04.04.2024 15:06:35 - EQS-HV: Basler Aktiengesellschaft: Bekanntmachung -4-

DJ EQS-HV: Basler Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.05.2024 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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EQS-News: Basler Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Basler Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.05.2024 in Hamburg mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2024-04-04 / 15:06 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Basler Aktiengesellschaft Ahrensburg ISIN: DE0005102008\\WKN: 510 200 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre (m/w/d) zu der am
Montag, den 13. Mai 2024,
um 13.30 Uhr (MESZ) (= 11:30 Uhr UTC (koordinierte Weltzeit)) in der
Handelskammer Hamburg, im Forum, 1. Stock,
Adolphsplatz 1 in 20457 Hamburg
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Basler Aktiengesellschaft
zum 31. Dezember 2023, der Lageberichte zum 31. Dezember 2023 für die Basler Aktiengesellschaft und den Basler-Konzern,
des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 und des Berichts des Vorstands mit den erläuternden Angaben
nach §§ 289a, 315a HGB für das Geschäftsjahr 2023
Diese Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet unter
https://www.baslerweb.com/de-de/investoren/hauptversammlung/2024/
eingesehen werden.
Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 am 27. März 2024 gemäß §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist
damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen gemäß § 173 Absatz 1 AktG die Hauptversammlung
über die Feststellung des Jahresabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der Basler Aktiengesellschaft zum 31.
Dezember 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von Euro 45.216.145,77 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende       = EUR 0,00 
Einstellung in die Gewinnrücklage  = EUR 0,00 
Gewinnvortrag auf neue Rechnung    = EUR 45.216.145,77 
Bilanzgewinn                       = EUR 45.216.145,77 

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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor den ausgewiesenen Bilanzgewinn zum 31.12.2023 von Euro 45.216.145,77 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2024 der Basler Aktiengesellschaft und des Prüfers für die prüferische Durchsicht sonstiger unterjähriger Zwischenfinanzberichte für das Geschäftsjahr 2024 sowie des Geschäftsjahres 2025 vor der ordentlichen Hauptversammlung 2025

Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, wie folgt zu beschließen:

5.1 Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wird zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 der Basler Aktiengesellschaft bestellt.

Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wird zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht

- soweit eine gesetzliche Verpflichtung besteht, die Berichte einer prüferischen Durchsicht zu unterziehen - von Zwischenfinanzberichten (Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte) der Basler Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 bestellt, wenn und soweit solche Zwischenfinanzberichte aufgestellt und einer prüferischen Durchsicht unterzogen werden.

Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wird zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten der Basler Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 bestellt, wenn und soweit solche Zwischenfinanzberichte vor der ordentlichen Hauptversammlung 2025 aufgestellt und einer prüferischen Durchsicht unterzogen werden.

5.2 Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wird zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung i.S.d. Art. 19a, 29a der Richtlinie 20213/34/EU in der Fassung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 für das Geschäftsjahr 2024 der Basler Aktiengesellschaft bestellt.

Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags eine Erklärung der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zu deren Unabhängigkeit eingeholt.

Auf Grundlage eines gemäß Art. 16 EU-Verordnung 537/2014 (APrVO) durchgeführten Auswahlverfahrens hat der Prüfungsausschuss als mögliche zukünftige Abschlussprüfer die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, die Grant Thornton AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, sowie die KPMG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, in die finale Wahl gezogen und empfohlen. Der Prüfungsausschuss hat nach sorgfältiger Evaluierung der Ausschreibungsergebnisse mitgeteilt, dass die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, seine Präferenz ist. Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Klausel im Sinne von Art. 16 Absatz 6 Abschlussprüferverordnung (EU) 537/2014 genannten Art auferlegt wurde. Der Empfehlung liegt ein Auswahlverfahren mit vorab Definierten Kriterien zugrunde, denen im Rahmen einer schriftlichen und mündlichen Präsentation sowie der Transparenzberichte und der Informationen zur Unabhängigkeit mithilfe eines Auswertungs-Tools ein Score zugeordnet wurde. Abschließend erfolgte eine Gesamtwürdigung. Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, erzielte nicht nur die höchste Gesamtpunktzahl, sondern lieferte auch den besten Gesamteindruck. Der Aufsichtsrat hat sich der Präferenz des Prüfungsausschusses angeschlossen und entschieden, der Hauptversammlung die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, als Abschlussprüfer vorzuschlagen.

