04.04.2024 15:06:35 - EQS-HV: Basler Aktiengesellschaft: Bekanntmachung -2-

DJ EQS-HV: Basler Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.05.2024 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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EQS-News: Basler Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Basler Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.05.2024 in Hamburg mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2024-04-04 / 15:06 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Basler Aktiengesellschaft Ahrensburg ISIN: DE0005102008\\WKN: 510 200 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre (m/w/d) zu der am
Montag, den 13. Mai 2024,
um 13.30 Uhr (MESZ) (= 11:30 Uhr UTC (koordinierte Weltzeit)) in der
Handelskammer Hamburg, im Forum, 1. Stock,
Adolphsplatz 1 in 20457 Hamburg
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Basler Aktiengesellschaft
zum 31. Dezember 2023, der Lageberichte zum 31. Dezember 2023 für die Basler Aktiengesellschaft und den Basler-Konzern,
des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 und des Berichts des Vorstands mit den erläuternden Angaben
nach §§ 289a, 315a HGB für das Geschäftsjahr 2023
Diese Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet unter
https://www.baslerweb.com/de-de/investoren/hauptversammlung/2024/
eingesehen werden.
Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 am 27. März 2024 gemäß §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist
damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen gemäß § 173 Absatz 1 AktG die Hauptversammlung
über die Feststellung des Jahresabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der Basler Aktiengesellschaft zum 31.
Dezember 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von Euro 45.216.145,77 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende       = EUR 0,00 
Einstellung in die Gewinnrücklage  = EUR 0,00 
Gewinnvortrag auf neue Rechnung    = EUR 45.216.145,77 
Bilanzgewinn                       = EUR 45.216.145,77 

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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor den ausgewiesenen Bilanzgewinn zum 31.12.2023 von Euro 45.216.145,77 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2024 der Basler Aktiengesellschaft und des Prüfers für die prüferische Durchsicht sonstiger unterjähriger Zwischenfinanzberichte für das Geschäftsjahr 2024 sowie des Geschäftsjahres 2025 vor der ordentlichen Hauptversammlung 2025

Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, wie folgt zu beschließen:

5.1 Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wird zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 der Basler Aktiengesellschaft bestellt.

Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wird zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht

- soweit eine gesetzliche Verpflichtung besteht, die Berichte einer prüferischen Durchsicht zu unterziehen - von Zwischenfinanzberichten (Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte) der Basler Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 bestellt, wenn und soweit solche Zwischenfinanzberichte aufgestellt und einer prüferischen Durchsicht unterzogen werden.

Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wird zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten der Basler Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 bestellt, wenn und soweit solche Zwischenfinanzberichte vor der ordentlichen Hauptversammlung 2025 aufgestellt und einer prüferischen Durchsicht unterzogen werden.

5.2 Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wird zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung i.S.d. Art. 19a, 29a der Richtlinie 20213/34/EU in der Fassung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 für das Geschäftsjahr 2024 der Basler Aktiengesellschaft bestellt.

Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags eine Erklärung der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zu deren Unabhängigkeit eingeholt.

Auf Grundlage eines gemäß Art. 16 EU-Verordnung 537/2014 (APrVO) durchgeführten Auswahlverfahrens hat der Prüfungsausschuss als mögliche zukünftige Abschlussprüfer die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, die Grant Thornton AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, sowie die KPMG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, in die finale Wahl gezogen und empfohlen. Der Prüfungsausschuss hat nach sorgfältiger Evaluierung der Ausschreibungsergebnisse mitgeteilt, dass die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, seine Präferenz ist. Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Klausel im Sinne von Art. 16 Absatz 6 Abschlussprüferverordnung (EU) 537/2014 genannten Art auferlegt wurde. Der Empfehlung liegt ein Auswahlverfahren mit vorab Definierten Kriterien zugrunde, denen im Rahmen einer schriftlichen und mündlichen Präsentation sowie der Transparenzberichte und der Informationen zur Unabhängigkeit mithilfe eines Auswertungs-Tools ein Score zugeordnet wurde. Abschließend erfolgte eine Gesamtwürdigung. Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, erzielte nicht nur die höchste Gesamtpunktzahl, sondern lieferte auch den besten Gesamteindruck. Der Aufsichtsrat hat sich der Präferenz des Prüfungsausschusses angeschlossen und entschieden, der Hauptversammlung die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, als Abschlussprüfer vorzuschlagen.

6. Beschlussfassung über die Billigung des geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023

Der Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2023 wurde durch den Abschlussprüfer der Basler Aktiengesellschaft [formell] geprüft und mit einem Prüfungsvermerk versehen. Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 und der Vermerk über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer sind im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt und von der Einberufung der Hauptversammlung an über unsere Internetseite unter

https://www.baslerweb.com/de-de/investoren/hauptversammlung/2024/

zugänglich. Ferner wird der Vergütungsbericht dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein. Zudem wird der Vergütungsbericht in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den nach § 162 Aktiengesetz erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 zu billigen.

7. Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat der Basler Aktiengesellschaft

Der Aufsichtsrat der Basler Aktiengesellschaft setzt sich gemäß den Regelungen §§ 95, Satz 3, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 und § 4 Abs. 1 DrittelbG aus vier Mitgliedern von den Aktionären nach dem Aktiengesetz und zwei Mitgliedern von den Arbeitnehmern nach dem Drittelbeteiligungsgesetz zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Norbert Basler endet turnusgemäß mit Ablauf der Hauptversammlung vom 13. Mai 2024. Aus diesem Grund ist die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitgliedes der Anteilseignervertreter erforderlich.

Der Aufsichtsrat schlägt auf der Grundlage der Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung benannten Ziele sowie des für das Gesamtgremium entwickelten Kompetenzprofils und Diversitätskonzepts der Hauptversammlung vor, als Vertreter der Aktionäre mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung vom 13. Mai 2024 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2028 beschließt,

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Herrn Norbert Basler, Großhansdorf, Unternehmer,
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in den Aufsichtsrat zu wählen.

Aufsichtsratsmandate

Herr Norbert Basler nimmt keine Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten wahr.

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien

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April 04, 2024 09:06 ET (13:06 GMT)

Weitere Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien bestehen bei:

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.             AT-Automation Technology GmbH, Bad Oldesloe (stellv. Vorsitzender des Beirats), 
.             Zöllner Holding GmbH, Kiel (stellv. Vorsitzender des Beirats), 
.             NIT, Hamburg Northern Institute of Technology Management gGmbH (Mitglied des Aufsichtsrats), 
.             Buhck Umweltservices GmbH & Co. KG, Wentdorf (Beiratsmitglied). 

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Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur Basler Aktiengesellschaft

Herr Norbert Basler hält über die Norbert Basler Holding GmbH augenblicklich 16.590.456 Stück Basler-Aktien. Die Norbert Basler Holding GmbH unterhält keine Geschäfte zur Basler AG.

Unabhängigkeit

Im Falle einer Wahl von Herrn Norbert Basler in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gehört dem Aufsichtsrat nach Einschätzung des Aufsichtsrats eine angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder an. Mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter ist unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand.

Zeitaufwand

Herr Basler hat dem Aufsichtsrat mitgeteilt, dass er den zu erwartenden Zeitaufwand für die Übernahme eines Aufsichtsratsmandats aufbringen kann. Soweit er bereits Mandate in vergleichbaren Gremien wahrnimmt, hat er gegenüber dem stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden den zeitlichen Aufwand für diese Gremien dargelegt. Der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende ist überzeugt, dass diese Gremienarbeit keine negativen Auswirkungen auf die Aufsichtsratstätigkeit von Herrn Basler für die Basler Aktiengesellschaft hat.

Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung

Nach § 100 Abs. 5 AktG muss mindestens ein Mitglied im Aufsichtsrat über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und ein weiteres Mitglied über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung verfügen. Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung wird im Aufsichtsrat der Basler AG durch Lennart Schulenburg sowie auf dem Gebiet der Abschlussprüfung durch Prof. Dr. Mirja Steinkamp abgedeckt.

Gemäß Deutschen Corporate Governance Kodex wird auf das Folgende hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat soll Herr Norbert Basler als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden.

Ergänzende Informationen zu Herrn Norbert Basler (Lebenslauf im Sinne Deutscher Corporate Governance Kodex)

Nobert Basler wurde am 19. Juni 1963 in Berlin geboren und studierte von 1983 bis 1988 Maschinenbau an der Technischen Universität Clausthal mit dem Schwerpunkt Elektrische Informationstechnik. Noch während des Studiums gründete Norbert Basler im Technikzentrum Lübeck gemeinsam mit einem seiner Kommilitonen die Basler und Berendsen GmbH, die spätere Basler AG. Im Frühjahr 2000 wechselte Norbert Basler aus dem Vorstand in den Aufsichtsrat und wurde 2003 zum Vorsitzenden des Gremiums gewählt.

Weitere Informationen zu Herrn Norbert Basler stehen unter dem Link

http://www.baslerweb.com/de-de/unternehmen/aufsichtsrat/

bereit.

Anhang zur Tagesordnung: Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 und der Vermerk über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer

