24.05.2024 18:00:02 - EQS-Adhoc: HPI AG: Stundung der Rückzahlungsverpflichtung der Wandelanleihe 2011/2024 bis zum 24. Juni 2024 gewährt - Einberufung der Anleihegläubigerversammlung folgt

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EQS-Ad-hoc: HPI AG / Schlagwort(e): Sonstiges/Anleihe
HPI AG: Stundung der Rückzahlungsverpflichtung der Wandelanleihe 2011/2024 bis zum 24. Juni 2024 gewährt - Einberufung
der Anleihegläubigerversammlung folgt
2024-05-24 / 18:00 CET/CEST
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HPI AG: Stundung der Rückzahlungsverpflichtung der Wandelanleihe 2011/2024 bis zum 24. Juni 2024 gewährt - Einberufung
der Anleihegläubigerversammlung folgt
München, 24. Mai 2024 - Die HPI AG (die "Gesellschaft") hat von dem gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger (der
"Vertreter der Anleihegläubiger"), One Square Advisory Services S.à.r.l, eine weitere Stundung der am 31. März 2024
fälligen Rückzahlung Wandelschuldverschreibung 2011/2024 (ISIN: DE000A1MA6Z2) bis zum 24. Juni 2024 unter der
Voraussetzung der Zahlung aufgelaufener Stückzinsen erhalten. Zuvor hatte der Vertreter der Anleihegläubiger der
beantragten Stundung nach einer ersten Stundung bis zum 15. Mai 2024 einer weiteren Stundung der fälligen Rückzahlung
nebst aufgelaufener Stückzinsen bis zum 23. Mai 2024 zugestimmt.
Da die Gesellschaft nicht in der Lage war, die am 31. März 2024 fälligen Verpflichtungen aus der Wandelanleihe zu
erfüllen und zur Abwendung der Insolvenz den Vertreter der Anleihegläubiger u. a. um Zustimmung zur
Laufzeitverlängerung um 18 Monate sowie zur Kapitalisierung der Zinsen gebeten hatte, konnte der Vertreter der
Anleihegläubiger auf Basis der bis dahin vorliegenden Informationen den Vorschlägen der Gesellschaft nicht zustimmen.
Die Stundung der am 31. März 2024 fälligen Rückzahlung nebst Zinsen bis zum 15. Mai 2024 sollte es der Gesellschaft
ermöglichen, dem Vertreter der Anleihegläubiger alle für eine Entscheidung erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Nach
Vorlage aller erforderlichen Unterlagen sollte es die Stundung der am 31. März 2024 fälligen Rückzahlung nebst
aufgelaufener Stückzinsen bis zum 23. Mai 2024 der Gesellschaft ermöglichen, mit dem gemeinsamen Vertreter der
Anleihegläubiger abschließende Gespräche über eine Zustimmung zu den Vorschlägen der Gesellschaft zu führen.
Nachdem mit dem gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger keine Zustimmung zu den Vorschlägen der Gesellschaft erzielt
werden konnte, wird die die Gesellschaft nun unverzüglich eine Anleihegläubigerversammlung einberufen und bis zum 24.
Juni 2024 über das Konzept der Gesellschaft zur Abwendung der Insolvenz abstimmen lassen.

HPI AG
Artur Piotr Jedrzejewski
Vorstand
Fürstenrieder Str. 267
81377 München
Telefon: +49 89 800 656 440
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May 24, 2024 12:00 ET (16:00 GMT)
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