11.07.2024 13:58:11 - dpa-AFX: ROUNDUP/Streit um Bezahlsystem: Apple entgeht EU-Wettbewerbsstrafe
BRÜSSEL (dpa-AFX) - Der Technologiekonzern Apple entgeht im
Streit mit der Europäischen Kommission einer hohen Wettbewerbsstrafe. Die
Wettbewerbshüter der EU akzeptieren Zugeständnisse des US-Unternehmens und legen
damit einen seit Jahren andauernden Disput um das Bezahlsystem Apple Pay bei,
wie aus einer Mitteilung der EU-Kommission in Brüssel hervorgeht. Der
iPhone-Konzern sichert - wie von Brüssel gefordert - anderen Entwicklern von
mobilen Geldbörsen und Zahlungsdiensten kostenlosen Zugang zum NFC-Chip seiner
Geräte fürs kontaktlose Bezahlen zu. Über diese Chips kann ein Smartphone
Informationen mit Bezahlgeräten etwa in Supermärkten austauschen.
Die Kommission hatte Apple vorgeworfen, die Konkurrenz im Bereich mobiler
Geldbörsen zielgerichtet zu behindern. Wenn beispielsweise Banken ihre Karten
zum kontaktlosen Bezahlen auf dem iPhone nutzbar machen wollen, ging das bisher
nur über Apple Pay und Apples hauseigene mobile Geldbörse Wallet. "Dieses
Verhalten hindert Entwickler daran, neue und konkurrierende mobile Geldbörsen
für iPhone-Nutzer anzubieten", sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe
Vestager.
Apple teilte mit, dass seine Anwendungen Apple Pay und Apple Wallet
weiterhin für Nutzer und Entwickler verfügbar seien. Es werde also weiter die
Möglichkeit bestehen, die Apps zum Bezahlen oder digitalem Hinterlegen von
Ausweisen zu nutzen.
Kontaktloses Bezahlen mit digitalen Geldbörsen wird beliebter
Zahlen mit dem Handy wird in Europa laut EU-Kommission deutlich beliebter.
"Die Nutzung von mobilen Geldbörsen in Geschäften hat sich in den vergangenen
vier Jahren verdreifacht", so Vestager. Banken kritisierten schon lange, dass
sie nicht an Apple vorbei auf den NFC-Funkchip zugreifen können, über den man
das Telefon an der Ladenkasse statt einer Bankkarte einsetzen kann. Dass Apple
Pay als einziger Weg dafür gedacht war, erklärte Apple unter anderem mit
Sicherheitsüberlegungen.
Die von Apple angebotenen Zusagen sollen zehn Jahre in Kraft bleiben. Ihre
Umsetzung werde von einem von Apple benannten Treuhänder überwacht, der der
Kommission über den gesamten Zeitraum hinweg Bericht erstatte, teilte die
Brüsseler Behörde mit.
Wenn die EU-Kommission die Zugeständnisse von Apple als nicht ausreichend
betrachtet hätte, hätte der Konzern vermutlich eine hohe Strafe zahlen müssen.
Wenn ein Unternehmen sich nicht an die EU-Wettbewerbsregeln hält, kann die
Kommission unter anderem eine Strafe von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes
verhängen.
Jahrelanger Streit
Angefangen hatte die Auseinandersetzung vor mehr als vier Jahren. Nach
Beschwerden von Konkurrenten hatte die Kommission ein Verfahren gegen Apple
eingeleitet. Rund zwei Jahre später kamen die EU-Wettbewerbshüter vorläufig zu
dem Schluss, dass Apple seine Marktmacht in diesem Fall missbraucht. Im Januar
dieses Jahres wurde dann bekannt, dass der US-Konzern eingelenkt und
Zugeständnisse angeboten hatte.
Nachdem die Kommission Konkurrenten und anderen Beteiligten die Chance
gegeben hatte, diese zu bewerten, passte Apple sein Angebot laut Kommission an
einigen Stellen nochmals an. Damit seien die wettbewerbsrechtlichen Bedenken
ausgeräumt worden, so die Kommission.
Dass solche Streitigkeiten auch anders ausgehen können, zeigte sich im März.
Die Kommission verhängte eine Strafe in Höhe von 1,8 Milliarden Euro gegen den
US-Konzern, weil Apple aus Sicht der Kommission seine Marktmacht missbraucht
hat, indem es App-Entwickler zu sehr einschränke./mjm/DP/jha