14.06.2024 17:05:39 - EQS-HV: STRABAG SE: VERÖFFENTLICHUNG des von der Hauptversammlung am 14.6.2024 gefassten Beschlusses über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und 1b AktG

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EQS-News: STRABAG SE / Bekanntmachung der Ergebnisse zur Hauptversammlung
STRABAG SE: VERÖFFENTLICHUNG des von der Hauptversammlung am 14.6.2024 gefassten Beschlusses über die Ermächtigung des
Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und 1b AktG
2024-06-14 / 17:05 CET/CEST
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VERÖFFENTLICHUNG des von der Hauptversammlung am 14.6.2024 gefassten Beschlusses über die Ermächtigung des Vorstands
zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und 1b AktG.
In der Hauptversammlung der STRABAG SE vom heutigen Tag, 14.6.2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
"(1) Die in der 18. Ordentlichen Hauptversammlung vom 24.6.2022 erteilte Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb
eigener Aktien im nicht ausgenutzten Umfang wird aufgehoben und der Vorstand wird gleichzeitig gemäß § 65 Abs 1 Z 8
sowie Abs 1a und 1b AktG ermächtigt, auf den Inhaber oder auf Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft im Ausmaß von
bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag dieser
Beschlussfassung sowohl über die Börse oder öffentliches Angebot als auch auf andere Art zu einem niedrigsten Gegenwert
je Aktie von EUR 1,00 (= rechnerischer Anteil einer Aktie am Grundkapital) und einem höchsten Gegenwert je Aktie von
höchstens EUR 43,00 zu erwerben. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Die
Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke
durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte
ausgeübt werden. Die wiederholte Ausnutzung der Ermächtigung ist zulässig. Die Ermächtigung ist vom Vorstand in der
Weise auszuüben, dass der mit dem von der Gesellschaft aufgrund dieser Ermächtigung oder sonst erworbenen Aktien
verbundene Anteil des Grundkapitals zu keinem Zeitpunkt 10% des Grundkapitals übersteigen darf.
Einen Erwerb kann der Vorstand beschließen, doch muss der Aufsichtsrat im Nachhinein von diesem Beschluss in Kenntnis
gesetzt werden.
(2) Der Vorstand wird ermächtigt, bei einem Rückerwerb von auf den Inhaber oder auf Namen lautende Stückaktien der
Gesellschaft gemäß Beschlusspunkt 1. auch das quotenmäßige Veräußerungsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre, das mit
einem solchen Erwerb einhergehen kann, auszuschließen (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss). Ein Erwerb unter Ausschluss
des quotenmäßigen Veräußerungsrechts (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss) unterliegt der vorherigen Zustimmung des
Aufsichtsrats.
(3) Die in der 18. Ordentlichen Hauptversammlung vom 24.6.2022 erteilte Ermächtigung des Vorstands zur Einziehung
eigener Aktien im nicht ausgenutzten Umfang wird aufgehoben und der Vorstand wird ermächtigt, die von der Gesellschaft
erworbenen eigenen Aktien zur Gänze oder teilweise ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss mit Zustimmung des
Aufsichtsrats einzuziehen.
(4) Die in der 18. Ordentlichen Hauptversammlung vom 24.6.2022 erteilte Ermächtigung des Vorstands zur Veräußerung
eigener Aktien im nicht ausgenutzten Umfang wird aufgehoben und der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab
Beschlussfassung gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Veräußerung
beziehungsweise Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein
öffentliches Angebot zu wählen, auch einen allfälligen Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der
Aktionärinnen und Aktionäre zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann einmal
oder mehrmals, ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke
durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte
ausgeübt werden."
Kontakt
STRABAG SE
Marco Reiter
Abteilung Investor Relations
Tel. +43 1 22422-1089
investor.relations@strabag.com
ISIN
AT000000STR1
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Sprache:      Deutsch 
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