28.06.2024 17:59:48 - dpa-AFX: POLITIK: Gericht: Ausbürgerung von Ex-Mitarbeiter der AfD ist rechtens

BERLIN (dpa-AFX) - Der Ex-Mitarbeiter eines AfD-Bundestagsabgeordneten hat
sich zunächst erfolglos gegen seine Ausbürgerung gewehrt. Das Verwaltungsgericht
Berlin hat im Eilverfahren die Rücknahme der Einbürgerung für rechtens erklärt
und damit das Vorgehen der Berliner Senatsinnenverwaltung bestätigt. Die
Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig (Az.: VG 25 L 329/24). Der Mann habe
bereits Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt,
teilte eine Gerichtssprecherin am Freitag mit. Zuvor hatte der "Spiegel"
berichtet.

Gericht: Arglistige Täuschung

Das Verwaltungsgericht hat seine Entscheidung damit begründet, dass der
Ex-Mitarbeiter seine Einbürgerung durch arglistige Täuschung erschlichen habe.
Er habe im Einbürgerungsverfahren seinen russischen Pass verschwiegen, hieß es.
Demnach hatte der Mann im September 2019 bei einem Berliner Bezirksamt
angegeben, nur die ukrainische Staatsangehörigkeit zu besitzen. Im November 2022
wurde er Deutscher. Im April 2023 stießen Bundespolizisten am Flughafen Hamburg
jedoch bei ihm auf einen russischen Reisepass. Daraufhin nahm der Innensenat die
Einbürgerung wieder zurück.

Dagegen klagt der Ex-AfD-Mitarbeiter. Weil das Innenressort die sofortige
Vollziehung der Rücknahme angeordnet hat, versuchte er im Eilverfahren eine
aufschiebende Wirkung zu erzielen - vergeblich. Es sei nach derzeitiger Lage
davon auszugehen, dass die Entscheidung der Innenverwaltung rechtmäßig sei.

Im Visier des Verfassungsschutzes

Der Mann war bis Anfang des Jahres Mitarbeiter des
AfD-Bundestagsabgeordneten Eugen Schmidt und besaß längere Zeit einen
Hausausweis des Parlaments. Laut Beschluss des Verwaltungsgerichts verdächtigt
ihn der Verfassungsschutz, dass er im Auftrag staatlicher russischer Stellen zum
Nachteil der Bundesrepublik Deutschland handele.

Der Kläger bestreitet dies. Das bloße Bestreiten reicht aus Sicht der
Richter aber nicht. Vielmehr ergäben sich "aus den auffälligen Einträgen in
seinen Reisepässen, der ungewöhnlichen Einfuhr hoher Geldbeträge aus dem Ausland
sowie seinen völlig substanzlosen Angaben" zum Erwerb der russischen
Staatsangehörigkeit hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass die Einschätzung des
Bundesamtes für Verfassungsschutz zutreffen könnte, heißt es in dem Beschluss,
der der dpa vorlag.

Vorfälle wie dieser gaben Anlass für strengere Sicherheitsvorkehrungen im
Bundestag. So wird inzwischen beispielsweise überlegt, ob vor der Ausstellung
eines Hausausweises für Mitarbeiter künftig der Verfassungsschutz regelmäßig um
Erkenntnisse angefragt werden soll. Entschieden werden soll über die neuen
Maßnahmen voraussichtlich in diesem Herbst./mvk/DP/mis

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