14.07.2024 02:07:56 - dpa-AFX: POLITIK: Katholische Bistümer ohne Obergrenze bei Entschädigungen

AUGSBURG (dpa-AFX) - Die katholischen Bistümer in Deutschland setzen sich
laut einer Umfrage der "Augsburger Allgemeinen" derzeit keine Obergrenze bei
Entschädigungszahlungen an Betroffene von Missbrauch. In einzelnen Diözesen
werden vor hohen Zahlungen allerdings individuelle Gutachten erstellt, wie aus
der Umfrage bei allen 27 Bistümern und Erzbistümern demnach hervorgeht.

Der Augsburger Bischof Bertram Meier hatte zu Beginn des Jahres eine Debatte über die Entschädigungshöhe an Missbrauchsbetroffene angestoßen. Auslöser war
eine zunächst blockierte Zahlung an einen Betroffenen sexueller Gewalt. Die
Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) hatte 150.000 Euro
Entschädigung festgelegt, was zunächst nicht gezahlt wurde. Ein Bistumssprecher
erklärte dies damit, dass das Verfahren aus Sicht der katholischen Diözese noch
nicht abgeschlossen sei.

Das Bistum zahlte die Summe nach heftiger Kritik schließlich, betonte
allerdings, dass die grundsätzliche Thematik der festgesetzten Leistungshöhen
von der Deutschen Bischofskonferenz weiter diskutiert werden müsse.

Nun teilte das Augsburger Bistum der Zeitung mit: "Betraglich bestimmte
Obergrenzen für Leistungen zur Anerkennung des Leids hat das Bistum Augsburg
bislang nicht festgelegt." Es sei in jedem Einzelfall den Festlegungen der
Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen gefolgt. Derzeit gebe es auch
keine konkreten Überlegungen, Höchstgrenzen für Anerkennungsleistungen zu
bestimmen. Ähnlich äußerte sich das Bistum Eichstätt.

Die Bistümer Limburg und Trier teilten wiederum mit, in Einzelfällen könne
es sein, dass zur Plausibilisierung Gutachten erbeten würden. "Wenn wir Zweifel
an der Plausibilität haben oder diese verneinen, lassen wir das Ganze extern
überprüfen", hieß es auch vom Bistum Regensburg./ses/DP/he

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