01.07.2024 15:49:26 - dpa-AFX: ROUNDUP: EU-Kommission nimmt Facebook-Konzern Meta ins Visier

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Der Internet-Konzern Meta verstößt mit
seinem Modell "Pay for Privacy" aus Sicht der EU-Kommission gegen digitale
Regeln. Nach Ansicht der Brüsseler Behörde ist es nicht mit EU-Recht vereinbar,
dass sich Nutzer von Facebook und Instagram zwischen einer monatlichen Gebühr
für eine werbefreie Version und einer kostenfreien Version mit personalisierter
Werbung entscheiden müssen.

Das Modell des Mutterkonzerns Meta erlaube nicht, sich für einen Dienst zu
entscheiden, der weniger persönliche Daten verwende, ansonsten aber gleichwertig
sei, teilte die Brüsseler Behörde nach einer ersten Untersuchung mit. Außerdem
erlaube das Modell den Nutzern nicht, ihr Recht auf freie Zustimmung ihrer
personenbezogenen Daten auszuüben.

Meta weist Vorwürfe zurück

Ein Sprecher des Unternehmens sagte auf Anfrage, dass das Modell "Pay for
Privacy" im Einklang mit dem Gesetz über digitale Märkte (DMA) stehe. "Wir
freuen uns auf einen weiteren konstruktiven Dialog mit der Europäischen
Kommission, um diese Untersuchung zu einem Abschluss zu bringen."

Die Kommission betonte, dass ihre Untersuchungen noch nicht abgeschlossen
seien. Die vorläufigen Feststellungen der Brüsseler Behörde gehen auf ein
Verfahren gegen Meta zurück, das die Kommission im März eingeleitet hatte. Meta
hat nun die Möglichkeit, die Untersuchungsakte einzusehen und schriftlich darauf
zu antworten.

Seit Anfang März müssen sich Firmen an den DMA halten. Er soll für mehr
Wettbewerb bei digitalen Diensten und bessere Chancen für neue Rivalen sorgen.
Die Grundannahme dabei ist, manche große Plattformbetreiber seien so mächtig
geworden, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten. Der DMA soll dies mit
Regeln für die sogenannten Gatekeeper (Torwächter) aufbrechen. Darunter sind die
US-Schwergewichte Apple , Amazon , Microsoft
, Alphabet und Meta.

Mögliche Konsequenzen für Meta

Die Kommission will das im März eröffnete Verfahren innerhalb eines Jahres
abschließen. Je nach Ergebnis der Untersuchung müssen die betroffenen Firmen
Maßnahmen ergreifen, um Bedenken der Behörde auszuräumen. Wer sich nicht an das
Gesetz hält, kann mit einer Geldstrafe von bis zu zehn Prozent des weltweiten
Gesamtumsatzes belangt werden. Bei Wiederholungstätern sind 20 Prozent
möglich./svv/DP/jha
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
Apple 865985 NASDAQ 221,550 03.07.24 19:00:03 +1,280 +0,58% 220,930 221,220 220,000 220,270
Amazon.com 906866 NASDAQ 197,558 03.07.24 19:00:03 -2,442 -1,22% 197,430 197,460 199,940 200,000
Microsoft Corp 870747 NASDAQ 460,770 03.07.24 19:00:03 +1,490 +0,32% 460,000 460,180 458,190 459,280
Meta Platforms A1JWVX NASDAQ 509,960 03.07.24 19:00:03 +0,460 +0,09% 509,650 509,950 506,370 509,500
Alphabet A14Y6F NASDAQ 185,820 03.07.24 19:00:03 +0,580 +0,31% 185,690 185,790 184,850 185,240

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