08.12.2023 11:34:45 - BGH urteilt im Februar zu Barrierefreiheit bei Mehrparteienhäusern

KARLSRUHE/MÜNCHEN (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof wird erst im neuen Jahr sein Urteil zu Voraussetzungen und Grenzen für barrierefreie Zugänge an Wohnhäusern mit mehreren Eigentümern sprechen. Wie das höchste deutsche Zivilgericht am Freitag nach der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe mitteilte, wird es am 9. Februar (9.00 Uhr) seine Entscheidung verkünden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zwei Fälle unter die Lupe genommen. Im ersten Fall geht es um einen Außenaufzug an einem Jugendstilhaus in München, im zweiten Fall um eine Terrasse mit Rampe an einer Wohnanlage in Bonn (Az. V ZR 244/22 und V ZR 33/23).

Die Verfahren werden vor dem Hintergrund des 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts geprüft. Danach kann jeder Eigentümer angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Nicht gestattet sind aber Veränderungen, die eine Wohnanlage grundlegend umgestalten oder einen Wohnungseigentümer benachteiligen. Die Reform hat zu offenen Rechtsfragen geführt./asn/DP/mis


Quelle: dpa-AFX
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
TAG IMMOBILIEN AG 830350 Xetra 13,140 18.06.24 16:59:17 -0,020 -0,15% 13,140 13,150 13,500 13,160
LEG IMMOBILIEN SE NA O.N. LEG111 Xetra 75,640 18.06.24 17:00:00 +0,800 +1,07% 75,600 75,680 75,340 74,840
VONOVIA SE NA O.N. A1ML7J Xetra 26,400 18.06.24 17:00:01 +0,090 +0,34% 26,400 26,420 26,520 26,310
ADLER GROUP S.A. NPV A14U78 Xetra 0,175 18.06.24 16:34:59 +0,010 +5,93% 0,161 0,178 0,150 0,165

© 2000-2024 DZ BANK AG. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen |
2024 Infront Financial Technology GmbH