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EQS-News: Schloss Wachenheim AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Schloss Wachenheim AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.11.2023 in Trier mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2023-10-05 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Schloss Wachenheim AG Trier - Wertpapier-Kenn-Nummer 722900 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden
unsere Aktionäre hiermit zu der am Donnerstag, dem 16. November 2023, vormittags um 10:00 Uhr (MEZ), im ERA Conference
Centre (ECC)
Gebäude B
Metzer Allee 2 - 4
54295 Trier stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. I. Tagesordnung
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des
zusammengefassten Lageberichts für die Schloss Wachenheim AG und den Konzern mit dem erläuternden Bericht
zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss am 20. September
2023 gebilligt und den Jahresabschluss damit gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Gemäß
den gesetzlichen Bestimmungen ist demzufolge zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung vorgesehen.
1.
Die vorgenannten Unterlagen stehen im Internet unter
https://www.schloss-wachenheim.com/investor-relations/hv2023
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zur Verfügung.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2022/2023
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn aus dem Geschäftsjahr 2022/2023 in Höhe von
EUR 41.106.361,09 wie folgt zu verwenden:
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Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,60 je Aktie auf 7.920.000 Stückaktien = EUR 4.752.000,00
Vortrag auf neue Rechnung = EUR 36.354.361,09
Bilanzgewinn = EUR 41.106.361,09
2.
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Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hautversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, mithin am 21. November 2023, fällig.
Soweit am Tag der Hauptversammlung eigene Aktien vorhanden sind, wird in der Hauptversammlung ein
entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der bei unveränderter Ausschüttung
von EUR 0,60 je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht, den entsprechend höheren verbleibenden Betrag
auf neue Rechnung vorzutragen.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Juli
2022 bis zum 30. Juni 2023 3.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023
amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1.
Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 4.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2023 bis
zum 30. Juni 2024 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des im
Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024 enthaltenen
verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, die Nexia
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf (Rechtsnachfolgerin der RSM
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf), zum Abschlussprüfer und 5. zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024 sowie zum Prüfer
für eine etwaige prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Juli
2023 bis zum 30. Juni 2024 enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts gemäß § 115 Abs.
5, § 117 Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zu wählen.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch
Dritte ist und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers
auferlegt wurde.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022/23
Vorstand und Aufsichtsrat haben nach Maßgabe von § 162 AktG einen Vergütungsbericht zu erstellen, der
der Hauptversammlung zur Billigung gemäß § 120a Abs. 4 AktG vorzulegen ist. Der Vergütungsbericht für das
Geschäftsjahr 2022/23 sowie der Vermerk über dessen Prüfung ist im Anschluss unter "II. Vergütungsbericht
2022/23 der Schloss Wachenheim AG" abgedruckt und ist darüber hinaus auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
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https://www.schloss-wachenheim.com/investor-relations/verguetungsbericht
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verfügbar.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022/23 zu
billigen.
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1. Allgemeines
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Gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG erstellen Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft jährlich einen klaren und verständlichen Bericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung.
Der Vergütungsbericht 2022/23 wurde vom Abschlussprüfer, der RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, einer formellen Prüfung entsprechend § 162 Abs. 3 AktG unterzogen.
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2. Vergütung des Vorstands der Schloss Wachenheim AG
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2.1 Anwendung des Vergütungssystems für den Vorstand
Der Aufsichtsrat der Schloss Wachenheim AG hat am 22. September 2021 ein Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands beschlossen, und dieses Vergütungssystem der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 1 Satz 1 AktG zur Billigung vorgelegt. In der ordentlichen Hauptversammlung am 25. November 2021 wurde dieses mit einer Mehrheit von 97,25 % der abgegebenen Stimmen gebilligt. Dieses ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.schloss-wachenheim.com/investor-relations/verguetungsbericht
verfügbar. Eine erneute Vorlage an die Hauptversammlung zur Beschlussfassung findet gemäß § 120a Abs. 1 AktG mindestens alle vier Jahre, d.h. spätestens in der ordentlichen Hauptversammlung in 2025 statt.
Dieses in der ordentlichen Hauptversammlung am 25. November 2021 gebilligte Vergütungssystem ("neues Vergütungssystem") ist erstmals bei Neubestellungen, Vertragsveränderungen und Vertragsverlängerungen zur Anwendung gekommen, die nach diesem Zeitpunkt der erstmaligen Billigung durch die Hauptversammlung vorgenommen wurden. Die vor diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Vorstandsverträge blieben hiervon entsprechend § 26j Abs. 1 Satz 3 EGAktG unberührt. Insofern waren im Geschäftsjahr 2021/22 noch die Regelungen aus den bestehenden Vorstandsdienstverträgen einschlägig ("früheres Vergütungssystem"), die jedoch weitestgehend bereits die Anforderungen des neuen Vergütungssystems erfüllt haben. Im Geschäftsjahr 2022/23 kamen dann die Regelungen des neuen Vergütungssystems zur Anwendung. Die Abweichungen zwischen dem neuen und dem früheren Vergütungssystem werden in Abschnitt 2.3.4 erläutert.
2.2 Übersicht über das Vergütungssystem für den Vorstand im Geschäftsjahr 2022/23
Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der Schloss Wachenheim AG ist auf eine nachhaltige und langfristige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Damit leistet es einen Beitrag zur Förderung der Unternehmensstrategie, nämlich einem langfristigen, nachhaltigen und profitablen Wachstum.
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October 05, 2023 09:05 ET (13:05 GMT)