16.04.2024 09:43:55 - PTA-HV: Bank für Tirol und Vorarlberg AG: -2-

DJ PTA-HV: Bank für Tirol und Vorarlberg AG: Einberufung der 106. ordentlichen Hauptversammlung

Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

Innsbruck (pta/16.04.2024/09:43) - Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft Innsbruck FN 32942 w ISIN AT0000625504 (Stammaktien) ("Gesellschaft")

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 106. ordentlichen Hauptversammlung der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft am Mittwoch, den 15. Mai 2024 um 10:00 Uhr, in 6020 Innsbruck, Stadtforum 1.

I. TAGESORDNUNG

* Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2023 mit dem Bericht des Aufsichtsrates, des Vorschlags für die Gewinnverwendung sowie des Corporate Governance-Berichtes; Vorlage des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2023 sowie des nichtfinanziellen Berichts gemäß § 243b UGB * Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2023 * Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023 * Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023 * Wahl des Bankprüfers für das Geschäftsjahr 2025 * Wahl des (allenfalls erforderlichen) Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung für die Geschäftsjahre 2024 und 2025 * Wahlen in den Aufsichtsrat * Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 2023 gemäß §§ 78c Abs 1 und 98a AktG * Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in §§ 3 und 18 * Widerruf der in der 104. ordentlichen Hauptversammlung vom 11.05.2022 erteilten Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 7 AktG im nicht ausgenützten Umfang unter gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstandes bis zum 14. November 2026 zum Erwerb eigener Aktien bis zu maximal 5 % des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 65 Abs 1 Z 7 AktG (zum Zweck des Wertpapierhandels). * Widerruf der in der 104. ordentlichen Hauptversammlung vom 11.05.2022 erteilten Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4 AktG im nicht ausgenützten Umfang unter gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstandes bis zum 14. November 2026 zum Erwerb eigener Aktien für eigene Arbeitnehmer, leitende Angestellte, Mitglieder des Vorstandes sowie Aufsichtsrates bis zu maximal 5 % des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 65 Abs 1 Z 4 AktG. * Widerruf der in der 104. ordentlichen Hauptversammlung vom 11.05.2022 erteilten Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG im nicht ausgenützten Umfang unter gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstandes bis zum 14. November 2026 zum Erwerb eigener Aktien bis zu maximal 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG (zweckfreier Erwerb). * Beschlussfassung über a.) die Ermächtigung des Vorstandes, binnen fünf Jahren ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch - allenfalls auch in mehreren Tranchen - das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen um bis zu EUR 14.850.000,-- durch Ausgabe von bis zu 7.425.000 Stück auf Inhaber lautende Stamm-Stückaktien zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen; b.) die Ermächtigung des Aufsichtsrates, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen; und c.) die entsprechende Änderung der Satzung in § 4

II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE

Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG spätestens ab 24. April 2024 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter www.btv.at/hauptversammlung ( http://www.btv.at/ hauptversammlung ) zugänglich:

* Bericht des Vorstands 2023, * Jahresabschluss 31.12.2023, * Lagebericht Einzelabschluss 2023, * Corporate Governance-Bericht 2023, * Konzernjahresabschluss 31.12.2023, * Lagebericht Konzern 2023, * Nichtfinanzieller Bericht gemäß § 243b UGB, * Bericht des Aufsichtsrates Einzelabschluss 2023, * Bericht des Aufsichtsrates Konzernabschluss 2023, * Bestätigungsvermerk Geschäftsbericht 2023, * Bestätigungsvermerk Jahresabschluss 2023, * Vorschlag für die Gewinnverwendung, * Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 13, * Vergütungsbericht gemäß § 78c AktG, * Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG Dr. Andreas König, * Lebenslauf Dr. Andreas König, * Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG KR Mag. Nikolaus Juhász, * Lebenslauf Dipl.-Ing. KR Mag. Nikolaus Juhász, * Formular für die Erteilung einer Vollmacht, * Formular für die Erteilung einer Vollmacht an den besonderen Stimmrechtsvertreter, * Formular für den Widerruf einer Vollmacht, * Einladung inkl. Tagesordnung zur Hauptversammlung 2024.

III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNG FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen dieser Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des5. Mai 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an und zur Ausübung ihrer Aktionärsrechte in dieser Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am 10. Mai 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:

i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß § 19 Abs 2 genügen lässt

Per E-Mail: anmeldung.btv@hauptversammlung.at (Depotbestätigungen bitte im Format PDF)

Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 - 50

ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform

Per Post oder Boten: Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH Köppel 60 8242 St. Lorenzen am Wechsel

Per SWIFT: BTVAAT22XXX (Message Type MT599, unbedingt ISIN AT0000625504 im Text angeben)

Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitglied­staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):

* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), * Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000625504 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer), * Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, * Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptver­sammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 5. Mai 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

Identitätsnachweis

Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.

Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden daher ersucht, zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.

Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen.

IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN

A) Allgemeines Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III. nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptver­sammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt wer­den können.

Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich.

Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und Adressen an:

MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 16, 2024 03:43 ET (07:43 GMT)

Per Post oder Boten: Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH Köppel 60 8242 St. Lorenzen am Wechsel

Per E-Mail: anmeldung.btv@hauptversammlung.at (Vollmachten bitte im Format PDF)

Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 - 50

Per SWIFT: BTVAAT22XXX (Message Type MT599, unbedingt ISIN AT0000625504 im Text angeben)

Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Die Vollmachten müssen spätestens bis 14. Mai 2024, 15:00 Uhr, Wiener Zeit, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung übergeben werden.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind spätestens am 24. April 2024 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.btv.at/hauptversammlung ( http://www.btv.at/hauptversammlung ) abrufbar. Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden. Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular.

Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

B) Unabhängiger Stimmrechtsvertreter Dr. Michael Knap/IVA

Als besonderer Service steht den Aktionären der nachgenannte unabhängige Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, in der Hauptversammlung zur Verfügung, dessen Kosten die Gesellschaft trägt:

Dr. Michael Knap Ehrenpräsident des Interessenverbandes für Anleger

Per Post oder Boten: Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH Köppel 60 8242 St. Lorenzen am Wechsel

Per E-Mail: knap.btv@hauptversammlung.at (Vollmachten bitte im Format PDF)

Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 - 50

Per SWIFT: BTVAAT22XXX (Message Type MT599, unbedingt ISIN AT0000625504 im Text angeben)

Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Der unabhängige Stimmrechtsvertreter wird das Stimmrecht in der Hauptversammlung ausschließlich auf Grundlage und innerhalb der Grenzen der vom jeweiligen Aktionär erteilten Stimmrechtsweisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten ausüben.

Für die Bevollmächtigung ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.btv.at/hauptversammlung ( http:// www.btv.at/hauptversammlung ) ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar.

In diesem Formular sind weitere Informationen zur Vollmachtserteilung sowie zum vorgesehenen Prozedere enthalten. Vollmachten an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter können an die oben angegebenen Adressen übermittelt werden. Durch diese Art der Übermittlung hat der Stimmrechtsvertreter unmittelbar Zugriff auf die Vollmacht.

Die Vollmachten müssen spätestens bis 14. Mai 2024, 15:00 Uhr, MESZ, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung übergeben werden.

Aktionäre können auch nach Widerruf der Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG

1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG

Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit min­destens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptver­sammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spätestens bis zu den üblichen Geschäftsstunden am 24. April 2024 der Gesellschaft ausschließlich an die Adresse Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Recht und Beteiligungen, zH Herrn Dr. Reinhard Pircher, 6020 Innsbruck, Stadtforum 1, oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse hauptversammlung@btv.at oder per SWIFT an die Adresse BTVAAT22XXX, auch spätestens am 24. April 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) zugeht.

Schriftlich" bedeutet eigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur oder bei Übermittlung per SWIFT mit Message Type MT599, wobei unbedingt ISIN AT0000625504 im Text anzugeben ist.

Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, müssen jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein, wobei im Fall eines Widerspruchs zwischen dem deutschen und dem anderssprachigen Text, der deutsche Text vorgeht. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der bestätigt wird, dass die an­tragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstel­lung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sie­ben Tage sein darf. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5 % des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III.) verwiesen.

2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu je­dem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Be­grün­dung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätes­tens am 3. Mai 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder an Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Recht und Beteiligungen, zH Herrn Dr. Reinhard Pircher, 6020 Innsbruck, Stadtforum 1, oder per E-Mail hauptversammlung@btv.at, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Sofern für Erklärungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein, wobei im Fall eines Widerspruchs zwischen dem deutschen und dem anderssprachigen Text, der deutsche Text vorgeht.

Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1 % des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III.) verwiesen.

3. Angaben gemäß § 110 Abs 2 Satz 2 iVm § 86 Abs 7 und 9 AktG

Zum Tagesordnungspunkt 7. "Wahlen in den Aufsichtsrat" und der allfälligen Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch Aktionäre gemäß § 110 AktG macht die Gesellschaft folgende Angaben:

Der Aufsichtsrat der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft besteht derzeit aus zehn von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern (Kapitalvertretern) und fünf vom Betriebsrat gemäß § 110 ArbVG entsandten Mitgliedern. Von den zehn Kapitalvertretern sind sechs Männer und vier Frauen; von den fünf Arbeitnehmervertretern sind drei Männer und zwei Frauen.

Die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft unterliegt dem Anwendungsbereich von § 86 Abs 7 AktG und hat das Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG zu berücksichtigen.

MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 16, 2024 03:43 ET (07:43 GMT)
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
BK TIROL VORARLBG 854019 Frankfurt 51,500 11.07.24 09:59:01 ±0,000 ±0,00% 51,500 56,500 51,500 51,500

© 2000-2024 DZ BANK AG. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen | Impressum
2024 Infront Financial Technology GmbH