23.05.2024 06:16:54 - dpa-AFX: POLITIK: Missbrauchsbeauftragte Claus wirbt für Kinderrechte im Grundgesetz

BERLIN (dpa-AFX) - Zum 75. Jahrestag des Grundgesetzes fordert die
Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, eine explizite
Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung. Der Jahrestag sei ein Grund zum
Feiern, "aber auch ein Grund daran zu erinnern, dass die Kinderrechte endlich
den Verfassungsrang erhalten müssen, der ihnen zusteht", sagte Claus der
Deutschen Presse-Agentur. "Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ist von
großer gesamtgesellschaftlicher Bedeutung."

Aus Sicht von Claus würde eine solche Verankerung Politik, Justiz und
Verwaltung dazu verpflichten, die Perspektive von Kindern stets in den
Mittelpunkt von Entscheidungen zu stellen. Diese vorrangige Berücksichtigung des
Kindeswohls spiele nicht nur bei Verfahren vor dem Familiengericht eine Rolle.
Sie sei auch generell wichtig für den besseren Schutz von Kindern und
Jugendlichen vor Gewalterfahrungen, insbesondere auch vor sexueller Gewalt.

Bislang werde auf europäischer Ebene der massive Anstieg von
Missbrauchsdarstellungen im Netz noch nicht wirksam bekämpft - unter anderem,
weil andere Kriterien wie etwa der Datenschutz mehr Berücksichtigung fänden als
das Kindeswohl, beklagte Claus.

An diesem Donnerstag jährt sich die Verkündung des Grundgesetzes zum 75.
Mal. In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP festgehalten: "Wir
wollen die Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz verankern und orientieren
uns dabei maßgeblich an den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention. Dafür werden
wir einen Gesetzesentwurf vorlegen und zugleich das Monitoring zur Umsetzung der
UN-Kinderrechtskonvention ausbauen." Bislang geschehen ist aber noch nichts. Die
parlamentarischen Hürden für eine solche Änderung sind generell hoch.
Erforderlich wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat.

Die Vorgängerregierung aus Union und SPD war bereits an dem Vorhaben
gescheitert. Die Parteien im Bundestag hatten sich in der vergangenen
Legislaturperiode nicht auf eine Formulierung einigen können./faa/DP/stk

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