6. Beschlussfassung über die Billigung des geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023

Der Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2023 wurde durch den Abschlussprüfer der Basler Aktiengesellschaft [formell] geprüft und mit einem Prüfungsvermerk versehen. Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 und der Vermerk über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer sind im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt und von der Einberufung der Hauptversammlung an über unsere Internetseite unter

https://www.baslerweb.com/de-de/investoren/hauptversammlung/2024/

zugänglich. Ferner wird der Vergütungsbericht dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein. Zudem wird der Vergütungsbericht in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den nach § 162 Aktiengesetz erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 zu billigen.

7. Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat der Basler Aktiengesellschaft

Der Aufsichtsrat der Basler Aktiengesellschaft setzt sich gemäß den Regelungen §§ 95, Satz 3, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 und § 4 Abs. 1 DrittelbG aus vier Mitgliedern von den Aktionären nach dem Aktiengesetz und zwei Mitgliedern von den Arbeitnehmern nach dem Drittelbeteiligungsgesetz zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Norbert Basler endet turnusgemäß mit Ablauf der Hauptversammlung vom 13. Mai 2024. Aus diesem Grund ist die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitgliedes der Anteilseignervertreter erforderlich.

Der Aufsichtsrat schlägt auf der Grundlage der Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung benannten Ziele sowie des für das Gesamtgremium entwickelten Kompetenzprofils und Diversitätskonzepts der Hauptversammlung vor, als Vertreter der Aktionäre mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung vom 13. Mai 2024 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2028 beschließt,

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Herrn Norbert Basler, Großhansdorf, Unternehmer,
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in den Aufsichtsrat zu wählen.

Aufsichtsratsmandate

Herr Norbert Basler nimmt keine Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten wahr.

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien

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April 04, 2024 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ EQS-HV: Basler Aktiengesellschaft: Bekanntmachung -2-

Weitere Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien bestehen bei:

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.             AT-Automation Technology GmbH, Bad Oldesloe (stellv. Vorsitzender des Beirats), 
.             Zöllner Holding GmbH, Kiel (stellv. Vorsitzender des Beirats), 
.             NIT, Hamburg Northern Institute of Technology Management gGmbH (Mitglied des Aufsichtsrats), 
.             Buhck Umweltservices GmbH & Co. KG, Wentdorf (Beiratsmitglied). 

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Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur Basler Aktiengesellschaft

Herr Norbert Basler hält über die Norbert Basler Holding GmbH augenblicklich 16.590.456 Stück Basler-Aktien. Die Norbert Basler Holding GmbH unterhält keine Geschäfte zur Basler AG.

Unabhängigkeit

Im Falle einer Wahl von Herrn Norbert Basler in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gehört dem Aufsichtsrat nach Einschätzung des Aufsichtsrats eine angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder an. Mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter ist unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand.

Zeitaufwand

Herr Basler hat dem Aufsichtsrat mitgeteilt, dass er den zu erwartenden Zeitaufwand für die Übernahme eines Aufsichtsratsmandats aufbringen kann. Soweit er bereits Mandate in vergleichbaren Gremien wahrnimmt, hat er gegenüber dem stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden den zeitlichen Aufwand für diese Gremien dargelegt. Der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende ist überzeugt, dass diese Gremienarbeit keine negativen Auswirkungen auf die Aufsichtsratstätigkeit von Herrn Basler für die Basler Aktiengesellschaft hat.

Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung

Nach § 100 Abs. 5 AktG muss mindestens ein Mitglied im Aufsichtsrat über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und ein weiteres Mitglied über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung verfügen. Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung wird im Aufsichtsrat der Basler AG durch Lennart Schulenburg sowie auf dem Gebiet der Abschlussprüfung durch Prof. Dr. Mirja Steinkamp abgedeckt.

Gemäß Deutschen Corporate Governance Kodex wird auf das Folgende hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat soll Herr Norbert Basler als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden.

