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EQS-News: WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.07.2024
in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2024-06-03 / 15:35 CET/CEST
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WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft Frankfurt am Main ("Gesellschaft") ISIN DE000A1X3X33
WKN A1X3X3 Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung 2024 Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der
am Donnerstag, dem 11. Juli 2024, um 10:00 Uhr (MESZ) in den Räumlichkeiten "The Burrow", Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße
22/24, 10785 Berlin, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2024 eingeladen ("Hauptversammlung").
I. Tagesordnung
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum
31. Dezember 2023, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern einschließlich des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben
gemäß der §§ 289a Absatz 1, 289f Absatz 1 und 315a Absatz 1 des Handelsgesetzbuches in der auf das
Geschäftsjahr 2023 anwendbaren Fassung zum 31. Dezember 2023
1.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt.
Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem
Tagesordnungspunkt 1 ist deshalb nicht vorgesehen und auch nicht notwendig. Die genannten Unterlagen sind
der Hauptversammlung vielmehr lediglich zugänglich zu machen und vom Vorstand oder - im Falle des
Berichts des Aufsichtsrats - vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu erläutern.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023 der WCM Beteiligungs-
und Grundbesitz-Aktiengesellschaft
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss für das zum 31. Dezember
2023 endende Geschäftsjahr ("Geschäftsjahr 2023") ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR
18.770.187,24 wie folgt zu verwenden:
Verteilung an die Aktionäre:
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,11 je Stückaktie, die für das
Geschäftsjahr
2023 dividendenberechtigt ist; bei 150.482.807 dividendenberechtigten Stückaktien EUR 16.553.108,77
entspricht dies insgesamt
Gewinnvortrag EUR 2.217.078,47
Bilanzgewinn EUR 18.770.187,24 2.
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Bei den angegebenen Beträgen für die Gewinnausschüttung und den Gewinnvortrag wurden die am 28. Mai
2024 vorhandenen dividendenberechtigten Stückaktien zugrunde gelegt. Sollte sich die Anzahl der für das
Geschäftsjahr 2023 dividendenberechtigten Stückaktien bis zum Tag der Hauptversammlung erhöhen, werden
der Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung einen an diese Erhöhung angepassten Beschlussvorschlag
unterbreiten, der unverändert einen Dividendenbetrag je dividendenberechtigter Stückaktie von EUR 0,11
vorsieht. Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien und damit die Gesamtsumme der
ausgeschütteten Dividende um EUR 0,11 je ausgegebener neuer Aktie erhöht, vermindert sich der
Gewinnvortrag entsprechend.
Bei entsprechender Beschlussfassung ist der Anspruch auf die Dividende gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2
Aktiengesetz am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 16. Juli
2024, fällig.
Die unter diesem Tagesordnungspunkt 2 vorgeschlagene Dividende ist auf den unter dem bestehenden
Beherrschungsvertrag zwischen der Gesellschaft und der TLG IMMOBILIEN AG von der TLG IMMOBILIEN AG für
das zum 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr zu zahlenden Ausgleichsbetrag anzurechnen.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 3. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 4. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des
Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine Empfehlung seines Prüfungsausschusses, vor, die FAIR AUDIT
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Raboisen 38, 20095 Hamburg,
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zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024
a)
sowie
für den Fall einer prüferischen Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen
b) (§ 115 Abs. 7 Wertpapierhandelsgesetz) für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2025 zum
5. Prüfer für eine solche prüferische Durchsicht
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zu bestellen.
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine, die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von
Art. 16 Absatz 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014) auferlegt wurde.
Die FAIR AUDIT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, hat gegenüber dem Aufsichtsrat erklärt,
dass keine geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen ihr, ihren
Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits
bestehen, die Zweifel an ihrer Unabhängigkeit begründen können.
Vorlage des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023 zur Erörterung
Nach dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) haben Vorstand und
Aufsichtsrat gemäß § 162 Aktiengesetz jährlich einen Vergütungsbericht zu erstellen und der
Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 Aktiengesetz zur Billigung oder unter den Voraussetzungen des § 120a
Abs. 5 Aktiengesetz zur Erörterung vorzulegen. Vorstand und Aufsichtsrat haben einen Vergütungsbericht
über die im Geschäftsjahr 2023 jedem Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährte und
geschuldete Vergütung erstellt.
Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 Aktiengesetz vom Abschlussprüfer geprüft und mit einem
Prüfungsvermerk versehen. Da die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1
HGB die Voraussetzungen des § 120a Abs. 5 Aktiengesetz erfüllt, wird der Vergütungsbericht der
Hauptversammlung nicht zur Beschlussfassung über die Billigung, sondern unter eigenem Tagesordnungspunkt 6. zur Erörterung vorgelegt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt 6 ist
deshalb nicht erforderlich.
Der nach § 162 Aktiengesetz erstellte und geprüfte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 und
der Vermerk über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer sind in Abschnitt III. dieser Einladung
abgedruckt und von der Einberufung der Hauptversammlung an und während der Hauptversammlung auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
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https://ir.wcm.de/#hauptversammlung
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zugänglich. Er wird außerdem während der Hauptversammlung im Versammlungsraum zur Einsicht ausliegen.
Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit des Mitglieds des Aufsichtsrats der Gesellschaft Herrn Ran Laufer endet mit Ablauf der
ordentlichen Hauptversammlung 2024 der Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund ist die Neuwahl eines
Aufsichtsratsmitglieds geboten.
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June 03, 2024 09:35 ET (13:35 GMT)