13.05.2024 09:30:04 - dpa-AFX: HINTERGRUND/Bessere Verbindungen: Bund legt Regeln für Handynetz-Ausbau fest
BERLIN/BONN (dpa-AFX) - Deutschlands Handynetze sollen besser werden.
Hierfür will die Bundesnetzagentur Ausbauregeln festlegen, die der
Behördenpräsident Klaus Müller am Montag in einer Entwurfsfassung vorstellt. Dem
Regelwerk kommt eine wegweisende Bedeutung zu für die künftige Qualität des
Mobilfunks in Deutschland. Ein Überblick über das Thema.
Worum geht es?
Alle vier bis fünf Jahre versteigert der Bund Nutzungsrechte für
verschiedene Frequenzbänder, die für ein gutes Handynetz elementar wichtig sind.
Das spült dem Bund Milliarden in die Kasse, 2019 waren es rund 6,5 Milliarden
Euro für eine etwa zwanzigjährige Nutzung. Bei der ersten großen Auktion im Jahr
2000 waren es sogar mehr als 50 Milliarden Euro. Dieses Jahr sollte eigentlich
wieder versteigert werden, Anfang 2026 werden wichtige Frequenzen frei. Doch
diese Auktion soll nun ausfallen.
Stattdessen werden die Nutzungsrechte wohl um fünf Jahre verlängert. In
einigen Jahren soll es doch wieder zu einer Auktion kommen, bei denen andere
Frequenzen einbezogen werden. Bei der Verlängerung sollen die Netzbetreiber nur
relativ niedrige Gebühren zahlen - bei fünf Jahren wären das rund 600 Millionen
Euro insgesamt. Im Vergleich zu den Auktionskosten 2019 sind die Gebühren also
grob gesagt ein Drittel niedriger.
Warum verzichtet der Bund auf Milliarden?
Mit der Deutschen Telekom , O2 Telefónica und Vodafone
gibt es drei etablierte Netzbetreiber in Deutschland und mit 1&1
seit kurzem auch eine Nummer vier - die United-Internet-Tochter
baut ihr noch sehr kleines Handynetz schrittweise auf. Sie
wollte an einer neuen Auktion teilnehmen, um sich weitere Frequenzblöcke zu
sichern. Allerdings werden dieses Mal nicht genug Frequenzen frei, um den Bedarf
von vier und nicht nur von drei Firmen zu decken. Sollte dennoch auktioniert
werden, warnen die Platzhirsche vor Qualitätseinbußen zulasten der Verbraucher.
Die Möglichkeit eines Tauschmodells, bei dem andere Frequenzen einbezogen werden
und 1&1 zum Zuge kommen kann, lehnten die etablierten Unternehmen ab. Darauf
hatte der Neuling unter den Netzbetreibern gehofft.
Warum ist das Regelwerk wichtig für Verbraucher?
Wenn die Nutzungsrechte verlängert werden, müssen sich die Netzbetreiber zur
Einhaltung von Auflagen verpflichten. Damit möchte der Staat sicherstellen, dass
eine flächendeckende Versorgung allmählich Realität wird und die
Telekommunikationsfirmen nicht nur da bauen, wo der meiste Datenverkehr ist und
es sich wirtschaftlich lohnt. So sind die Netzbetreiber beispielsweise
verpflichtet, bis Ende 2024 alle Bundesstraßen mit 100 Megabit pro Sekunde
abzudecken. Gemessen wird in der Nähe der Antenne und nicht am Smartphone
selbst.
Die Auflagen für die Verkehrswege bezieht sich auf die Branche insgesamt:
Wird ein Kilometer Bundesstraße nur von einem Netzbetreiber und der nächste
Kilometer vom anderen Netzbetreiber abgedeckt, gilt die Ausbauvorschrift als
erfüllt - obwohl ein Verbraucher zwischendurch im Funkloch ist, schließlich
verbindet sich sein Smartphone nur mit einem Netz und nicht mit allen. Diese
Anrechnungsfähigkeit im Auflagenkatalog könnte künftig wegfallen, dann müsste
jedes Netz durchgängig gute Verbindungen bieten - das wäre ein dickes Plus für
Verbraucher. Außerdem will die Netzagentur die Versorgung auf dem Land mit einer
Auflage verbessern, die speziell auf dünn besiedelte Gebiete ausgerichtet ist.
Was sind die Knackpunkte?
Bei der Verlängerung der Nutzungsrechte bliebe der
Netzbetreiber-Neueinsteiger 1&1 außen vor. Mit speziellen Regeln dürfte sich die
Behörde darum bemühen, den daraus entstehenden Nachteil für den Internetkonzern
aus Rheinland-Pfalz zu minimieren. Der zweite strittige Punkt ist die Frage, wie
es mit Telekommunikationsanbietern ohne eigenes Handynetz weitergeht. Freenet
und andere kleine Wettbewerber pochen hierbei auf eine Pflicht,
dass die Netzbetreiber sie auf ihr Netz lassen müssen - das wäre eine sogenannte
Diensteanbieterverpflichtung. Dagegen sträuben sich die großen Platzhirsche -
sie wollen selbst frei entscheiden, ob sie Freenet & Co als Untermieter auf ihr
Netz nehmen oder nicht.
Wie geht es weiter?
Behördenchef Müller stellt am Montag einen Entscheidungsentwurf vor, den die
Firmen, Verbände und Politiker in den kommenden Monaten kommentieren können. Im
Herbst soll die finale Entscheidung fallen. Bis dahin sind Änderungen zwar
möglich, ein radikaler Kurswechsel gilt aber als unwahrscheinlich. Die nächste
Auktion wird möglicherweise im Jahr 2028 durchgeführt. Dann kann der Bund wieder
mit Milliardeneinnahmen rechnen./wdw/DP/zb
|
Name |
WKN |
Börse |
Kurs |
Datum/Zeit |
Diff. |
Diff. % |
Geld |
Brief |
Erster |
Schluss |
|
DT.TELEKOM AG NA |
555750 |
Frankfurt |
27,770 |
31.10.24 20:51:45 |
-0,340 |
-1,21% |
0,000 |
0,000 |
27,930 |
28,110 |
|
UTD.INTERNET AG NA |
508903 |
Frankfurt |
18,820 |
31.10.24 08:00:20 |
-0,340 |
-1,77% |
0,000 |
0,000 |
18,820 |
19,160 |
|
1+1 AG INH O.N. |
554550 |
Frankfurt |
12,820 |
31.10.24 20:51:45 |
-0,220 |
-1,69% |
0,000 |
0,000 |
12,800 |
13,040 |
|
FREENET AG NA O.N. |
A0Z2ZZ |
Frankfurt |
27,240 |
31.10.24 20:51:45 |
-0,180 |
-0,66% |
0,000 |
0,000 |
27,600 |
27,420 |
|
VODAFONE GROUP PLC |
A1XA83 |
Frankfurt |
0,857 |
31.10.24 18:26:23 |
-0,012 |
-1,43% |
0,000 |
0,000 |
0,863 |
0,869 |