22.05.2024 13:09:53 - dpa-AFX: POLITIK/Höcke-Prozess: Staatsanwaltschaft verzichtet auf Rechtsmittel

HALLE (dpa-AFX) - Die Staatsanwaltschaft Halle verzichtet auf Rechtsmittel
gegen das am vergangenen Dienstag verkündete Urteil gegen den AfD-Politiker
Björn Höcke. Mögliche Rechtsmittel seien zwar geprüft worden, die verhängte
Strafe sei jedoch "nicht unvertretbar", sagte der Sprecher der
Staatsanwaltschaft, Dennis Cernota, am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen
Presse-Agentur. Höcke war zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er nach
Ansicht des Gerichts wissentlich in einer Rede eine verbotene Parole der SA
(Sturmabteilung) der NSDAP verwendet hatte. Er hatte die Vorwürfe gegen sich vor
Gericht bis zuletzt zurückgewiesen.

Im Schuldspruch sei das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft
weitestgehend gefolgt, sagte Cernota. Die Staatsanwaltschaft sei damit
zufrieden. Vor Urteilsverkündung hatte sie eine Bewährungsstrafe von sechs
Monaten sowie eine Geldstrafe über 10 000 Euro für Höcke gefordert. Das Gericht
hatte den Politiker zu 100 Tagessätzen zu je 130 Euro verurteilt. Diese Strafe
liege nach Ansicht der Staatsanwaltschaft "im Rahmen des Ermessensspielraums,
den der Bundesgerichtshof den Tatrichtern bei Urteilsfindung zubilligt", sagte
Cernota.

Höckes drei Anwälte haben dagegen jeweils Revision gegen das Urteil
eingelegt. Das Urteil gegen den 52 Jahre alten Thüringer AfD-Chef wird durch das
Einlegen von Rechtsmitteln zunächst nicht rechtskräftig. Nun geht der Fall an
den Bundesgerichtshof. Dieser prüft das Urteil auf Gesetzesverletzungen - es
werden also nicht noch einmal Beweise erhoben./ija/DP/tih

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