27.09.2023 15:25:42 - BGH stärkt Rechte Privatversicherter

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Versicherte können nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs unter bestimmten Umständen Auskunft zu früheren Prämienerhöhungen in der privaten Krankenversicherung verlangen. Der BGH gab am Mittwoch in Karlsruhe einem Kläger teilweise Recht, der an deren Wirksamkeit zweifelte. Die höchsten deutschen Zivilrichter hoben ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt hinsichtlich der Auskunftsklage auf und wiesen die Sache zur neuen Verhandlung an das Berufungsgericht zurück (AZ: Urteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22).

Der Kläger hatte von seiner Versicherung unter anderem Auskunft über alle Beitragserhöhungen der Jahre 2013 bis 2016 verlangt. Laut BGH hat der Kläger ein berechtigtes Interesse an der Auskunft; er benötige sie, um zu prüfen, ob vergangene Beitragserhöhungen unwirksam waren und ihm daraus Rückzahlungsansprüche zustehen.

Der Anspruch setze voraus, dass dem Versicherten noch Rückzahlungsansprüche aufgrund früherer Prämienerhöhungen - falls diese unwirksam gewesen sein sollten - zustehen könnten. Darüber hinaus ist erforderlich, dass der Versicherte sich die notwendigen Informationen nicht selbst auf zumutbare Weise verschaffen kann./skf/DP/men


Quelle: dpa-AFX
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
ALLIANZ SE NA O.N. 840400 Frankfurt 257,500 18.06.24 18:41:35 +1,200 +0,47% 256,900 257,500 256,200 256,300
HANNOVER RUECK SE NA O.N. 840221 Frankfurt 230,500 18.06.24 09:22:48 +3,800 +1,68% 232,900 233,800 230,500 226,700
GENERALI 850312 Frankfurt 23,000 18.06.24 15:18:04 +0,170 +0,74% 23,040 23,120 23,070 22,830
ZURICH INSUR.GR.NA.SF0,10 579919 Hamburg 0,000 18.06.24 19:17:59 ±0,000 ±0,00% 0,000 0,000 0,000 305,800
TALANX AG NA O.N. TLX100 Frankfurt 73,350 18.06.24 12:33:20 +1,400 +1,95% 73,550 73,900 72,600 71,950

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