Ergänzende Informationen zu Herrn Norbert Basler (Lebenslauf im Sinne Deutscher Corporate Governance Kodex)

Nobert Basler wurde am 19. Juni 1963 in Berlin geboren und studierte von 1983 bis 1988 Maschinenbau an der Technischen Universität Clausthal mit dem Schwerpunkt Elektrische Informationstechnik. Noch während des Studiums gründete Norbert Basler im Technikzentrum Lübeck gemeinsam mit einem seiner Kommilitonen die Basler und Berendsen GmbH, die spätere Basler AG. Im Frühjahr 2000 wechselte Norbert Basler aus dem Vorstand in den Aufsichtsrat und wurde 2003 zum Vorsitzenden des Gremiums gewählt.

Weitere Informationen zu Herrn Norbert Basler stehen unter dem Link

http://www.baslerweb.com/de-de/unternehmen/aufsichtsrat/

bereit.

Anhang zur Tagesordnung: Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 und der Vermerk über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer

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Vorbemerkungen
Gemäß § 162 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat der Basler Aktiengesellschaft (nachfolgend "Gesellschaft
" und gemeinsam mit allen (un-)mittelbaren Tochtergesellschaften nachfolgend "Basler-Konzern") einen
jährlichen Vergütungsbericht zu erstellen, der bestimmten gesetzlichen Anforderungen entsprechen muss.
Der Abschlussprüfer^1 hat zu prüfen, dass der Vergütungs-bericht alle nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG
vorgeschriebenen Angaben enthält und darüber einen Prüfungsvermerk zu erstellen. Der vom Abschlussprüfer
in diesem Sinn geprüfte Vergütungsbericht ist der Hauptversammlung zur Billigung vorzulegen. Der
vorliegende Vergütungsbericht erläutert die den gegenwärtigen und früheren Mitgliedern des Vorstands und
des Aufsichtsrats der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023 (nachfolgend "Berichtsjahr") gewährte und
geschuldete Vergütung.^2
Wie schon der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 in der Hauptversammlung am 23. Mai 2022 wurde
auch der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 von den Aktionären der Gesellschaft in der
Hauptversammlung am 26. Mai 2023 mit großer Mehrheit gebilligt. Vorstand und Aufsichtsrat sehen dies als
Bestätigung des bei den Vergütungsberichten für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 angewendeten Formats. Es
wird daher weitgehend auch für den vorliegenden Vergütungsbericht für das Berichtsjahr beibehalten.
Bezüglich der Zusammensetzung des Vorstands bzw. des Aufsichtsrats der Gesellschaft hat es im Laufe des
I. Berichtsjahrs folgende Veränderungen gegeben:
Herr Arndt Bake (vormals Vorstand Marketing (CMO)) ist zum Ende des Berichtsjahrs aus dem
- Vorstand ausgeschieden.
Frau Dorothea Brandes sowie Herr Dr. Marco Grimm als Arbeitnehmervertreter sind aus dem
- Aufsichtsrat ausgeschieden; an ihrer Stelle sind Frau Tanja Schley sowie Herr Alexander
Jürn in den Aufsichtsrat eingetreten.
^1 Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in diesem Bericht bei Personenbezeichnungen die
männliche Form verwendet. Sie steht stellvertretend für Personen jeglichen Geschlechts.
Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen in diesem Bericht nicht
^2            genau zur angegebenen Summe addieren und dass dargestellte Prozentangaben nicht genau die 
absoluten Werte widerspiegeln, auf die sie sich beziehen. II.               Allgemeine Regelungen zur Vergütung des Vorstands 

Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands durch die Aktionäre
1. Das nachstehend näher beschriebene Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft hat
der Aufsichtsrat der Gesellschaft mit Wirkung zum 1. Januar 2021 beschlossen; es wurde von den Aktionären
der Gesellschaft in der Hauptversammlung am 19. Mai 2021 rückwirkend zum 1. Januar 2021 gebilligt.
Allgemeine Grundzüge des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft
Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der Basler AG ist auf eine nachhaltige und langfristige
Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Es leistet insofern einen Beitrag zur Förderung der
Geschäftsstrategie und zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft. Das System setzt Anreize für eine
wertschaffende und langfristige Entwicklung der Gesellschaft. Das Vergütungssystem zielt darauf ab, die
Vorstandsmitglieder entsprechend ihres Aufgaben- und Verantwortungsbereichs angemessen zu vergüten, wobei
sowohl der Leistung der Vorstands-mitglieder als auch der wirtschaftlichen Lage und dem Erfolg des
Unternehmens angemessen Rechnung getragen werden soll. Das Vergütungssystem soll die Festsetzung einer im
nationalen und internationalen Vergleich wettbewerbsfähigen Vergütung ermöglichen und so einen Anreiz für
engagierte und erfolgreiche Arbeit leisten. Der Aufsichtsrat achtet bei der Festsetzung der
Gesamtvergütung darauf, dass diese in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des
Vorstandsmitglieds sowie zur Lage des Unternehmens steht und die übliche Vergütung nicht ohne Weiteres
übersteigt.
Das Vergütungssystem der Basler AG sieht zum einen eine Festvergütung vor, neben die zusätzliche
Nebenleistungen treten. Zum anderen sieht das Vergütungssystem eine erfolgsbezogene variable Vergütung
mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage vor.
Das Vergütungssystem sieht im Rahmen der variablen Vergütung Zielvorgaben vor, die für jedes Jahr für die
Vorstandsmitglieder vereinbart werden. Aus der Festlegung dieser Zielvorgaben folgt im Zusammenspiel mit
den im Übrigen für diesen Vergütungsbestandteil maßgeblichen Bestimmungen - eine Zielerreichung von 100%
unterstellt - die Zielvergütung für die variable Vergütung. Die Zielvergütung der variablen Vergütung
bildet zusammen mit den festen Vergütungsbestandteilen die Ziel-Gesamtvergütung eines jeden
2. Vorstandsmitglieds.
Die Ziel-Gesamtvergütung ist dabei u.a. abhängig von:
-             Aufgaben und Verantwortung 
-             Leistung 
-             Marktgegebenheiten 
-             Wirtschaftlicher Lage der Gesellschaft 
-             Erfolg und Zukunftsaussichten des Unternehmens 
-             Externem Vergleichsumfeld 
-             Interner Vergütungsstruktur 

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Die Ziel-Gesamtvergütung setzt sich aus der Summe aller für die Gesamtvergütung maßgeblichen

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April 04, 2024 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ EQS-HV: Basler Aktiengesellschaft: Bekanntmachung -3-

Vergütungsbestandteile zusammen. Bei der variablen Vergütung wird der Zielbetrag bei 100% Zielerreichung

zugrunde gelegt.

Vergütungssystem des Vorstands im Berichtsjahr im Überblick

Im Berichtsjahr bestand die den Mitgliedern des Vorstands im Einklang mit dem Vergütungssystem

gewährte und geschuldete Vergütung aus festen und variablen Vergütungsbestandteilen.

Für alle Vorstandsmitglieder der Basler AG, einschließlich des Vorstandsvorsitzenden, wurde ein

gleicher prozentualer Anteil von der Ziel-Gesamtvergütung definiert, der als Basis für die Berechnung der

variablen Vergütung dient. Dieser Anteil der variablen Vergütung wurde auf 25% von der

Ziel-Gesamtvergütung festgelegt.

Die relativen Anteile der festen und variablen Vergütungsbestandteile stellen sich danach (bezogen auf 3. die Ziel-Gesamtvergütung) wie folgt dar:

Der Anteil der festen Vergütung liegt bei 75% der Ziel-Gesamtvergütung zuzüglich Nebenleistungen und

der Anteil der langfristigen variablen Vergütung bei 25% der Ziel-Gesamtvergütung, sofern die Jahresziele

zu 100% erreicht werden.

Die genannten Anteile können aufgrund der Gewährung eines Teils der Zielvergütung der variablen

Vergütung in Aktien sowie der Entwicklung der Kosten der vertraglich zugesagten Nebenleistungen sowie bei

etwaigen Neubestellungen und im Falle der Gewährung etwaiger Zahlungen aus Anlass des Amtsantritts bei

Neubestellungen abweichen.

Im Falle eines unterjährigen Beginns oder einer unterjährigen Beendigung des Vorstandsdienstvertrags

werden sowohl die Festvergütung als auch die variable Vergütung nur zeitanteilig gewährt.

