13.02.2024 10:13:39 - EQS-News: InVision AG: Delisting - Widerruf der Zulassung der InVision-Aktien zum Handel am regulierten Markt beantragt

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EQS-News: InVision AG / Schlagwort(e): Delisting/Sonstiges
InVision AG: Delisting - Widerruf der Zulassung der InVision-Aktien zum Handel am regulierten Markt beantragt
2024-02-13 / 10:13 CET/CEST
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CORPORATE NEWS
InVision AG: Delisting - Widerruf der Zulassung der InVision-Aktien zum Handel am regulierten Markt beantragt
Düsseldorf, 13. Februar 2024 - Die InVision AG (ISIN: DE0005859698) hat gemäß § 39 Abs. 2 Börsengesetz, in Verbindung
mit § 46 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse, den Widerruf der Zulassung der
Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt (General Standard) beantragt (Delisting-Antrag). Der
Delisting-Antrag der Gesellschaft erfolgt auf Basis einer Delisting-Vereinbarung mit ihrer Hauptaktionärin Acme 42 GmbH
nach der Veröffentlichung eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots durch die Acme 42 GmbH am 18. Januar 2024.
Nach erfolgtem Delisting wird der Handel mit InVision-Aktien nur noch eingeschränkt möglich sein, was sich negativ auf
den Aktienkurs und den erzielbaren Verkaufspreis der Aktien auswirken kann. Darüber hinaus werden zahlreiche
Transparenzpflichten für die InVision AG entfallen und die Gesellschaft wird die Offenlegung von Informationen auf das
gesetzliche Minimum reduzieren, sodass ein Einblick in die laufende Geschäftstätigkeit der InVision AG künftig nur noch
in geringem Umfang gegeben sein wird.
Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen InVision-Aktionären in ihrer gemeinsamen begründeten Stellungnahme vom 24. Januar
2024, das Erwerbsangebot der Acme 42 GmbH in Höhe von 6,09 Euro je Aktie anzunehmen. Das Angebot kann noch bis Freitag,
den 16. Februar 2024, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main), über die Depotbanken angenommen werden. Die detaillierten
Bedingungen des Angebots können der Angebotsunterlage zum Delisting-Erwerbsangebot entnommen werden, die auf der
Internetseite www.acme-42.de/offer zur Verfügung steht.
Über InVision:
Seit 1995 hilft InVision ihren Unternehmenskunden, die Produktivität und Qualität der Arbeit zu steigern und die Kosten
zu senken. Zur InVision-Gruppe gehören die Marken injixo, eine Cloud-Software zum Workforce Management für
Contactcenter, und The Call Center School, ein Cloud-Learning-Angebot für Contactcenter-Profis. Die InVision AG (IVX)
ist im General Standard an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.
Weitere Informationen unter: www.ivx.com
Kontakt:
InVision AG
Investor Relations
Jutta Handlanger
Speditionstraße 5, 40221 Düsseldorf
Tel.: +49 (0)211 781-781-66, E-Mail: ir@invision.de
Wichtige Hinweise:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von
Aktien der InVision AG noch ein Angebot oder eine Empfehlung zum Kauf von Aktien der InVision AG. Die endgültigen
Bestimmungen des Delisting-Erwerbsangebots sowie weitere das Delisting-Erwerbsangebot betreffende Regelungen sind in
der Angebotsunterlage der Acme 42 GmbH aufgeführt, deren Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattet wurde. Investoren und Inhabern von Aktien der InVision AG wird dringend
empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Delisting-Erwerbsangebot stehenden
Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten.
Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) und des Börsengesetzes sowie bestimmter anwendbarer
wertpapierrechtlicher Bestimmungen des U.S. Securities Exchange Act durchgeführt. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des
Delisting-Erwerbsangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist
in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können die
Acme 42 GmbH oder für sie tätige Broker außerhalb des Angebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist des
Angebots unmittelbar oder mittelbar Aktien der InVision AG erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen.
Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse in ausgehandelten Transaktionen erfolgen.
Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.
2024-02-13 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der
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ISIN:         DE0005859698 
WKN:          585969 
Börsen:       Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, 

Stuttgart, Tradegate Exchange
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1836121 2024-02-13 CET/CEST

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February 13, 2024 04:13 ET (09:13 GMT)
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
INVISION AG 585969 Hamburg 5,900 04.06.24 10:49:52 ±0,000 ±0,00% 5,900 6,000 5,900 5,900

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