03.07.2024 12:43:02 - dpa-AFX: POLITIK: Generalbundesanwalt geht gegen 'Knockout 51'-Urteil vor

JENA/KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Urteil des Oberlandesgerichts Jena im
"Knockout 51"-Prozess wird vorerst nicht rechtskräftig. Der Generalbundesanwalt
habe Revision beim Bundesgerichtshof gegen die Entscheidung eingelegt, sagte
eine Sprecherin der Strafverfolgungsbehörde der Deutschen Presse-Agentur.
Genauere Angaben zur Begründung dieser Revision machte sie nicht. Dazu müsse
zunächst die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts abgewartet werden, die
noch nicht vorliege.

Haftstrafen wegen Mitgliedschaft in krimineller Vereinigung

Das Oberlandesgericht Jena hatte am Montag vier Thüringer zu Haftstrafen
verurteilt: Die Staatsschutzkammer sah es als erwiesen an, dass die Männer mit
"Knockout 51" Mitglieder einer kriminellen Vereinigung waren und diese auch zum
Teil gegründet hatten. Als Mitglieder hätten sie etwa verschiedene Gewalttaten
begangen und teils gegen das Waffengesetz verstoßen. Drei der Angeklagten sollen
nach der Entscheidung zwei Jahre und zwei Monate, zwei Jahre und sechs Monate
sowie drei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Der vierte Angeklagte erhielt
eine Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.

Bundesanwaltschaft sieht in "Knockout" auch terroristische Vereinigung

Der Generalbundesanwalt hatte deutlich höhere Strafen für die Männer
gefordert. Dessen Vertreter hatten bei ihren Plädoyers zwischen vier Jahren und
drei Monaten und sieben Jahren Haft für die Angeklagten verlangt. Maßgeblich
gestützt war diese Strafforderung auf die Einschätzung, bei "Knockout 51"
handele es sich nicht nur um eine kriminelle, sondern ab einem gewissen
Zeitpunkt auch um eine terroristische Vereinigung. Dieser Einschätzung war das
Gericht jedoch nicht gefolgt.

Im Thüringer Verfassungsschutzbericht 2022 wird "Knockout 51" als
"gewaltbereite, neonazistische Vereinigungen mit demokratiefeindlichen
Zielsetzungen" beschrieben./seh/DP/mis

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