03.06.2024 15:35:07 - EQS-HV: WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.07.2024 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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EQS-News: WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.07.2024
in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2024-06-03 / 15:35 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft Frankfurt am Main ("Gesellschaft") ISIN DE000A1X3X33
WKN A1X3X3 Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung 2024 Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der
am Donnerstag, dem 11. Juli 2024, um 10:00 Uhr (MESZ) in den Räumlichkeiten "The Burrow", Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße
22/24, 10785 Berlin, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2024 eingeladen ("Hauptversammlung").
I. Tagesordnung
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum
31. Dezember 2023, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern einschließlich des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben
gemäß der §§ 289a Absatz 1, 289f Absatz 1 und 315a Absatz 1 des Handelsgesetzbuches in der auf das
Geschäftsjahr 2023 anwendbaren Fassung zum 31. Dezember 2023
1.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt.
Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem
Tagesordnungspunkt 1 ist deshalb nicht vorgesehen und auch nicht notwendig. Die genannten Unterlagen sind
der Hauptversammlung vielmehr lediglich zugänglich zu machen und vom Vorstand oder - im Falle des
Berichts des Aufsichtsrats - vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu erläutern.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023 der WCM Beteiligungs-
und Grundbesitz-Aktiengesellschaft
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss für das zum 31. Dezember
2023 endende Geschäftsjahr ("Geschäftsjahr 2023") ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR
18.770.187,24 wie folgt zu verwenden:
Verteilung an die Aktionäre:
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,11 je Stückaktie, die für das
Geschäftsjahr
2023 dividendenberechtigt ist; bei 150.482.807 dividendenberechtigten Stückaktien EUR 16.553.108,77
entspricht dies insgesamt
Gewinnvortrag                                                                           EUR 2.217.078,47 
Bilanzgewinn                                                                            EUR 18.770.187,24 2. 

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Bei den angegebenen Beträgen für die Gewinnausschüttung und den Gewinnvortrag wurden die am 28. Mai

2024 vorhandenen dividendenberechtigten Stückaktien zugrunde gelegt. Sollte sich die Anzahl der für das

Geschäftsjahr 2023 dividendenberechtigten Stückaktien bis zum Tag der Hauptversammlung erhöhen, werden

der Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung einen an diese Erhöhung angepassten Beschlussvorschlag

unterbreiten, der unverändert einen Dividendenbetrag je dividendenberechtigter Stückaktie von EUR 0,11

vorsieht. Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien und damit die Gesamtsumme der

ausgeschütteten Dividende um EUR 0,11 je ausgegebener neuer Aktie erhöht, vermindert sich der

Gewinnvortrag entsprechend.

Bei entsprechender Beschlussfassung ist der Anspruch auf die Dividende gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2

Aktiengesetz am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 16. Juli

2024, fällig.

Die unter diesem Tagesordnungspunkt 2 vorgeschlagene Dividende ist auf den unter dem bestehenden

Beherrschungsvertrag zwischen der Gesellschaft und der TLG IMMOBILIEN AG von der TLG IMMOBILIEN AG für

das zum 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr zu zahlenden Ausgleichsbetrag anzurechnen.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 3. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des

Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 4. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des

Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des

Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen

Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine Empfehlung seines Prüfungsausschusses, vor, die FAIR AUDIT

GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Raboisen 38, 20095 Hamburg,

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zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024
a)
sowie
für den Fall einer prüferischen Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen
b)            (§ 115 Abs. 7 Wertpapierhandelsgesetz) für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2025 zum 
5.                          Prüfer für eine solche prüferische Durchsicht 

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zu bestellen.

Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher

Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine, die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von

Art. 16 Absatz 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014) auferlegt wurde.

Die FAIR AUDIT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, hat gegenüber dem Aufsichtsrat erklärt,

dass keine geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen ihr, ihren

Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits

bestehen, die Zweifel an ihrer Unabhängigkeit begründen können.

Vorlage des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023 zur Erörterung

Nach dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) haben Vorstand und

Aufsichtsrat gemäß § 162 Aktiengesetz jährlich einen Vergütungsbericht zu erstellen und der

Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 Aktiengesetz zur Billigung oder unter den Voraussetzungen des § 120a

Abs. 5 Aktiengesetz zur Erörterung vorzulegen. Vorstand und Aufsichtsrat haben einen Vergütungsbericht

über die im Geschäftsjahr 2023 jedem Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährte und

geschuldete Vergütung erstellt.

Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 Aktiengesetz vom Abschlussprüfer geprüft und mit einem

Prüfungsvermerk versehen. Da die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1

HGB die Voraussetzungen des § 120a Abs. 5 Aktiengesetz erfüllt, wird der Vergütungsbericht der

Hauptversammlung nicht zur Beschlussfassung über die Billigung, sondern unter eigenem Tagesordnungspunkt 6. zur Erörterung vorgelegt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt 6 ist

deshalb nicht erforderlich.

Der nach § 162 Aktiengesetz erstellte und geprüfte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 und

der Vermerk über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer sind in Abschnitt III. dieser Einladung

abgedruckt und von der Einberufung der Hauptversammlung an und während der Hauptversammlung auf der

Internetseite der Gesellschaft unter

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https://ir.wcm.de/#hauptversammlung
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zugänglich. Er wird außerdem während der Hauptversammlung im Versammlungsraum zur Einsicht ausliegen.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit des Mitglieds des Aufsichtsrats der Gesellschaft Herrn Ran Laufer endet mit Ablauf der

ordentlichen Hauptversammlung 2024 der Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund ist die Neuwahl eines

Aufsichtsratsmitglieds geboten.

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