08.05.2024 15:54:32 - EQS-CMS: Deutsche Rohstoff AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

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EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Deutsche Rohstoff AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Deutsche Rohstoff AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
2024-05-08 / 15:54 CET/CEST
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Deutsche Rohstoff AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung
(EU) 2016/1052
Wie am 23. April 2024 veröffentlicht hat der Vorstand der Deutsche Rohstoff AG in Mannheim ("DRAG") mit Zustimmung des
Aufsichtsrats beschlossen, im Zeitraum 2. Mai 2024 bis längstens zum 2. Mai 2025 eigene Aktien zu einem Gesamtkaufpreis
(ohne Nebenkosten) von maximal 4.000.000 EUR über die Börse zu erwerben. Der Rückkauf erfolgt auf Grundlage der
Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28. Juni 2022. Die zurückgekauften Aktien sollen eingezogen werden.
Der Rückkauf über den Xetra-Handel der Deutsche Börse AG erfolgt nach Maßgabe des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr.
596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der
Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/
2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die auf Rückkaufprogramme und
Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen (nachfolgend: Verordnung (EU) 2016/1052). Der Rückkauf erfolgt unter
Beauftragung eines oder mehrerer Kreditinstitute. Die Kreditinstitute müssen den Erwerb der DRAG-Aktien in
Übereinstimmung mit den oben genannten Regelungen durchführen und die Bestimmungen der Hauptversammlungsermächtigung
vom 28. Juni 2022 einhalten. Die Kreditinstitute sind insbesondere verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikels 3
der Verordnung (EU) 2016/1052 einzuhalten.
Die Kreditinstitute treffen ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien entsprechend Artikel 4 Abs.
2b) der Verordnung (EU) 2016/1052 unabhängig und unbeeinflusst von der DRAG. Die DRAG wird insoweit keinen Einfluss auf
die Entscheidungen der Kreditinstitute nehmen. Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen
Vorgaben jederzeit beendet, unterbrochen oder gegebenenfalls wieder aufgenommen werden.
Informationen zu den mit dem Aktienrückkauf 2024/2025 zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des
siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter sowie in aggregierter Form
angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die DRAG die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website unter https://
rohstoff.de/aktienrueckkaufprogramm/ veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der
Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.
Der Vorstand
im Mai 2024

2024-05-08 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten
und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com  
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Deutsche Rohstoff AG 

Q7, 24
68161 Mannheim
Deutschland
Internet: www.rohstoff.de

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1898993 2024-05-08 CET/CEST

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END) Dow Jones Newswires

May 08, 2024 09:54 ET (13:54 GMT)
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
DT.ROHSTOFF AG NA O.N. A0XYG7 Xetra 39,900 29.05.24 17:36:03 +0,100 +0,25% 0,000 0,000 39,900 39,800

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