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3.1. Feste Vergütungsbestandteile
Festvergütung - Höhe; Ziel und Bezug zur Unternehmensstrategie
Jedes Vorstandsmitglied erhält ein erfolgsunabhängiges Fixgehalt, welches in zwölf gleichen Teilen
monatlich ausgezahlt wird.
Zusammen mit den anderen Vergütungsbestandteilen bilden die Festvergütungsbestandteile die Grundlage
dafür, dass die für die Entwicklung und Umsetzung der Unternehmensstrategie erforderlichen
3.1.1. hochqualifizierten Mitglieder für den Vorstand gewonnen und gehalten werden können.
Die Vergütung soll den Fähigkeiten, der Erfahrung und den Aufgaben des einzelnen Mitglieds des Vorstands
entsprechen. Für die Festsetzung der Festvergütung berücksichtigt der Aufsichtsrat insbesondere die
vorgenannten allgemeinen Grundzüge.
Die Festvergütung der Mitglieder des Vorstands betrug im Berichtsjahr:

Nebenleistungen
Zusätzlich erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen. Bei diesen handelt es sich, neben dem Ersatz
angemessener Auslagen, im Wesentlichen um die Zurverfügungstellung eines auch privat nutzbaren
Dienstwagens nach den jeweils aktuellen Richtlinien. Zudem wird für jedes Mitglied des Vorstands eine
zusätzliche Unfallversicherung abgeschlossen. Die Steuerlast aufgrund dieser Nebenleistungen trägt das
3.1.2. betreffende Vorstandsmitglied. Die Nebenleistungen sollen als Ergänzung der Festvergütung marktübliche
Leistungen beinhalten, sodass geeignete Kandidaten für die Gesellschaft gewonnen und langfristig gehalten
werden können.
Der Wert des jeweiligen Dienstwagens sowie der Versicherungsleistungen, die ein einzelnes Mitglied des
Vorstands jährlich erhält, wird im Rahmen der unten dargestellten Maximalvergütung als Nebenleistung
berücksichtigt.
3.2. Variable Vergütungsbestandteile
Ziel und Bezug zur Unternehmensstrategie; allgemeines Vorgehen
Das Vergütungssystem sieht eine erfolgsbezogene variable Vergütung (Bonus) vor, welche von der Erreichung
finanzieller Leistungskriterien für das jeweilige Geschäftsjahr abhängt und welche zur Darstellung der
geforderten Nachhaltigkeit und Langfristigkeit und der mehrjährigen Bemessungsgrundlage mittels einer
Bonus-Bank verzögert über mehrere Jahre ausgezahlt wird. Ein Teil des Bonus wird den Vorstandsmitgliedern
3.2.1. bis auf Weiteres in Aktien der Gesellschaft gewährt.
Die variablen Vergütungsbestandteile sollen die Mitglieder des Vorstands dazu motivieren, während eines
Geschäftsjahres anspruchsvolle und herausfordernde finanzielle, operative und strategische Ziele zu
erreichen. Die Ziele spiegeln die Unternehmensstrategie wider und sind darauf gerichtet, den
Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Dies erfolgt insbesondere durch die Anknüpfung an die
nachstehend dargestellten Kennzahlen.
Kennzahlen zur Erfolgsmessung
Die strategische Zielsetzung eines profitablen Wachstumsunternehmens und die grundsätzliche Entscheidung
für eine eigenkapitalstarke Unternehmensfinanzierung führen zur Bemessung des Unternehmenserfolgs nach
Profitabilität und Wachstum.
Als geeignete Kennzahl zur Messung der Profitabilität wird seitens der Gesellschaft das Ergebnis vor
Ertragsteuern (EBT) im Verhältnis zum Umsatz angesehen.

3.2.2.
Als geeignete Kennzahl für das Wachstum wird seitens der Gesellschaft die prozentuale Steigerung der
Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr angesehen.

