07.05.2024 08:10:39 - EQS-HV: Flughafen Wien AG: Einberufung der 36. ordentlichen Hauptversammlung am 5. Juni um 11:00 (Wiener Zeit)

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EQS-News: Flughafen Wien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Flughafen Wien AG: Einberufung der 36. ordentlichen Hauptversammlung am 5. Juni um 11:00 (Wiener Zeit)
2024-05-07 / 08:10 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Flughafen Wien Aktiengesellschaft
Schwechat, FN 42984 m ISIN AT00000VIE62
("Gesellschaft")
Einberufung der 36. ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 36. ordentlichen Hauptversammlung der Flughafen Wien
Aktiengesellschaft am Mittwoch, den 5. Juni 2024, um 11:00 Uhr (Wiener Zeit), in 1300 Wien-Flughafen, Office Park 4,
Towerstraße 3, Ort: Vienna Airport Conference & In- novation Center, Raum Runway 1.

I. Tagesordnung
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-Bericht, des Kon-
zernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat
erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2023
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers des Nachhaltigkeits- berichts
für das Geschäftsjahr 2024
6. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht
7. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik
8. Beschlussfassung über die Änderungen der Satzung in § 2 "Unternehmensgegenstand", § 3
"Veröffentlichungen", § 6 "Geschäftsführung und Vertretung, Berichte an den Aufsichtsrat", § 7 "Wahl der
Aufsichtsratsmitglieder", § 8 "Vorsitzender", § 9 "Beschlussfähigkeit, Verhandlungen", § 10
"Aufsichtsratsvergütung und sonstige Leistungen" und § 14 "Sitzungen"


II. Unterlagen zur Hauptversammlung; Bereitstellung von Informationen auf der Internetseite
Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG spätestens ab
15. Mai 2024 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter
www.viennaairport.com zugänglich:
. Jahresfinanzbericht 2023, beinhaltend:
? Jahresabschluss mit Lagebericht und nichtfinanzieller Erklärung,
? Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,

. Konsolidierter Corporate-Governance-Bericht 2023,
. Bericht des Aufsichtsrats 2023,
. Vorschlag für die Gewinnverwendung,
. Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats und des Vorstands,
. Vergütungsbericht 2023,
. Vergütungspolitik 2024,
. Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
. Formular für die Erteilung einer Vollmacht und Weisung an einen Vertreter des IVA,
. Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
. vollständiger Text dieser Einberufung.

III. Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen
Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende
des 26. Mai 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der
Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der
Gesellschaft spätestens am 31. Mai 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden
Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:
i. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß § 12 Abs 2 genügen lässt
Per E-Mail: anmeldung.flughafenwien@hauptversammlung.at (Depotbestätigung bitte im Format PDF)
Per Telefax: +43 (0)1 8900 8900 500 - 50
ii. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
Per Post oder Boten: Flughafen Wien Aktiengesellschaft, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, 8242 St. Lorenzen am
Wechsel, Köppel 60
Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT00000VIE62 im Text angeben)

Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung
einer Depotbestätigung zu veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs
2 AktG):
. Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten
gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
. Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls
Register und Registernummer bei juristischen Personen,
. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT00000VIE62 (international
gebräuchliche Wertpapierkennnummer),
. Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
. Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des
Nachweisstichtages 26. Mai 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

Identitätsnachweis
Flughafen Wien Aktiengesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen
festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.
Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden daher ersucht, zur Identifikation bei der Regist- rierung einen gültigen
amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.
Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte
die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht bereits an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie
den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen.

IV. Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters und das dabei einzuhaltende Verfahren
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den
Festlegungen dieser Einberufung in Punkt III. nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im
Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2
AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich. Für die Übermittlung von
Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und Adressen an:
Per Post oder Boten: Flughafen Wien Aktiengesellschaft, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, 8242 St. Lorenzen am
Wechsel, Köppel 60
Per E-Mail: anmeldung.flughafenwien@hauptversammlung.at (Vollmacht bitte im Format PDF)
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 - 50
Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT00000VIE62 im Text angeben)

Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Die Vollmachten müssen spätestens bis 4. Juni 2024, 16:00 Uhr, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern
sie nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierungsstelle für die Hauptversammlung übergeben werden.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind spätestens ab
15. Mai 2024 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.viennaairport.com abrufbar. Die Verwendung eines der
Formulare ist nicht zwingend im Sinne des § 114 Abs 3 AktG. Wir bitten aber im Interesse einer reibungslosen Abwicklung
stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den
Aktionären zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular.
Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses
zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärung
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches
Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Unabhängiger Stimmrechtsvertreter
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(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 07, 2024 02:10 ET (06:10 GMT)
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
FLUGHAFEN WIEN ADR 1/4 A0DPRV Frankfurt 12,100 24.05.24 08:03:08 +0,200 +1,68% 0,000 0,000 12,100 12,100
FLUGHAFEN WIEN AG A2AMK9 Frankfurt 49,100 24.05.24 17:20:01 -0,100 -0,20% 0,000 0,000 49,800 49,100

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