04.07.2024 14:55:46 - dpa-AFX: POLITIK: Linke scheitert mit Aussetzung von Diätenerhöhung

BERLIN (dpa-AFX) - Die Linke ist im Bundestag mit dem Vorstoß gescheitert,
die diesjährige Erhöhung der Diäten auszusetzen. Union, SPD, Grüne und FDP
stimmten im Parlament gegen einen entsprechenden Gesetzentwurf. Die AfD enthielt
sich. Diätenerhöhungen hatte der Bundestag in der Vergangenheit bereits mehrfach
per Beschluss aus verschiedenen Gründen ausgesetzt. Die Linke argumentiert
aktuell mit der angespannten Haushaltslage und der allgemeinen sozialen und
wirtschaftlichen Lage. Bei der geplanten Diätenerhöhung handele es sich um die
größte Erhöhung seit 30 Jahren. Dies löse Ablehnung in der Öffentlichkeit aus.

Die Diäten sind ein heikles Thema. Das Parlament muss laut
Bundesverfassungsgericht selbst über Erhöhungen abstimmen. Dabei kam es in der
Vergangenheit aber immer wieder zu öffentlicher Kritik über eine vermeintliche
Selbstbedienung. Das Parlament beschloss deshalb vor zehn Jahren, die
Entwicklung der Abgeordnetenbezüge künftig an die Entwicklung der Löhne zu
koppeln, so dass es eine jährliche automatische Anpassung gibt, wie bei den
Renten.

11.227 Euro pro Monat plus Aufwandspauschale

Im vergangenen Jahr waren die Löhne in Deutschland auch wegen hoher
Tarifabschlüsse um rund sechs Prozent gestiegen. Der Anstieg wurde zum 1. Juli
auf die Abgeordnetenbezüge übertragen. Sie stiegen von 10.592 auf 11.227 Euro.
Orientierungsgröße für die Diäten sind die Bezüge von Bundesrichtern. Die Diäten
werden versteuert. Dazu kommt eine steuerfreie Aufwandspauschale von aktuell
5.052 Euro für Kosten zur Ausübung des Mandats zum Beispiel für die Miete des
Wahlkreisbüros, für Büromaterial und die Unterkunft in Berlin.

Bei der Union heißt es, der automatisierte Anpassungsmechanismus sei ein
transparentes, faires und nachvollziehbares Verfahren, das sich rückblickend an
der allgemeinen Lohnentwicklung orientiere. Während der Corona-Pandemie habe
dies zum Beispiel auch zu einer Absenkung der Diäten geführt. Das war 2021 der
Fall. Die FDP-Fraktion sieht das ähnlich. Der Mechanismus orientiere sich an
sachlichen Kriterien und die Folgen für die Diäten lägen nicht mehr in der Hand
der Abgeordneten. Gerade das sei der Sinn. Die AfD ist für ein ganz anderes
Modell: Die Diäten sollten sich demnach an dem Einkommen orientieren, das ein
Abgeordneter vor seiner Zeit im Bundestag hatte, gegebenenfalls mit einem
Aufschlag.

Grundgesetz spricht von "angemessener Entschädigung"

Im Grundgesetz der Bundesrepublik wurde festgelegt, dass Abgeordnete
Anspruch "auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung"
haben sollen. "Ziel ist, dass Abgeordnete von Spenden und anderen Zuwendungen
unabhängig sein und keiner Nebentätigkeit nachgehen müssen, damit sie ihr Mandat
frei ausüben können", schreibt der SPD-Abgeordnete Nils Schmid auf seiner
Homepage. "Außerdem soll verhindert werden, dass nur diejenigen politische Ämter
bekleiden, die es sich finanziell leisten können."/jr/DP/mis

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