13.06.2024 06:10:48 - dpa-AFX: Verbraucherzentrale mahnt Meta wegen KI-Training mit Nutzerdaten ab

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Mit einer Abmahnung gegen den Facebook-Konzern Meta
will die Verbraucherzentrale NRW verhindern, dass das
Internet-Unternehmen ungefragt Inhalte seiner Anwenderinnen und Anwender zum
Training seiner KI-Modelle verwendet. Die europäische Konzerntochter Meta
Platforms Ireland Ltd. wurde zur Abgabe einer Unterlassungserklärung
aufgefordert. Meta hat in den vergangenen Tagen massenhaft die Nutzer von
Facebook, Instagram und Threads angeschrieben, um sie über die Anpassung seiner
Datenschutzerklärung zu informieren. "Wir aktualisieren unsere
Datenschutzrichtlinie, da wir KI bei Meta ausweiten", heißt es in der E-Mail. In
dem Text werden die Anwenderinnen und Anwender auch auf ein Widerspruchsrecht
hingewiesen.

Die Verbraucherschützer aus Nordrhein-Westfalen stören sich daran, dass die
Meta-Kunden aktiv widersprechen müssen, wenn die mit dem KI-Training auf der
Basis ihrer Postings nicht einverstanden sind. "Das Widerspruchsverfahren ist
sehr umständlich und wenig nutzer- freundlich." Sie bemängeln zudem, dass
Facebook neuerdings eine weitergehende Analyse der privaten Fotobibliothek
standardmäßig vornimmt: Nutzerinnen und Nutzer der Facebook-App erhielten nun
Vorschläge, welche Fotos oder Videos aus dem persönlichen Speicher sie auf der
Plattform teilen könnten. Aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW verstoßen beide
Änderungen - das KI-Training und die Foto-Analyse - gegen Datenschutzrechte der
User.

Meta vertritt die Auffassung, dass sein Vorgehen nicht gegen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt. In der Mail an die Nutzer heißt
es: "Um dir diese Nutzungserlebnisse anbieten zu können, berufen wir uns
zukünftig auf die Rechtsgrundlage des berechtigten Interesses, wenn wir deine
Informationen verwenden, um KI bei Meta weiterzuentwickeln und zu verbessern."

Dieser Interpretation das Datenschutzrechtes können sich die
Verbraucherschützer nicht anschließen. "Meta macht es sich hier zu einfach",
erklärte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Die
Verwendung privater Daten für das Training einer Künstlichen Intelligenz dürfe
nicht ohne Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer geschehen. "Denn die dabei
verwendeten personenbezogenen Daten können sehr schutzwürdig sein." Nutzerinnen
und Nutzer hätten in der Vergangenheit gar nicht absehen können, dass die von
ihnen geposteten Informationen in Zukunft einmal für das Training von KI genutzt
werden könnten.

Der Konzern hat nach der Abmahnung durch die Verbraucherzentrale NRW bis zum 19. Juni 2024 Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Sollte Meta die Frist
ungenutzt verstreichen lassen, steht den Verbraucherschützern der Klageweg
offen./chd/DP/zb
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