11.07.2024 10:00:53 - dpa-AFX: Lauterbach will Verkaufsverbot von Lachgas

BERLIN (dpa-AFX) - Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will per Gesetz
den Verkauf von Lachgas als Partydroge an junge Leute verbieten. Der
SPD-Politiker erarbeitete dazu eine Gesetzesänderung, wie die "Rheinische Post"
berichtete. Ein Ministeriumssprecher bestätigte heute entsprechende Pläne. Der
Änderungsantrag sieht demnach zudem ein Verbot sogenannter K.-o.-Tropfen vor.
Das Papier sei nun in die Ressortabstimmung gegangen. Lauterbach hatte sich in
der Vergangenheit mehrfach für strengere Regeln ausgesprochen.

Lachgas fällt bisher nicht unter Betäubungsmittelgesetz

Lachgas, also Distickstoffmonoxid (N2O), ist seit einigen Jahren als
Partydroge auf dem Vormarsch. Die Konsumenten atmen den euphorisierenden Stoff
über Luftballons ein. Lachgas fällt in Deutschland bisher nicht unter das
Betäubungsmittelgesetz und kann etwa in Sahnekapseln oder Kartuschen im
Supermarkt, in Tabakläden oder im Internet gekauft werden. Andere Staaten haben
bereits gesetzliche Regelungen gegen den Missbrauch getroffen.

Für Kinder und Jugendliche soll demnach ein grundsätzliches Besitzverbot
gelten. Dem Bericht zufolge soll aber die industrielle, gewerbliche oder
wissenschaftliche Nutzung von Lachgas als "anerkannte Verwendung" erlaubt
bleiben, solange ein Missbrauch des Stoffes als Rauschmittel ausgeschlossen
werden könne. Hintergrund sei, dass Lachgas auch in der Industrie zum Beispiel
zum Aufschäumen von Sahne zum Einsatz komme oder in der Medizin und Wissenschaft
genutzt werde.

Gesetz könnte noch dieses Jahr in Kraft treten

Der Bundesgesundheitsminister will zudem die Chemikalien Gammabutyrolacton
und 1,4-Butandiol verbieten. Sie sind als K.-o.-Tropfen bekannt. Täter schütten
die meist geschmacks- und geruchlosen Chemikalien in die Getränke ihrer Opfer.
Die Substanzen wirken üblicherweise wie Drogen. Nach einigen Minuten wird den
Opfern schwindelig, sie können nicht mehr klar denken und handeln und fühlen
sich, als wären sie betrunken. Kurz darauf können sie für Minuten oder auch
mehrere Stunden das Bewusstsein verlieren. Täter nutzen diese Zeit für
Sexualdelikte oder zum Ausrauben.

Dem Blatt zufolge soll die Gesetzesänderung nach der Sommerpause umgesetzt
werden und könnte noch in diesem Jahr in Kraft treten./cht/DP/jha

© 2000-2024 DZ BANK AG. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen | Impressum
2024 Infront Financial Technology GmbH