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01.07.2024 10:41:28 - dpa-AFX: ROUNDUP/Gericht: Verfassungsschutz darf AfD in Bayern beobachten

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Der Bayerische Verfassungsschutz darf die AfD als
rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten. Eine Klage des bayerischen
Landesverbands gegen die Beobachtung wies das Verwaltungsgericht München als
unbegründet zurück. Der AfD-Landesvorsitzende Stephan Protschka hatte zu Beginn
der Verhandlung angekündigt, den vollen Instanzenweg ausschöpfen zu wollen.

Die Anhaltspunkte seien hinreichend und derart gewichtig, dass auch die
Öffentlichkeit informiert werden könne, sagte der Vorsitzende der 30. Kammer am
Verwaltungsgericht München, Michael Kumetz. Er begründete dies etwa mit
Äußerungen, die sich gegen Muslime und andere Menschen mit Migrationshintergrund
richteten oder auch aktuelle deutsche Gerichte mit denen aus der NS-Zeit
verglichen. "Eine Beobachtung nur einzelner Kreisverbände würde zu kurz
greifen", sagte Kumetz.

Die Beobachtung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte
bereits das Oberverwaltungsgericht Münster für rechtens erklärt.

Kein Erfolg in zwei Instanzen zuvor

Der bayerische Verfassungsschutz hatte im Jahr 2022 bekanntgegeben, die AfD
mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten, weil Anhaltspunkte für
verfassungswidrige Bestrebungen bestünden. Dagegen hatte die AfD zunächst im
Eilverfahren geklagt und in zwei Instanzen verloren. Am Verwaltungsgericht wurde
in der Hauptsache verhandelt.

Der Verfassungsschutz legte dem Gericht umfangreiches Beweismaterial vor,
darunter Tausende Seiten Chatprotokolle. Aus dem Material soll hervorgehen, dass
der Verdacht auf rechtsextreme Tendenzen und damit eine Beobachtung berechtigt
ist.

Die AfD-Seite hatte während des Prozesses stets argumentiert, es handele
sich bei den aufgelisteten extremistischen Äußerungen um Entgleisungen
Einzelner, die von der Partei auch stets sanktioniert worden seien - etwa mit
Ausschlussverfahren und Ämtersperren - oder die sich durch Parteiaustritte für
die AfD ohnehin erledigt hätten./dm/DP/mis

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