Das EBT und der Umsatz bestimmen sich nach dem gebilligten und geprüften Konzernabschluss der
Gesellschaft für das jeweilige Geschäftsjahr.
Leistungskriterien (Zielvorgaben)
Vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres werden vom Aufsichtsrat mit den Vorstandsmitgliedern für beide
Kennzahlen (Profitabilität und Umsatzwachstum) Erwartungswerte als Zielvorgaben vereinbart. Die
Zielvorgabe für die Profitabilität orientiert sich dabei an der langfristigen Rentabilitätserwartung und
soll über die Jahre eine große Konstanz aufweisen. Die Umsatzerwartung berücksichtigt auch mittel- und
kurzfristigere Einflüsse und wird daher von Jahr zu Jahr stärker schwanken. Beiden Kennzahlen ist gemein,
dass sie der Sicherstellung der fortlaufenden Umsetzung der operativen und strategischen Ziele dienen,
deren Erreichung als Grundlage für die langfristige Entwicklung der Gesellschaft von wesentlicher
Bedeutung sind.
Vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres werden für beide Kennzahlen Toleranzbreiten vereinbart, die den
Bereich des normalen Geschäftsverlaufs beschreiben. Die Toleranz soll so bemessen sein, dass ihr unterer
Eckwert den Übergang von einem grundsätzlich befriedigenden zu einem unbefriedigenden Ergebnis markiert.
Umgekehrt beschreibt der obere Eckwert die Grenze zwischen einer guten und einer sehr guten Leistung.
3.2.3. Als Maß für die Zielerreichung dienen lineare Funktionen bezüglich Profitabilität und Wachstum: Diese
Funktionen zeigen jeweils eine 100%ige Zielerreichung, wenn die nach dem Konzernabschluss festgestellten
Werte für Profitabilität und Wachstum gerade den Erwartungs-werten entsprechen. Sie zeigen eine 0%ige
Zielerreichung, wenn die Erwartungswerte um die Toleranzbreite unterschritten werden. Sie werden negativ,
wenn die Abweichungen nach unten noch größer ausfallen.
Profitabilität und Wachstum sind gleichermaßen wichtige Zielsetzungen. Im Zweifelsfall überwiegt die
Forderung nach Profitabilität dem stetigen Wachstum. Ausbleibende Profitabilität soll daher nicht
unbegrenzt durch Wachstum kompensiert werden können, sodass der Erfüllungsgrad für das Wachstumsziel bei
400% begrenzt wird. Die Erfüllungsgrade werden mit 50% zu 50% ausgeglichen gewichtet. Die Addition beider
entsprechend gewichteten Erfüllungs-grade für Profitabilität und Wachstum ergibt das Maß für die
Gesamt-Zielerreichung im jeweiligen Geschäftsjahr.
Der Erfüllungsgrad und damit das Maß für die Gesamt-Zielerreichung ist auf -100% bis +400% begrenzt.
Eine nachträgliche Änderung der festgelegten Leistungskriterien ist ausgeschlossen.
Bonus
Die Gesamt-Zielerreichung (-100% bis +400%) wird mit dem oben definierten variablen Anteil der
Ziel-Gesamtvergütung (25% der vereinbarten Ziel-Gesamtvergütung) multipliziert und ergibt damit den in
Euro bemessenen Bonusanspruch des jeweiligen Vorstandsmitglieds für das abgelaufene Geschäftsjahr.
Demgemäß kann der Bonusanspruch zwischen -25% der Ziel-Gesamtvergütung (Malus) und 75% der
Ziel-Gesamtvergütung betragen.
Werden die vereinbarten Ziele bezüglich Profitabilität und Wachstum über mehrere Jahre im Mittel erfüllt,
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April 04, 2024 09:06 ET (13:06 GMT)

