30.04.2024 12:14:51 - EQS-HV: IMMOFINANZ AG: Einladung zur 31. ordentlichen Hauptversammlung

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EQS-News: IMMOFINANZ AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
IMMOFINANZ AG: Einladung zur 31. ordentlichen Hauptversammlung
2024-04-30 / 12:14 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS News
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
IMMOFINANZ AG
Einladung zur
31. ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 29. Mai 2024 um 10.00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) in der Wiener Stadthalle,
Halle F, Roland-Rainer-Platz 1, 1150 Wien, stattfindenden 31. ordentlichen Hauptversammlung der IMMOFINANZ AG mit dem
Sitz in Wien, FN 114425y, ein. Falls eine Beendigung der Hauptversammlung am 29. Mai 2024 bis 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit
Wien) nicht möglich ist, wird die Hauptversammlung am folgenden Tag, den 30. Mai 2024, um 0:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien)
fortgesetzt.

A. Tagesordnung (§ 106 Z 3 AktG)

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des konsolidierten Corporate
Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und
des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts, jeweils für das Geschäftsjahr 2023.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023.
5. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024 sowie des
Prüfers des konsolidierten Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024.
6. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik für den Aufsichtsrat.
7. Beschlussfassung über die Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats.
8. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für die Bezüge der Vorstands- und der Aufsichtsratsmitglieder
für das Geschäftsjahr 2023.
9. Wahlen in den Aufsichtsrat.
10. Beschlussfassung über Ermächtigungen des Vorstands zum Rückerwerb und der Veräußerung eigener Aktien der
Gesellschaft auch auf andere Art als über die Börse oder öffentliches Angebot, auch verbunden mit der Ermächtigung
des Vorstands zum Ausschluss des allgemeinen Andienungs- und Kaufrechts der Aktionäre (Ausschluss des Bezugsrechts)
samt Ermächtigung zur Aktieneinziehung.
11. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und zu
bedingtem Kapital.
Ermächtigung des Vorstandes zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und Ausschluss des Bezugsrechts, verbunden
mit dem Widerruf der bestehenden Ermächtigung des Vorstandes zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen im nicht
ausgenutzten Umfang sowie Aufhebung von bestehendem bedingten Kapital im nicht ausgenutzten Umfang gemäß
Hauptversammlungsbeschluss vom 03.05.2023 (§ 4 Abs (5) der Satzung) und bedingte Kapitalerhöhung (§ 159 Abs 2 Z 1
AktG) sowie die entsprechenden Änderungen der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien).
12. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Kapitalerhöhung gemäß § 169 AktG (genehmigtes
Kapital) gegen Bar- und/oder Sacheinlage samt Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts, verbunden
mit dem Widerruf der bestehenden Ermächtigung zur Kapitalerhöhung (genehmigtes Kapital) im nicht ausgenutzten
Umfang und jeweils die entsprechenden Änderungen der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien).
13. Änderung der Satzung in § 17 (Umsetzung der Bestimmungen des Virtuellen
Gesellschafterversammlungen-Gesetzes).


B. Bereitstellung von Informationen (§ 106 Z 4 AktG)

Insbesondere die folgenden Unterlagen sind spätestens ab dem 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit
spätestens ab dem 08. Mai 2024, gemäß § 108 AktG auf der eingetragenen Internetseite der Gesellschaft
(www.immofinanz.com) veröffentlicht:
a. Einberufung
b. Beschlussvorschläge des Vorstands und Beschluss- und Wahlvorschläge des Aufsichtsrats
c. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 mit dem Lagebericht
d. Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023 mit dem Konzernlagebericht
e. Konsolidierter Corporate-Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2023
f. Vorschlag für die Gewinnverwendung
g. Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung gemäß § 96 AktG
h. Vergütungspolitik für den Aufsichtsrat zu Punkt 6 der Tagesordnung
i. Vergütungsbericht für den Vorstand und den Aufsichtsrat
j. Ergänzende Informationen zu den vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidat:innen für die Wahl in den
Aufsichtsrat gemäß Punkt 9 der Tagesordnung (Lebensläufe, Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG)
k. Bericht des Vorstands über die Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses zu Punkt 10 der Tagesordnung
(Ermächtigung des Vorstands im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung eigener Aktien)
l. Bericht des Vorstands über die Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses zu Punkt 11 der Tagesordnung
(Ermächtigung des Vorstandes zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen)
m. Bericht des Vorstands über die Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses zu Punkt 12 der Tagesordnung
(Ermächtigung des Vorstandes zur Kapitalerhöhung gemäß § 169 AktG)
n. Satzungsgegenüberstellung
o. Vollmachtsformulare (Vollmachtserteilung samt Weisungen, Widerruf), auch für den von der Gesellschaft
namhaft gemachten Stimmrechtsvertreter (Dominik Huber)

C. Hinweise zu den Rechten der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG)

1. Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG)

Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Aktien in Höhe von 5% des
Grundkapitals halten, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen Tagesordnungspunkt muss der Antrag einen Beschlussvorschlag samt
Begründung enthalten.
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt werden, dass die
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung die Aktien durchgehend halten. Bei mehreren Aktionären,
die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die
Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt D)
verwiesen.
Der schriftliche Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum
Anteilsbesitz spätestens am 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am 08. Mai 2024 (Mittwoch)
. per Post, Kurierdienst oder persönlich, eigenhändig unterschrieben, während der üblichen Geschäftszeiten
an ihrer Geschäftsanschrift AT-1100 Wien, Wienerbergstraße 9, oder
. per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an die Adresse: hauptversammlung@immofinanz.com,
oder
. von Kreditinstituten gemäß § 114 Abs 1 Satz 4 AktG per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS, Message Type
MT598 oder MT599 (unbedingt unter Angabe der ISIN AT0000A21KS2)
zugehen.

2. Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG)

Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können der Gesellschaft zu jedem Punkt
der Tagesordnung in Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der
Internetseite der Gesellschaft (www.immofinanz.com) zugänglich gemacht werden.
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der
vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Der Aufsichtsrat der IMMOFINANZ AG setzt sich derzeit aus drei von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern
(Kapitalvertretern) zusammen und soll sich zukünftig aus vier von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern
(Kapitalvertretern) zusammensetzen. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Neuwahlen in den Aufsichtsrat die
Quotenregelung gemäß § 86 Abs 7 AktG nicht zur Anwendung kommt.
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
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(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 30, 2024 06:14 ET (10:14 GMT)
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
IMMOFINANZ AG INH. A2JN9W Frankfurt 24,000 03.06.24 08:10:08 +0,100 +0,42% 23,800 23,950 23,800 23,900

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