12.06.2024 18:24:46 - dpa-AFX: ROUNDUP 2: Rabatte für gesundes Verhalten? BGH stärkt Rechte Versicherter

(nach Entscheidung aktualisiert)

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Gutscheine fürs Joggen, Rabatte für die
Vorsorgeuntersuchung - seit Jahren üben Verbraucherschützer Kritik an einem
Programm des Versicherers Generali , das Versicherte für
gesundheitsbewusstes Verhalten mit Gutscheinen und Vergünstigungen belohnt. Der
Bundesgerichtshof (BGH) hat den sogenannten Telematiktarif in einer
Berufsunfähigkeitsversicherung unter die Lupe genommen - und im Streit um einige
Regelungen nun den Versicherten den Rücken gestärkt. Die wichtigsten Fragen und
Antworten im Überblick:

Was ist ein Telematiktarif?

Als Telematiktarife werden Tarife bezeichnet, bei denen das Verhalten eines
Versicherten etwa über eine App verfolgt wird. Die Höhe der Versicherungsprämie
wird dann auf Grundlage dieser Daten bestimmt. "Bekannt sind solche Programme
bisher vor allem bei Kfz-Versicherungen, die den Fahrstil bewerten", sagt der
Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten (BdV), Stephen Rehmke.
"Versicherer zeichnen das Verhalten ihrer Kundinnen und Kunden auf, analysieren
die Daten und belohnen verminderte Risiken mit Rabatten auf die Prämien." Der
beklagte Tarif ziele hingegen auf Gesundheits- und Fitnessdaten der Versicherten
und damit auf einen "sehr persönlichen Lebensbereich", so Rehmke.

Um welchen Tarif ging es am BGH?

Im konkreten Fall hat der BdV gegen einen Tarif der Generali-Tochter Dialog
Lebensversicherungen geklagt, der die Mitgliedschaft in dem Gesundheitsprogramm
der Generali voraussetzt. Versicherte sammeln dort Punkte, wenn sie zum Beispiel
Sport machen oder zum Arzt gehen. Die Daten werden über eine App erfasst, als
Belohnung für ein gesundheitsbewusstes Leben winken Gutscheine und
Vergünstigungen bei Partnerunternehmen. Je nach Punktezahl erhalten Versicherte
zudem den Status "Bronze", "Silber", "Gold" oder "Platin" - der wiederum
Auswirkungen auf die Höhe der zu zahlenden Versicherungsprämie hat. Wer den
Platin- oder Gold-Status erreiche, zahle weniger als im Vorjahr, teilte Generali
der dpa mit. Über Veränderungen des zu zahlenden Beitrags würden Kundinnen und
Kunden informiert.

Was kritisieren die Verbraucherschützer?

Der BdV hat sich gegen mehrere Regelungen des Tarifs gewandt und sie unter
anderem als intransparent kritisiert. So könnten die Verbraucher etwa "nicht
genau in Erfahrung bringen, welches konkrete Verhalten zu welchen tatsächlichen
Vergünstigungen führt", sagt BdV-Vorstand Rehmke. Außerdem werde verschleiert,
dass die sogenannte Überschussbeteiligung der Versicherten auch trotz
gesundheitsbewussten Verhaltens ausbleiben könne, wenn der Versicherer nicht
ausreichend Erträge erziele. Unfair sei auch, dass entsprechende Aktivitäten
nicht berücksichtigt würden, wenn die Fitnessdaten zu spät geliefert würden -
"egal, ob das die Kundin versäumt hat oder die Technik beim Versicherer versagt
hat", so Rehmke.

Wie hat das Gericht entschieden?

Die Karlsruher Richterinnen und Richter befanden, dem Verbraucher werde
nicht hinreichend erklärt, nach welchen Maßstäben die Vergünstigungen über eine
sogenannte Überschussbeteiligung zustande kämen. Die entsprechende Klausel sei
intransparent und daher unwirksam.

Neben der Klausel zur Überschussbeteiligung stand auch eine Regelung zur
Übermittlung der Gesundheitsdaten im Fokus des Verfahrens. Es sei unfair, dass
in dem Tarif entsprechende gesundheitsbewusste Aktivitäten nicht berücksichtigt
würden, wenn die Fitnessdaten zu spät geliefert würden - "egal, ob das die
Kundin versäumt hat oder die Technik beim Versicherer versagt hat", sagte
Rehmke. Auch hier folgte der BGH der Ansicht des BdV. Der Versicherte werde
unangemessen benachteiligt, die Klausel sei unwirksam.

Was sagt die Generali?

Generali betonte nach der Verkündung, ihr Vitality-Gesundheitsprogramm
selbst sei nicht Gegenstand der Entscheidung gewesen und vom BGH auch nicht
grundsätzlich in Frage gestellt worden. "Insofern bestätigt das Urteil den
Grundsatz der Vertragsfreiheit, wonach jeder im Rahmen der bestehenden Gesetze
frei entscheiden kann, wie und bei wem er oder sie sich versichert", so das
Unternehmen. Die beiden in dem Verfahren monierten Klauseln wolle man
entsprechend anpassen und die nach eigenen Angaben knapp 100 betroffenen Kunden
anschreiben./jml/DP/ngu
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
ALLIANZ SE NA O.N. 840400 Xetra 291,900 05.11.24 17:37:29 +1,700 +0,59% 0,000 0,000 290,700 290,200
AXA S.A. INH. EO 2,29 855705 Xetra 34,380 05.11.24 17:35:35 +0,350 +1,03% 0,000 0,000 34,150 34,030
MUENCH.RUECKVERS.VNA O.N. 843002 Xetra 475,300 05.11.24 17:35:29 +6,300 +1,34% 0,000 0,000 469,700 469,000
GENERALI S.P.A. 850312 Xetra 25,480 05.11.24 17:35:32 +0,130 +0,51% 0,000 0,000 25,480 25,350
TALANX AG NA O.N. TLX100 Xetra 71,500 05.11.24 17:35:11 +0,850 +1,20% 0,000 0,000 70,500 70,650

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