20.04.2023 14:01:31 - EQS-News: INSTANT GROUP AG: Gesetzentwurf sieht Verankerung von Börsenmantel-Transaktionen im Börsengesetz vor (deutsch)

INSTANT GROUP AG: Gesetzentwurf sieht Verankerung von Börsenmantel-Transaktionen im Börsengesetz vor

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EQS-News: INSTANT GROUP AG / Schlagwort(e): Marktbericht/Produkteinführung
INSTANT GROUP AG: Gesetzentwurf sieht Verankerung von
Börsenmantel-Transaktionen im Börsengesetz vor

20.04.2023 / 14:01 CET/CEST
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INSTANT GROUP AG: Gesetzentwurf sieht Verankerung von
Börsenmantel-Transaktionen im Börsengesetz vor
Als deutscher Marktführer im Bereich von alternativen Börsengängen und
SPAC-/Börsenmantel-Transaktionen begrüßt die INSTANT GROUP AG (Börsen
Berlin, München, Stuttgart, ISIN DE0005418404) den veröffentlichten
Referentenentwurf zum Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden
Investitionen (ZuFinG) in dessen Rahmen erstmals
SPAC-/Börsenmantel-Transaktionen durch die Einführung von
Börsenmantelaktiengesellschaften gesetzlich verankert werden sollen.

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz
Mit der Umsetzung des Gesetzesvorhabens wird der deutsche zum
US-amerikanischen Kapitalmarkt aufschließen, wo SPAC-Transaktionen bereits
seit vielen Jahren möglich sind und schon regelrechte Boomjahre erfahren
haben.

Erklärtes Ziel des ZuFinG ist es, die Leistungsfähigkeit des deutschen
Kapitalmarktes zu stärken und die Attraktivität des deutschen
Finanzstandorts zu erhöhen. Gerade Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie
kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die die letzten Jahre
kapitalmarktseitig vernachlässigt wurden, aber oftmals Treiber von
Innovation sind, sollen dadurch wieder einen leichteren Zugang zum
Kapitalmarkt und zur Eigenkapitalgewinnung erhalten.

Neben regulatorischen Erleichterungen sollen Verbesserungen im Finanzmarkt-,
Gesellschafts- und Steuerrecht sowie Entlastungen durch Digitalisierungen
und Entbürokratisierung erfolgen.

In der Gesamtheit soll das den Standort Deutschland als auch die
Kapitalanlage in Aktien und börsennotierte Wertpapiere stärken, indem
einerseits mehr Anreize für Unternehmen geschaffen werden, andererseits der
Kapitalmarkt durch mehr börsennotierte Unternehmen attraktiver wird.

INSTANT GROUP erwartet steigende Nachfrage nach ZuFinG-Umsetzung
Der Vorstand der INSTANT GROUP AG, Reiner Ehlerding, begrüßt das
Gesetzesvorhaben ausdrücklich: "Damit der Kapitalmarkt Deutschland seine
internationale Wettbewerbsfähigkeit stärkt, war es überfällig kleineren und
mittleren Unternehmen den Zugang zur Börse und damit zu Eigenkapital, gerade
vor dem Hintergrund eines wieder anziehenden Zinsumfeldes, zu erleichtern."

Mit Blick auf Börsenmantel-Transaktionen ergänzt Ehlerding: "Es ist überaus
erfreulich, dass der Gesetzgeber die zeitgemäße Notwendigkeit für rechtliche
Rahmenbedingungen von SPAC-/ Börsenmantel-Transaktionen für regulierte
Marktsegmente erkannt hat. Im Gegensatz zu einem langwierigen IPO-Prozess
bieten SPAC-/Börsenmantel-Transaktionen die regelmäßigen Vorteile eines
wesentlich geringeren, regulatorischen Aufwands, einer dadurch erheblich
schnellere Börsennotierung und demzufolge beträchtliche Kostenvorteile."

Die INSTANT GROUP unterstützt seit über 20 Jahren Unternehmen bei ihren
Wachstumsplänen und hat bei über 100 begleiteten, segmentunabhängigen,
alternativen Börsengängen Abläufe und Prozesse kontinuierlich vereinfacht,
den rechtlichen Rahmen durch ausgesprochene Garantien und Gewährleistungen
stets optimiert und dadurch bereits heute ein deutschlandweit einmaliges,
bewährtes Konzept für effektive Börsenmantel-Transaktionen geschaffen. Der
vorliegende Referentenentwurf bestärkt die INSTANT GROUP daher nachhaltig in
ihrer Ausrichtung, wobei die angebotsseitigen Strukturen, um eine steigende
Nachfrage jederzeit bedienen zu können, bereits geschaffen wurden.

Zur Geschäftstätigkeit der INSTANT GROUP AG:
Die INSTANT GROUP AG ist seit über 20 Jahren am Kapitalmarkt tätig, hält
wachstumsorientierte Beteiligungen und organisiert für aufstrebende
Unternehmen über ihre Listingsparte direkte, zeitsparende
Börseneinführungen.

Innerhalb der Listingsparte organisiert die INSTANT IPO SE als
Kapitalmarktpartner vielfältige Varianten von Börseneinführungen, u.a.
Direktlistings, Börsenmantel- sowie SPAC-Transaktionen. Außerdem betreut die
INSTANT IPO Emittenten bei der Erfüllung ihrer Folgepflichten und begleitet
diese bei der Umsetzung ihres Wachstums (z.B. Kapitalmaßnahmen,
Segmentwechsel). Neben etablierten Unternehmen zählen auch Start-ups sowie
Unternehmer mit innovativen sowie disruptiven Geschäftsmodellen zum
Mandantenkreis der INSTANT-Unternehmensgruppe. Das Leistungsspektrum reicht
vom traditionellen Börsengang (IPO) über Direktlistings (DPO) oder
zeitsparende Börsenmanteltransaktionen (Reverse IPO, Reverse Takeover, RTO,
SPAC). Eine Übersicht zum gesamten Dienstleistungsspektrum der
INSTANT-Unternehmensgruppe ist unter www.instant.group abrufbar.

Kontakt:
INSTANT GROUP AG
Poststr. 2-4
60329 Frankfurt am Main

Tel.: 069/34866945

E-Mail: info@instant.group
Internet: www.instant.group

ISIN: DE0005418404
WKN: 541840

Börsen: Freiverkehr Berlin, München, Stuttgart


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Quelle: dpa-AFX
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