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Vorbemerkungen
Gemäß § 162 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat der Basler Aktiengesellschaft (nachfolgend "Gesellschaft
" und gemeinsam mit allen (un-)mittelbaren Tochtergesellschaften nachfolgend "Basler-Konzern") einen
jährlichen Vergütungsbericht zu erstellen, der bestimmten gesetzlichen Anforderungen entsprechen muss.
Der Abschlussprüfer^1 hat zu prüfen, dass der Vergütungs-bericht alle nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG
vorgeschriebenen Angaben enthält und darüber einen Prüfungsvermerk zu erstellen. Der vom Abschlussprüfer
in diesem Sinn geprüfte Vergütungsbericht ist der Hauptversammlung zur Billigung vorzulegen. Der
vorliegende Vergütungsbericht erläutert die den gegenwärtigen und früheren Mitgliedern des Vorstands und
des Aufsichtsrats der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023 (nachfolgend "Berichtsjahr") gewährte und
geschuldete Vergütung.^2
Wie schon der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 in der Hauptversammlung am 23. Mai 2022 wurde
auch der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 von den Aktionären der Gesellschaft in der
Hauptversammlung am 26. Mai 2023 mit großer Mehrheit gebilligt. Vorstand und Aufsichtsrat sehen dies als
Bestätigung des bei den Vergütungsberichten für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 angewendeten Formats. Es
wird daher weitgehend auch für den vorliegenden Vergütungsbericht für das Berichtsjahr beibehalten.
Bezüglich der Zusammensetzung des Vorstands bzw. des Aufsichtsrats der Gesellschaft hat es im Laufe des
I. Berichtsjahrs folgende Veränderungen gegeben:
Herr Arndt Bake (vormals Vorstand Marketing (CMO)) ist zum Ende des Berichtsjahrs aus dem
- Vorstand ausgeschieden.
Frau Dorothea Brandes sowie Herr Dr. Marco Grimm als Arbeitnehmervertreter sind aus dem
- Aufsichtsrat ausgeschieden; an ihrer Stelle sind Frau Tanja Schley sowie Herr Alexander
Jürn in den Aufsichtsrat eingetreten.
^1 Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in diesem Bericht bei Personenbezeichnungen die
männliche Form verwendet. Sie steht stellvertretend für Personen jeglichen Geschlechts.
Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen in diesem Bericht nicht
^2            genau zur angegebenen Summe addieren und dass dargestellte Prozentangaben nicht genau die 
absoluten Werte widerspiegeln, auf die sie sich beziehen. II.               Allgemeine Regelungen zur Vergütung des Vorstands 

Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands durch die Aktionäre
1. Das nachstehend näher beschriebene Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft hat
der Aufsichtsrat der Gesellschaft mit Wirkung zum 1. Januar 2021 beschlossen; es wurde von den Aktionären
der Gesellschaft in der Hauptversammlung am 19. Mai 2021 rückwirkend zum 1. Januar 2021 gebilligt.
Allgemeine Grundzüge des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft
Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der Basler AG ist auf eine nachhaltige und langfristige
Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Es leistet insofern einen Beitrag zur Förderung der
Geschäftsstrategie und zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft. Das System setzt Anreize für eine
wertschaffende und langfristige Entwicklung der Gesellschaft. Das Vergütungssystem zielt darauf ab, die
Vorstandsmitglieder entsprechend ihres Aufgaben- und Verantwortungsbereichs angemessen zu vergüten, wobei
sowohl der Leistung der Vorstands-mitglieder als auch der wirtschaftlichen Lage und dem Erfolg des
Unternehmens angemessen Rechnung getragen werden soll. Das Vergütungssystem soll die Festsetzung einer im
nationalen und internationalen Vergleich wettbewerbsfähigen Vergütung ermöglichen und so einen Anreiz für
engagierte und erfolgreiche Arbeit leisten. Der Aufsichtsrat achtet bei der Festsetzung der
Gesamtvergütung darauf, dass diese in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des
Vorstandsmitglieds sowie zur Lage des Unternehmens steht und die übliche Vergütung nicht ohne Weiteres
übersteigt.
Das Vergütungssystem der Basler AG sieht zum einen eine Festvergütung vor, neben die zusätzliche
Nebenleistungen treten. Zum anderen sieht das Vergütungssystem eine erfolgsbezogene variable Vergütung
mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage vor.
Das Vergütungssystem sieht im Rahmen der variablen Vergütung Zielvorgaben vor, die für jedes Jahr für die
Vorstandsmitglieder vereinbart werden. Aus der Festlegung dieser Zielvorgaben folgt im Zusammenspiel mit
den im Übrigen für diesen Vergütungsbestandteil maßgeblichen Bestimmungen - eine Zielerreichung von 100%
unterstellt - die Zielvergütung für die variable Vergütung. Die Zielvergütung der variablen Vergütung
bildet zusammen mit den festen Vergütungsbestandteilen die Ziel-Gesamtvergütung eines jeden
2. Vorstandsmitglieds.
Die Ziel-Gesamtvergütung ist dabei u.a. abhängig von:
-             Aufgaben und Verantwortung 
-             Leistung 
-             Marktgegebenheiten 
-             Wirtschaftlicher Lage der Gesellschaft 
-             Erfolg und Zukunftsaussichten des Unternehmens 
-             Externem Vergleichsumfeld 
-             Interner Vergütungsstruktur 

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Die Ziel-Gesamtvergütung setzt sich aus der Summe aller für die Gesamtvergütung maßgeblichen

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April 04, 2024 09:06 ET (13:06 GMT)
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
BASLER AG O.N. 510200 Frankfurt 11,400 04.06.24 08:02:10 -0,340 -2,90% 0,000 0,000 11,400 11,740

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