05.07.2024 13:08:03 - dpa-AFX: POLITIK: Bundesrat billigt Cannabis-Grenzwert am Steuer

BERLIN (dpa-AFX) - Für Autofahrerinnen und Autofahrer kommen neue
Bestimmungen und Bußgelder für Cannabis am Steuer. Der Bundesrat ließ ein vom
Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, das für den berauschenden Wirkstoff
THC einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut festlegt - ähnlich wie
die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Für Fahranfänger und Mischkonsum von
Cannabis und Alkohol kommen strengere Regeln. In Kraft treten sollen die
Neuregelungen nach der nun folgenden Gesetzesverkündung, also voraussichtlich
noch im Sommer.

Nachdem Kiffen und privater Cannabis-Anbau für Volljährige seit 1. April mit vielen Vorgaben legal sind, folgen nun begleitende Verkehrsregelungen. Bisher
gilt die strikte Linie, dass schon beim Nachweis von Tetrahydrocannabinol (THC)
Folgen drohen. Dafür hat sich in der Rechtsprechung ein Wert von 1 Nanogramm
etabliert. Beim Verkehrsgerichtstag sprachen sich Experten aber schon 2022 für
eine "angemessene" Heraufsetzung aus. Denn dies sei so niedrig, dass viele
sanktioniert würden, bei denen sich eine Fahrsicherheitsminderung nicht
begründen lasse.

Künftig gilt per Gesetz: Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit 3,5 Nanogramm
THC oder mehr unterwegs ist, riskiert in der Regel 500 Euro und einen Monat
Fahrverbot. Wenn dazu noch Alkohol getrunken wird, riskiert man in der Regel
1000 Euro Buße. Für Fahranfänger heißt es künftig wie bei Alkohol: In der
zweijährigen Führerschein-Probezeit und für unter 21-Jährige gilt ein
Cannabis-Verbot - die Grenze von 3,5 Nanogramm gilt also nicht. Bei Verstößen
drohen in der Regel 250 Euro Bußgeld./sam/DP/jha

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