22.03.2024 15:05:55 - EQS-HV: DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.04.2024 in Bielefeld mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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EQS-News: DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.04.2024 in Bielefeld mit dem
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2024-03-22 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Bielefeld ISIN-Code: DE0005878003
Wertpapierkennnummer (WKN): 587800 122. ordentliche Hauptversammlung
Wir laden hiermit die Aktionäre^1 unserer Gesellschaft zu der am Dienstag, 30. April 2024, 10:00 Uhr, stattfindenden
122. ordentlichen Hauptversammlung ein.
^1Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Dokument auf geschlechtsspezifische Formulierungen verzichtet. Die
gewählte Form steht für alle Personen des weiblichen, männlichen und diversen Geschlechts gleichermaßen.
Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung wird ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als
virtuelle Hauptversammlung durchgeführt.
Ort der Versammlung im Sinne des Gesetzes: Geschäftsräume der Gesellschaft, Gildemeisterstraße 60, 33689 Bielefeld
Tagesordnung
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023 mit den Lageberichten für die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT und
den Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1
Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023
Der Jahresabschluss und der Lagebericht, der Konzernabschluss und der Konzernlage-bericht, der Bericht
des Aufsichtsrates und der Bericht des Vorstands mit den Erläuterungen übernahmerechtlicher Angaben sind
der Hauptversammlung rechtzeitig zugänglich gemacht worden. Die genannten Unterlagen enthalten auch den
erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a, § 315a HGB und die Erklärung zur Unternehmensführung mit
1. der Corporate-Governance-Berichterstattung sowie den Vergütungsbericht zum Geschäftsjahr 2023. Diese
Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung selbst über die Internetseite der Gesellschaft https:
//de.dmgmori-ag.com/investor-relations/hauptversammlung zugänglich sein und in der Hauptversammlung
erläutert.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß § 172
Aktiengesetz (AktG) am 18. März 2024 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Einer
Feststellung des Jahresabschlusses sowie einer Billigung des Konzernabschlusses durch die
Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es daher nicht, sodass zu Tagesordnungspunkt 1 keine
Beschlussfassung erfolgt.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
2. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
3. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.
Satzungsänderung zur Aufhebung des bestehenden und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals
Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 10. Mai 2019 unter dem Tagesordnungspunkt 4 ein genehmigtes
Kapital in Höhe von EUR 102.463.392,20 beschlossen (§ 5 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft).
Dieses hat eine Laufzeit bis zum 9. Mai 2024 und läuft damit alsbald aus.
Vorstand und Aufsichtsrat halten es zur Wahrung der Flexibilität der Gesellschaft für angezeigt, durch
entsprechende Satzungsänderung das nur noch kurzzeitig bestehende genehmigte Kapital aufzuheben und an
dessen Stelle in gleicher Höhe ein neues genehmigtes Kapital mit einer Laufzeit bis zum 29. April 2029 zu
schaffen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 5 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft wie folgt
neu zu fassen:
"Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 29. April 2029 mit Zustimmung des
Aufsichtsrates um bis zu EUR 102.463.392,20 durch Ausgabe von bis zu 39.408.997 neuer auf den Inhaber
lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Die Ermächtigung
kann einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals ausgeübt werden.
Bei Bareinlagen können die neuen Aktien auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten
Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen
werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Grundsätzlich ist den
Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
a) hinsichtlich eines anteiligen Betrags des Grundkapitals von bis zu EUR 5.000.000,00 zur Ausgabe von
Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder mit der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundener
Unternehmen;
b) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage, um in geeigneten Fällen Unternehmen, Unternehmensteile oder
Beteiligungen an Unternehmen oder sonstige Vermögensgegenstände gegen Gewährung von Aktien zu erwerben;
c) bei Kapitalerhöhung gegen Bareinlage, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis zum
Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand, die möglichst zeitnah zur
Platzierung der Aktien erfolgen soll, nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz
4 AktG unterschreitet und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird,
insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 20% des Grundkapitals weder im Zeitpunkt des
Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung übersteigt. Auf die Höchstgrenze von
20% des Grundkapitals werden Aktien angerechnet, die während der Laufzeit des genehmigten Kapitals unter
Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz
4 AktG ausgegeben oder veräußert werden;
d) um etwaige Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht auszunehmen.
Die insgesamt aufgrund der vorstehenden Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß lit. b) und
lit. c) ausgegebenen Aktien dürfen 20% des Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung überschreiten. Auf diese 20-Prozent-Grenze sind solche
Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit der vorstehenden Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss
aus einem etwaigen anderen genehmigten Kapital ausgegeben werden; ausgenommen von vorstehender Anrechnung
sind Bezugsrechtsausschlüsse zum Ausgleich von Spitzenbeträgen oder zur Ausgabe von Aktien an
Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit der Gesellschaft verbundener Unternehmen.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der
Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Satzung
entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals anzupassen bzw., falls das genehmigte
Kapital bis zum 29. April 2029 nicht oder nicht vollständig ausgenutzt sein sollte, dieses nach
Fristablauf aufzuheben."
Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 4 gemäß §§ 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG
Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 10. Mai 2019 unter dem Tagesordnungspunkt 4 ein genehmigtes
Kapital in Höhe von EUR 102.463.392,20 (§ 5 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft) mit Laufzeit bis zum 9.
Mai 2024 beschlossen. Das genehmigte Kapital der Gesellschaft läuft damit alsbald aus.
Durch die Schaffung einer neuen Ermächtigung mit einem dem der auslaufenden Ermächtigung der Höhe nach
entsprechenden Ermächtigungsbetrag soll der Gesellschaft die Flexibilität erhalten bleiben, auch künftig
bei Bedarf auf strategische Optionen reagieren zu können bzw. kurzfristig das für die Fortentwicklung des
Unternehmens erforderliche Kapital an den Kapitalmärkten aufzunehmen und günstige Marktgegebenheiten zur
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(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 22, 2024 10:05 ET (14:05 GMT)
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
DMG MORI AG O.N. 587800 Xetra 43,600 24.05.24 17:36:02 +0,200 +0,46% 0,000 0,000 43,500 43,600

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