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so ergibt sich eine tatsächliche Gesamtvergütung in Höhe der Ziel-Gesamtvergütung. Werden die Ziele
nachhaltig deutlich verfehlt, so kommt auf Dauer lediglich das Fixgehalt zur Auszahlung (75% der
Ziel-Gesamtvergütung). Im Falle einer mehrjährigen und signifikanten Übererfüllung der Profitabilitäts-
und Wachstumsziele ergibt sich allmählich eine Gesamtvergütung von maximal 175% der Ziel-Gesamtvergütung.
Der so errechnete Bonusanspruch kommt nicht sofort zur Auszahlung. Um die geforderte Nachhaltigkeit und
Langfristigkeit und mehrjährige Bemessungsgrundlage darzustellen, werden die Ansprüche mittels einer
Bonus-Bank verzögert ausgezahlt und unterliegen dabei dem zwischenzeitlichen Risiko einer - auch
substanziellen - Schmälerung durch eine nachträgliche Verschlechterung der Performance. Für jedes
Vorstandsmitglied wird ein gesondertes Konto für dessen Bonusansprüche geführt.
3.2.4.
Der für das vergangene Geschäftsjahr errechnete Bonus oder Malus wird auf das individuelle Konto gebucht.
Unter Berücksichtigung eines alten Saldos ergibt sich ein aktueller Kontostand. Sofern dieser Kontostand
positiv ist, kommt ein Drittel des Saldos zur Auszahlung. Zwei Drittel werden auf neue Rechnung
vorgetragen und im nächsten Jahr berücksichtigt. Negative Salden müssen durch positive Salden oder
Bonuseinzahlungen kompensiert werden, bevor Auszahlungen aus der Bonus-Bank erfolgen können.
Der Auszahlungsbetrag ist zeitnah nach der Feststellung des Konzernabschlusses, frühestens mit der
Auszahlung des Gehalts für den Monat März, zur Zahlung fällig.
Endet die Vorstandsbestellung mit einem negativen Saldo in der Bonus-Bank des jeweiligen
Vorstandsmitglieds, so wird dieser vom Unternehmen ausgeglichen. Im Gegenzug sehen die
Anstellungsverträge im Falle eines positiven Saldos vor, dass dieser zunächst in der Bonus-Bank verbleibt
und damit dem Minderungsrisiko in den Folgejahren, analog zu den Anspruchsberechnungen der verbleibenden
Vorstandsmitglieder in diesen Jahren, unterliegt. Der Bonus-Bank werden nach Ausscheiden des
Vorstandsmitglieds aber keine neuen positiven Ansprüche zugeführt. Die Auszahlungen aus der Bonus-Bank
erfolgen zu den für die verbleibenden Vorstandsmitglieder gültigen Regelterminen. Dabei kommt an den
beiden auf das Ausscheiden des Vorstandsmitglieds folgenden Regelterminen jeweils ein Drittel des bei
Auszahlung bestehenden Saldos zur Auszahlung und am dritten Regeltermin wird der dann bestehende
Restsaldo ausgezahlt.
Gewährung von Aktien
Um einen besonderen Leistungsanreiz für die Vorstandsmitglieder zu schaffen und diese zu motivieren,
langfristig an der Wertsteigerung des Unternehmens zu arbeiten, hat der Aufsichtsrat beschlossen, den
Vorstandsmitgliedern einen Teil des Bonus auf Basis eines Aktienplans in Aktien der Gesellschaft zu einem
festgelegten Ausgabebetrag zu gewähren. Dieser entspricht - vorbehaltlich einer etwaigen Anpassung auf
Grundlage von Verwässerungsschutzbestimmungen - dem Mittelwert der Schlussauktionspreise der Aktie der
Gesellschaft im Xetra-Handel an den sechzig (60) Handelstagen in Frankfurt am Main vor dem Tag der
Beschlussfassung des Aufsichtsrats über den aktuell gültigen Aktienplan, mindestens aber dem auf eine
Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals. Gemäß dem Aktienplan sind 50% der variablen
3.2.5. Vergütung oberhalb der 100%igen Zielerreichung in Aktien zu gewähren und in die Bonus-Bank (in Form eines
virtuellen Aktiendepots) einzustellen. Die effektive Lieferung und Übertragung der Aktien erfolgt analog
der Auszahlung der variablen Vergütung in bar zu einem Drittel entsprechend dem Stand des virtuellen
Aktiendepots. Der Aktienplan hat eine Laufzeit für die Jahre 2021 bis einschließlich 2024. Er verlängert
sich jeweils um ein weiteres Geschäftsjahr, wenn der Aufsichtsrat nicht vor Ablauf des jeweiligen
Geschäftsjahrs dessen Beendigung beschließt. Jedes Vorstandsmitglied hat jedoch das Recht zu entscheiden,
ob er an dem laufenden Aktienplan nach Ablauf der Laufzeit weiter teilnimmt. Entscheidet sich das
Vorstandsmitglied gegen eine weitere Teilnahme, hat es keinen Anspruch auf Wiederaufnahme in den
Aktienplan in den folgenden Geschäftsjahren. Eine weitere Sperrfrist bezüglich des Haltens der Aktien
wurde angesichts der Bonus-Bank nicht vorgesehen.
Außergewöhnliche Entwicklungen
Um außergewöhnlichen Entwicklungen (z.B. Wirtschafts- oder Unternehmenskrisen, Pandemien,
Naturkatastrophen etc.) angemessen begegnen und Rechnung tragen zu können, hat der Aufsichtsrat der
Gesellschaft folgende Möglichkeiten:
-             Verzögerte Auszahlung aus der Bonus-Bank (und dem virtuellen Aktiendepot) 
-             Sonderzuweisungen in die Bonus-Bank (und das virtuelle Aktiendepot), begrenzt auf maximal 

