19.04.2024 06:41:55 - EQS-HV: FACC AG: Hauptversammlung

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EQS-News: FACC AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
FACC AG: Hauptversammlung
2024-04-19 / 06:40 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS News
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

FACC AG
mit dem Sitz in Ried im Innkreis
FN 336290w
ISIN AT00000FACC2
("Gesellschaft")

Einberufung der 10. ordentlichen Hauptversammlung der FACC AG
für Freitag, den 17. Mai 2024, um 10:00 Uhr, MESZ

Ort der Hauptversammlung im Sinne § 106 Z 1 AktG ist in der
MESSE RIED, Halle 17/1.Stock in A-4910
Ried im Innkreis, Brucknerstraße 39



I. TAGESORDNUNG

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht, des Nachhaltigkeitsberichtes, des Corporate Governance-Berichtes und des vom Aufsichtsrat
erstatteten Berichts jeweils für das Geschäftsjahr 2023.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2023.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023.

5. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023.

6. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023.

7. Beschluss über die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats und Wahlen in den Aufsichtsrat.

8. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichtes für
das Geschäftsjahr 2024.

9. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in den Punkten 3., 11.2 und 21.


II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE

Insbesondere folgende Unterlagen werden spätestens ab 26.04.2024 gemäß § 108 Abs. 3 und 4 AktG zur Einsicht auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.facc.com zugänglich gemacht und werden in der Hauptversammlung aufliegen:

. Jahresabschluss mit Lagebericht,

. Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,

. Corporate Governance-Bericht,

. Nachhaltigkeitsbericht,

. Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023,

. Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-9,

. Vergütungsbericht gemäß § 78c iVm § 98a AktG,

. Lebenslauf und Erklärung nach § 87 Abs 2 AktG der in den Aufsichtsrat zu wählenden Mitglieder,

. Text dieser Einberufung,

. Formulare für die Erteilung einer Vollmacht,

. Formular für die Erteilung einer Vollmacht und Weisung an einen unabhängigen Stimmrechtsvertreter,


. Formular für den Widerruf einer Vollmacht sowie

. Fragenformular.


III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen
Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende
des 07.05.2024 (24:00 Uhr, MESZ; Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am 14.05.2024
(24:00 Uhr, MESZ) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen an die Anmeldestelle zugehen
muss:

Anmeldestelle:
Fax-Nr.: +43(0)1 8900 500 50
E-Mail-Adresse: anmeldung.facc@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang; PDF, TIF etc.)
Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN im Text angeben)
Per Post, Kurierdienst oder persönlich an:
FACC AG, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 oder
FACC AG, Abteilung Investor Relations, zH. Michael Steirer, Fischerstraße 9, 4910 Ried i. Innkreis.
Ohne rechtzeitig bei der Gesellschaft einlangende Depotbestätigung liegt keine Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung vor. Es ist sodann eine Ausübung der Aktionärsrechte in der Hauptversammlung nicht möglich.

Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung
einer Depotbestätigung zu veranlassen.

Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs
2 AktG):

. Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten
gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code)

. Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls
Register und Registernummer bei juristischen Personen

. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT00000FACC2 (international gebräuchliche
Wertpapierkennnummer)

. Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung

. ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigungen auf den Depotstand vom 07.05.2024 (24:00 Uhr, MESZ;
Nachweisstichtag) beziehen.


Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig
vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden.

FACC AG behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine
Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.

Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden daher ersucht, zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen
amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.

Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte
die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den
Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen.

Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 09:30 Uhr.


IV. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen,
der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben
Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die
Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nach genannten Adressen zugehen:

per Telefax:
+43(0)1 8900 500 50

Per SWIFT:
GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN im Text angeben)

Per Post:
FACC AG, Abteilung Investor Relations, Fischerstrasse 9, 4910 Ried i. Innkreis

Per E-Mail:
anmeldung.facc@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang; PDF, TIF etc.)

Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.

Ein Vollmachtformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.facc.com spätestens ab dem 26.04.2024 abrufbar. Sofern die Vollmacht nicht am
Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, soll die Vollmacht spätestens am 16.05.2024
bis 14:00 Uhr, MESZ bei einer der zuvor genannten Adressen einlangen.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur
Depotbestätigung auf einem der dafür zugelassenen Wege (siehe oben) die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt
wurde.

Aktionäre können auch nach Widerruf der Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen.
Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.


V. VERTRETUNG DURCH UNABHÄNGIGEN STIMMRECHTSVERTRETER

Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22/4,
1130 Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung
zur Verfügung. Seitens IVA ist vorgesehen, dass Herr Florian Beckermann bei der Hauptversammlung diese Aktionäre
vertreten wird. Im Fall seiner Verhinderung kann Herr Florian Beckermann durch einen anderen Vertreter des IVA ersetzt
werden. Für die Bevollmächtigung von Herrn Florian Beckermann ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.facc.com ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft ausschließlich an einer der oben (IV.
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April 19, 2024 00:41 ET (04:41 GMT)
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