16.11.2023 16:15:07 - PTA-HV: German Values Property Group AG: Ergänzung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung

Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG

Leipzig (pta/16.11.2023/16:15) - German Values Property Group AG, Leipzig

( "Gesellschaft")

ISIN: DE000A0L1NQ8 WKN: A0L1NQ

Eindeutige Kennung des Ereignisses: TVD6122023HV

Ergänzung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung

Mit Bekanntmachung der Einberufung im Bundesanzeiger vom 6. November 2023 haben wir unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, 13. Dezember 2023, um 10:00 Uhr (MEZ) in den Räumen des Pentahotel Leipzig, Großer Brockhaus 3, 04103 Leipzig, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Nach Einberufung der Hauptversammlung hat die Opus 36. Vermögensverwaltung GmbH, Leipzig, (" Antragstellerin"), deren Anteile mehr als den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz (AktG) verlangt, dass die Tagesordnung der für den 13. Dezember 2023 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung der German Values Property Group AG um einen Tagesordnungspunkt ergänzt wird.

Die Tagesordnung wird daher auf Verlangen der Antragstellerin unter Beibehaltung der bisherigen Tagesordnungspunkte 1 bis 8 um folgenden Tagesordnungspunkt 9 ergänzt:

9. Formwechselnde Umwandlung der German Values Property Group AG von einer Aktiengesellschaft (AG) in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die Opus 36. Vermögensverwaltung GmbH, Leipzig, schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a) Die German Values Property Group AG wird formwechselnd gemäß §§ 190 ff., 226, 238 ff. UmwG in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt.

b) Der Rechtsträger neuer Rechtsform führt die Firma "German Values Property Group GmbH". Sitz und Gegenstand der Gesellschaft bleiben unverändert.

c) Die Gesellschaft erhält den Gesellschaftsvertrag, dessen Wortlaut als Anlage 1 nachfolgend bekanntgemacht wird. Die Feststellung des Gesellschaftsvertrag ist Bestandteil des Formwechselbeschlusses. Aus dem Gesellschaftsvertrag ergeben sich die Rechte der Gesellschafter im Einzelnen.

d) Das Grundkapital der Aktiengesellschaft von EUR 10.033.585,00 entspricht dem Stammkapital des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Das Grundkapital der Aktiengesellschaft ist eingeteilt in 10.033.585 nennwertlose Stückaktien. Zu Gesellschaftern der German Values Property Group GmbH werden diejenigen Personen, die zum Zeitpunkt der Eintragung der neuen Rechtsform im Handelsregister im Aktienregister als Aktionäre der German Values Property Group AG eingetragen sind. Ihr jeweiliger Anteil am Grundkapital der German Values Property Group AG von insgesamt 10.033.585 Stückaktien wird im Verhältnis von 1:1 zu 10.033.585 Geschäftsanteilen der German Values Property Group GmbH im Nennbetrag von jeweils EUR 1,00.

Die Zahl der Aktien, die die dem Vorstand der Gesellschaft derzeit bekannten Aktionäre auf sich vereinigen, ihr jeweiliger Anteil am Grundkapital (numerisch und quotal) sowie die Zahl der Geschäftsanteile, die den Gesellschaftern an der German Values Property Group GmbH zugewiesen werden, ergibt sich aus der nachstehenden Übersicht:

-GRAFIK-

e) Die Kapitalschutzvorschrift des § 220 UmwG findet keine Anwendung. Ein Sachgründungsbericht ist gemäß § 245 Abs. 4 UmwG nicht erforderlich.

f) Die Aktionäre, die zum Zeitpunkt der Eintragung des Formwechsels in das Handelsregister Aktionäre der German Values Property Group AG sind, werden Gesellschafter der German Values Property Group GmbH. Sie werden in demselben Umfang und mit derselben Anzahl an Geschäftsanteilen am Stammkapital der GmbH beteiligt sein, wie sie es vor Wirksamwerden des Formwechsels am Grundkapital der German Values Property Group AG waren.

g) Besondere Rechte wie Aktien ohne Stimmrecht, Vorzugsaktien, Mehrstimmrechtsaktien, Schuldverschreibungen und Genussrechte bestehen bei der German Values Property Group AG nicht. Einzelnen Gesellschaftern oder Dritten werden keine Sonderrechte oder Vorzüge in der German Values Property Group GmbH gewährt und sind für diese Personen auch vorgesehen.

h) Jedem Aktionär, der gegen den Formwechselbeschluss Widerspruch zur Niederschrift erklärt, wird die Gesellschaft, vorbehaltlich einer anderen vom Gericht gemäß § 212 UmwG bestimmten Abfindung, eine Barabfindung in Höhe von EUR 0,10 je Aktie zum Nominalwert von EUR 1. unterbreiten. Dieser Barabfindungsbetrag wird aus Kulanzgründen gewährt, da der festgestellten Unternehmenswert der German Values Property Group AG, sowohl ermittelt nach Ertragswert-, als auch Substanzwertverfahren EUR 0 beträgt.