50% der jährlichen Ziel-Gesamtvergütung abzüglich gewährter Nebenleistungen pro Jahr
Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder
Die für ein Geschäftsjahr zu gewährende Gesamtvergütung (Aufwandshöchstbetrag aller für das betreffende
Geschäftsjahr aufgewendeten Vergütungsbeträge, einschließlich festem Jahresgehalt, Nebenleistungen,
variablen Vergütungsbestandteilen, etwaigen Sonderzuweisungen in die Bonusbank, aber ohne etwaige
4. Beendigungsleistungen) der Vorstandsmitglieder - unabhängig davon, ob sie in diesem Geschäftsjahr oder zu
einem späteren Zeitpunkt ausbezahlt wird - ist nach oben absolut begrenzt. Die theoretische
Maximalvergütung beträgt für den Vorstandsvorsitzenden TEUR 1.100 und für die ordentlichen
Vorstandsmitglieder jeweils TEUR 935. Das Zielgehalt inkl. Neben-leistungen beträgt weniger als die Hälfte
der genannten Maximalvergütung. Die Begrenzungen gelten auch für neu hinzutretende Vorstandsmitglieder.
Leistungen im Falle der Beendigung des Vorstandsdienstvertrags
Das Vergütungssystem sieht einen sog. Abfindungs-Cap vor. Danach ist vereinbart, dass Zahlungen bei
5. vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund auf den Wert von zwei
Jahresvergütungen begrenzt sind und grundsätzlich nicht mehr als die Summe der Ansprüche während der
Restlaufzeit des Anstellungsvertrages betragen können. Eine besondere Regelung für eine Abfindung im Fall
eines Kontrollwechsels (sog. Change of Control) sieht das Vergütungssystem nicht vor.
III. Individuelle Vergütung der Mitglieder des Vorstands im Berichtsjahr Ermittlung der variablen Vergütung
Die im Berichtsjahr gewährte und geschuldete variable Vergütung der Vorstandsmitglieder betrifft die
Auszahlungen aus der Bonusbank mit Stand 31. Dezember 2022 (nach den Zuführungen für das Geschäftsjahr
2022). In den Saldo ist, wie oben ausgeführt, jedoch nicht nur die variable Vergütung für das
Geschäftsjahr 2022 eingeflossen, sondern auch diejenige für frühere Geschäftsjahre. In Anbetracht des auf
drei Jahre angelegten Zeitraums für die Einstellung der jeweiligen variablen Vergütung in die Bonusbank
erachten Vorstand und Aufsichtsrat es für sachgerecht, in Bezug auf die Erreichung der Zielvorgaben
(Leistungskriterien) einen Zeitraum von drei Jahren vor dem jeweiligen Berichtsjahr in die folgende
Darstellung einzubeziehen.
Auf dieser Grundlage ergibt sich in Bezug auf die Erreichung der Zielvorgaben Folgendes:

1. Ausgehend von diesen Zielvorgaben ergibt sich daraus im Berichtsjahr folgende variable Vergütung der
Vorstandsmitglieder als gewährte und geschuldete Vergütung:

Nach dem Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Mai 2022 über die Kapitalerhöhung aus
^3 Gesellschaftsmitteln und die Ausgabe neuer Aktien an die Aktionäre der Gesellschaft im
Verhältnis 1:2.
Bzgl. dieser grundsätzlich zeitnah nach Feststellung des Konzernabschlusses für das
Geschäftsjahr 2022 fälligen cash-Auszahlungsbeträge wurde zwischen der Gesellschaft und dem
^4 jeweiligen Mitglied des Vorstands zur Schonung der Liquidität der Gesellschaft die Stundung
bis zum Januar 2024 vereinbart. Sie sind als im Berichtsjahr gewährte und geschuldete
Vergütung im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG gleichwohl in die nachfolgende Darstellung
einbezogen.
2. Gewährte und geschuldete Vergütung
Tabellarische Darstellung
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