigenschaft durch Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in Textform (per
Fax an +43 (0)50 664 9 49040 oder per Post an Telekom Austria AG, Abteilung Investor Relations, 1020 Wien,
Lassallestraße 9, oder per E-Mail an hauptversammlung.2024@a1.group) zu senden.

Die Gesellschaft wird den Vorschlag spätestens am 2. Werktag nach Zugang veröffentlichen, außer wenn

1. er keine Begründung enthält oder die Erklärung nach § 87 Abs 2 AktG fehlt;
2. er zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde;
3. ein auf denselben Sachverhalt gestützter gleichsinniger Vorschlag bereits veröffentlicht wurde;
4. er den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede (§ 111 StGB) oder der Beleidigung (§ 115 StGB) erfüllt; oder sich
der Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde; oder
5. die Aktionär:innen zu erkennen geben, dass sie an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten
lassen werden.

Die Begründung muss nicht veröffentlicht werden, wenn sie mehr als 5.000 Schriftzeichen umfasst oder soweit sie einen
Tatbestand der eben genannten Ziffer 4 erfüllt. Übermitteln mehrere Aktionär:innen Beschlussvorschläge zum selben Punkt
der Tagesordnung, so kann der Vorstand die Vorschläge und ihre Begründungen zusammenfassen. Die Beschlussvorschläge
samt Begründungen sind in deutscher Sprache zu übermitteln.

Depotbestätigung bei Aufnahme weiterer Tagesordnungspunkte bzw. bei Beschlussvorschlägen:
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft haben Aktionär:innen eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG in deutscher oder
englischer Sprache des depotführenden Kreditinstituts mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums
oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als 7 Tage
sein darf, anzuschließen. Bei mehreren Aktionär:innen, die nur gemeinsam den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von
5 % bzw. 1 % des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionär:innen auf denselben
Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

Antragsrecht:
Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Über einen
Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist nur dann
abzustimmen, wenn er in der Hauptversammlung als Antrag wiederholt wird. Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds setzt zwingend die fristgerechte Übermittlung eines Wahlvorschlags in Textform gemäß § 110 AktG
samt einer Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG voraus.

Auskunftsrecht:
In der Hauptversammlung wird jedem Aktionär auf Verlangen Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft gegeben,
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich
auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Die
Auskunft darf verweigert werden, soweit

1. sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen
einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder
2. ihre Erteilung strafbar wäre.

Auf den Grund der Auskunftsverweigerung ist hinzuweisen.

Teilnahme & Depotbestätigung & Stimmrechtsvertreter:
Zur Teilnahme an unserer Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am 17. Juni 2024, 24:00 Uhr MESZ (Nachweisstichtag)
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Die Aktionärseigenschaft ist mittels Depotbestätigung in deutscher
oder englischer Sprache nachzuweisen, die vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen ist und spätestens am 3. Werktag
vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft einzulangen hat. Bitte beachten Sie, dass diese Frist am 24. Juni 2024
endet.

Die Depotbestätigungen sind

i. in Textform, die die Satzung gem § 16 Abs 2 genügen lässt
per Fax: +43 (0)1 8900 500 50, oder

per E-Mail: anmeldung.telekom@hauptversammlung.at (Depotbestätigung als PDF),

ii. in Schriftform (firmenmäßige Fertigung erforderlich) per Post oder Boten an Telekom Austria AG, c/o
HV-Veranstaltungsservice GmbH, Betreff: Telekom Austria HV, 8242 St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60, Österreich, oder


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May 24, 2024 05:13 ET (09:13 GMT)
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