Für den Fall, dass ein Aktionär, der Widerspruch gegen den Formwechselbeschluss zur Niederschrift erklärt hat (oder ein Fall von § 29 Abs. 2 UmwG vorliegt), nach § 212 UmwG einen Antrag auf Bestimmung der angemessenen Abfindung durch das Gericht stellt und dieses eine von der vorstehenden Bewertung abweichende Barabfindung bestimmt, so gilt diese vom Gericht bestimmte Barabfindung als angeboten.

Auf die als Anlage 2 nachfolgend bekanntgemachte Erklärung gemäß § 207 UmwG, die ein Bestandteil dieses Formwechselbeschlusses bildet, wird verwiesen.

Die Barabfindung ist zahlbar gegen Übertragung des Geschäftsanteils des widersprechenden Gesellschafters auf die GmbH.

Der Abfindungsbetrag ist nach Ablauf des Tages, an dem das letzte der Blätter erschienen ist, in denen das Registergericht den Formwechsel bekannt macht, mit zwei Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Auf die zweimonatige Annahmefrist gemäß § 209 UmwG und den Beginn des Fristablaufes wird hingewiesen.

i) Auf die Arbeitnehmer und ihre Vertretungen wirkt sich die Eintragung des Formwechsels im Handelsregister wie folgt aus:

Durch den Formwechsel erfolgt kein Arbeitgeberwechsel. Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer aus den bestehenden Anstellungsverträgen sowie betriebliche Übungen bleiben unberührt. § 613a BGB ist auf den Formwechsel nicht anwendbar. Die Direktionsbefugnisse des Arbeitgebers werden nach dem Formwechsel von der Geschäftsführung der German Values Property Group GmbH ausgeübt. Änderungen ergeben sich hierdurch für die Arbeitnehmer nicht. Betriebsräte existieren nicht. Bestehende Tarifverträge bleiben nach Maßgabe der jeweiligen Vereinbarungen bestehen.

Der bisherige Aufsichtsrat der German Values Property Group AG entfällt. Im Hinblick auf die unternehmerische Mitbestimmung bewirkt der Formwechsel keine Änderung. Der Rechtsträger neuer Rechtsform ist aus mitbestimmungsrechtlichen Gründen nicht verpflichtet, einen Aufsichtsrat zu bilden, da er regelmäßig nicht mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigt. Die Bildung eines fakultativen Aufsichtsrates ist nicht beabsichtigt.

Anderweitige Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Situation der Arbeitnehmer der Gesellschaft oder ihrer Tochtergesellschaften hätten, sind im Zusammenhang mit dem Formwechsel nicht vorgesehen oder geplant.

j) Die mit dem Formwechsel verbundenen Kosten trägt die Gesellschaft bis zu einem Gesamtbetrag von EUR 150.000.

k) Bestellung des Geschäftsführers der German Values Property Group GmbH

aa) Herr Christopher Gamalski, geb. am 13.02.1981, wohnhaft in Berlin, wird zum Geschäftsführer bestellt.

Er vertritt die Gesellschaft stets einzeln. Von den Beschränkungen des § 181 BGB ist er befreit.

bb) Herr Michael Klemmer, geb. am 01.02.1968, wohnhaft in Leipzig, wird zum Geschäftsführer bestellt.

Er vertritt die Gesellschaft stets einzeln. Von den Beschränkungen des § 181 BGB ist er befreit.

l) Der Vorstand und der Vorsitzende des Aufsichtsrats werden angewiesen und ermächtigt, diesen Beschluss über die formwechselnde Umwandlung der German Values Property Group AG in die German Values Property Group GmbH erst zum Handelsregister anzumelden, nachdem der zu TOP 7 über die Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien zu fassende Beschluss im Handelsregister eingetragen und vollzogen ist."

Der Vorstand hat hierzu zu diesem Beschlussvorschlag vorsorglichen einen Bericht gemäß § 192 UmwG erstattet, der von der Bekanntmachung der Ergänzung der Tagesordnung an auf der Internetseite zugänglich ist.

Leipzig, im November 2023

German Values Property Group AG

Der Vorstand

Anlage 1

Gesellschaftsvertrag der German Values Property Group GmbH

GLIEDERUNG

§ 1 Firma, Sitz

§ 2 Gegenstand des Unternehmens

§ 3 Stammkapital

§ 4 Geschäftsführung, Vertretung

§ 5 Gesellschafterbeschlüsse

§ 6 Gesellschafterversammlungen

§ 7 Jahresabschluss, Ergebnisverwendung

§ 8 Verfügung über Geschäftsanteile

§ 9 Einziehung von Geschäftsanteilen

§ 10 Einziehungsvergütung (Abfindung)

§ 11 Abtretungsverlangen statt Einziehung

§ 12 Tod eines Gesellschafters

§ 13 Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr

§ 14 Mitteilungspflichten der Gesellschafter

§ 15 Bekanntmachungen der Gesellschaft

§ 16 Schlussbestimmungen

§ 1 Firma, Sitz

1) Die Firma der Gesellschaft lautet: German Values Property Group GmbH.

2) Der Sitz der Gesellschaft ist Leipzig.

§ 2 Gegenstand des Unternehmens

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November 16, 2023 10:15 ET (15:15 GMT)
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
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