04.04.2024 15:06:35 - EQS-HV: Basler Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.05.2024 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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EQS-News: Basler Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Basler Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.05.2024 in Hamburg mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2024-04-04 / 15:06 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Basler Aktiengesellschaft Ahrensburg ISIN: DE0005102008\\WKN: 510 200 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre (m/w/d) zu der am
Montag, den 13. Mai 2024,
um 13.30 Uhr (MESZ) (= 11:30 Uhr UTC (koordinierte Weltzeit)) in der
Handelskammer Hamburg, im Forum, 1. Stock,
Adolphsplatz 1 in 20457 Hamburg
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Basler Aktiengesellschaft
zum 31. Dezember 2023, der Lageberichte zum 31. Dezember 2023 für die Basler Aktiengesellschaft und den Basler-Konzern,
des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 und des Berichts des Vorstands mit den erläuternden Angaben
nach §§ 289a, 315a HGB für das Geschäftsjahr 2023
Diese Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet unter
https://www.baslerweb.com/de-de/investoren/hauptversammlung/2024/
eingesehen werden.
Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 am 27. März 2024 gemäß §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist
damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen gemäß § 173 Absatz 1 AktG die Hauptversammlung
über die Feststellung des Jahresabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der Basler Aktiengesellschaft zum 31.
Dezember 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von Euro 45.216.145,77 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende       = EUR 0,00 
Einstellung in die Gewinnrücklage  = EUR 0,00 
Gewinnvortrag auf neue Rechnung    = EUR 45.216.145,77 
Bilanzgewinn                       = EUR 45.216.145,77 

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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor den ausgewiesenen Bilanzgewinn zum 31.12.2023 von Euro 45.216.145,77 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2024 der Basler Aktiengesellschaft und des Prüfers für die prüferische Durchsicht sonstiger unterjähriger Zwischenfinanzberichte für das Geschäftsjahr 2024 sowie des Geschäftsjahres 2025 vor der ordentlichen Hauptversammlung 2025

Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, wie folgt zu beschließen:

5.1 Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wird zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 der Basler Aktiengesellschaft bestellt.

Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wird zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht

- soweit eine gesetzliche Verpflichtung besteht, die Berichte einer prüferischen Durchsicht zu unterziehen - von Zwischenfinanzberichten (Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte) der Basler Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 bestellt, wenn und soweit solche Zwischenfinanzberichte aufgestellt und einer prüferischen Durchsicht unterzogen werden.

Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wird zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten der Basler Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 bestellt, wenn und soweit solche Zwischenfinanzberichte vor der ordentlichen Hauptversammlung 2025 aufgestellt und einer prüferischen Durchsicht unterzogen werden.

5.2 Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wird zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung i.S.d. Art. 19a, 29a der Richtlinie 20213/34/EU in der Fassung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 für das Geschäftsjahr 2024 der Basler Aktiengesellschaft bestellt.

Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags eine Erklärung der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zu deren Unabhängigkeit eingeholt.

Auf Grundlage eines gemäß Art. 16 EU-Verordnung 537/2014 (APrVO) durchgeführten Auswahlverfahrens hat der Prüfungsausschuss als mögliche zukünftige Abschlussprüfer die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, die Grant Thornton AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, sowie die KPMG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, in die finale Wahl gezogen und empfohlen. Der Prüfungsausschuss hat nach sorgfältiger Evaluierung der Ausschreibungsergebnisse mitgeteilt, dass die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, seine Präferenz ist. Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Klausel im Sinne von Art. 16 Absatz 6 Abschlussprüferverordnung (EU) 537/2014 genannten Art auferlegt wurde. Der Empfehlung liegt ein Auswahlverfahren mit vorab Definierten Kriterien zugrunde, denen im Rahmen einer schriftlichen und mündlichen Präsentation sowie der Transparenzberichte und der Informationen zur Unabhängigkeit mithilfe eines Auswertungs-Tools ein Score zugeordnet wurde. Abschließend erfolgte eine Gesamtwürdigung. Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, erzielte nicht nur die höchste Gesamtpunktzahl, sondern lieferte auch den besten Gesamteindruck. Der Aufsichtsrat hat sich der Präferenz des Prüfungsausschusses angeschlossen und entschieden, der Hauptversammlung die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, als Abschlussprüfer vorzuschlagen.

6. Beschlussfassung über die Billigung des geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023

Der Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2023 wurde durch den Abschlussprüfer der Basler Aktiengesellschaft [formell] geprüft und mit einem Prüfungsvermerk versehen. Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 und der Vermerk über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer sind im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt und von der Einberufung der Hauptversammlung an über unsere Internetseite unter

https://www.baslerweb.com/de-de/investoren/hauptversammlung/2024/

zugänglich. Ferner wird der Vergütungsbericht dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein. Zudem wird der Vergütungsbericht in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den nach § 162 Aktiengesetz erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 zu billigen.

7. Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat der Basler Aktiengesellschaft

Der Aufsichtsrat der Basler Aktiengesellschaft setzt sich gemäß den Regelungen §§ 95, Satz 3, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 und § 4 Abs. 1 DrittelbG aus vier Mitgliedern von den Aktionären nach dem Aktiengesetz und zwei Mitgliedern von den Arbeitnehmern nach dem Drittelbeteiligungsgesetz zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Norbert Basler endet turnusgemäß mit Ablauf der Hauptversammlung vom 13. Mai 2024. Aus diesem Grund ist die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitgliedes der Anteilseignervertreter erforderlich.

Der Aufsichtsrat schlägt auf der Grundlage der Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung benannten Ziele sowie des für das Gesamtgremium entwickelten Kompetenzprofils und Diversitätskonzepts der Hauptversammlung vor, als Vertreter der Aktionäre mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung vom 13. Mai 2024 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2028 beschließt,

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Herrn Norbert Basler, Großhansdorf, Unternehmer,
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in den Aufsichtsrat zu wählen.

Aufsichtsratsmandate

Herr Norbert Basler nimmt keine Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten wahr.

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien

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April 04, 2024 09:06 ET (13:06 GMT)
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