05.06.2024 15:05:02 - EQS-HV: TELES Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.07.2024 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

===
EQS-News: TELES Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
TELES Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.07.2024 in Berlin mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2024-06-05 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
TELES Aktiengesellschaft Berlin ISIN DE000A289B07 / WKN A289B0 ISIN DE000A3MQCU7 / WKN A3MQCU Eindeutige Kennung:
GMETTLIK0724 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
Freitag, 12. Juli 2024, um 11 Uhr beginnenden ordentlichen Hauptversammlung in den Räumen von "The Burrow Berlin",
Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 22/24, 10785 Berlin, ein.
I. Tagesordnung
Vorlage des festgestellten und mit dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen
1. Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und des
Konzernlageberichts des Vorstandes sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022, des
erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 289a, 289f, 315 und 315a HGB
===
Eine Beschlussfassung ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen.

Die oben genannten Unterlagen sind von der Einberufung an über die Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html

zugänglich.

===
Vorlage des festgestellten und mit dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen
2. Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und des
Konzernlageberichts des Vorstandes sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023, des
erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 289a, 289f, 315 und 315a HGB
===
Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurden von dem gerichtlich bestellten Abschlussprüfer, der MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, geprüft.

Eine Beschlussfassung ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen.

Die oben genannten Unterlagen sind von der Einberufung an über die Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html

zugänglich.

===
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022
===
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Dem im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitglied des Vorstandes, Herrn Oliver Olbrich, wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

===
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023
===
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Dem im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitglied des Vorstandes, Herrn Oliver Olbrich, wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

===
5. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022
===
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

===
Dem im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitglied des Aufsichtsrates, Herrn Joachim Schwarzer, wird für
a) diesen Zeitraum Entlastung erteilt.
Dem im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitglied des Aufsichtsrates, Herrn Markus Gernot Schmieta, wird für
b)            diesen Zeitraum Entlastung erteilt. 
c)            Dem im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitglied des Aufsichtsrates, Herrn Hartmut Brandt, wird für diesen 

Zeitraum Entlastung erteilt.
6. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023
===
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

===
Dem im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitglied des Aufsichtsrates, Herrn Joachim Schwarzer, wird für
a) diesen Zeitraum Entlastung erteilt.
Dem im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitglied des Aufsichtsrates, Herrn Markus Gernot Schmieta, wird für
b)            diesen Zeitraum Entlastung erteilt. 
c)            Dem im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitglied des Aufsichtsrates, Herrn Hartmut Brandt, wird für diesen 

Zeitraum Entlastung erteilt.
7. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024
===
Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2024 die MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, zu wählen.

===
8. Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlagen unter Gewährung
des mittelbaren Bezugsrechts
===
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

===
Das Grundkapital der Gesellschaft wird gegen Bareinlagen um bis zu 2.077.806,00 EUR durch Ausgabe von bis
zu 2.077.806 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der
Gesellschaft in Höhe von 1,00 EUR je Aktie unter Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts erhöht.
1. Hinsichtlich der Spitzenbeträge erfolgt jedoch der Ausschluss des Bezugsrechts. Die neuen Aktien sind ab
dem Geschäftsjahr 2025 gewinnberechtigt. Der Ausgabebetrag beträgt 1,00 EUR je Aktie, der
Gesamtausgabebetrag mithin bis zu 2.077.806,00 EUR.
Den Aktionären wird ein mittelbares Bezugsrecht in der Weise eingeräumt, dass zur Zeichnung der neuen
Aktien ein Kreditinstitut oder ein nach § 53 Abs. 1 S. 1 oder § 53 b Abs. 1 S. 1 oder Abs. 7 des Gesetzes
über das Kreditwesen (KWG) tätiges Unternehmen zugelassen wird mit der Verpflichtung,
die neuen Aktien den bisherigen Aktionären zu einem durch den Vorstand der Gesellschaft mit
2.                          Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegenden Bezugspreis gegen Bareinlagen im Verhältnis 3:1 
a)            (d.h. für drei alte Aktien kann eine neue Aktie bezogen werden) zum Bezug anzubieten, wobei 

der Bezugspreis mindestens dem Ausgabebetrag entsprechen muss, und
b) den Mehrerlös aus der Platzierung der Aktien im Rahmen des Bezugsangebotes an die
Gesellschaft abzuführen.
===
Der Vorstand wird ermächtigt, nicht im Rahmen des Bezugsangebotes platzierte Aktien durch

Privatplatzierung und/oder ein öffentliches Angebot bestens, jedoch mindestens zum Bezugspreis 3. unmittelbar oder über ein Kreditinstitut oder einen sonstigen mit der Abwicklung beauftragten

Emissionsmittler zu verwerten. Der Bezugsrechtshandel ist nicht zugelassen.

Der Vorstand bestimmt die Bezugsfrist, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Der Beschluss über 4. die Erhöhung des Grundkapitals wird unwirksam, wenn die Kapitalerhöhung nicht bis zum 11. Januar 2025

durchgeführt wurde. Eine Durchführung der Kapitalerhöhung nach dem 11. Januar 2025 ist nicht zulässig.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der 5. Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere die weiteren Bedingungen für die Ausgabe der Aktien

festzulegen.

Der Vorstand wird ermächtigt, die Durchführung der Kapitalerhöhung auch in mehreren Tranchen zum 6. Handelsregister anzumelden. 7. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung der Gesellschaft entsprechend der

Durchführung der Kapitalerhöhung zu ändern.

===
9. Ermächtigung zur Ausgabe von Wandeldarlehen und zum Ausschluss des Bezugsrechts nebst gleichzeitiger
Schaffung eines Bedingten Kapitals 2024/I und Satzungsänderung
===
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

===
a) Ermächtigung zur Ausgabe von Wandeldarlehen und zum Ausschluss des Bezugsrechts
===
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 11. Juli 2029 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Wandeldarlehen im Gesamtnennbetrag von bis zu 2.000.000,00 EUR ohne Laufzeitbegrenzung auszugeben und den Inhabern von Wandeldarlehen Wandlungsrechte auf bis zu 2.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft nach näherer Maßgabe der Wandelanleihebedingungen zu gewähren.

Die Wandeldarlehen sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Die Bezugsfrist beträgt vier Wochen.

Soweit nicht sämtliche Wandeldarlehen im Gesamtnennbetrag von 2.000.000,00 EUR gezeichnet werden, können die nicht-gezeichneten Wandeldarlehen an die anderen Aktionäre oder an vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates ausgewählte Dritte ausgegeben werden. In diesem Fall legt der Vorstand die Bezugsfrist fest.

MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 05, 2024 09:05 ET (13:05 GMT)
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
TELES AG ON A289B0 Frankfurt 0,965 28.06.24 12:40:18 ±0,000 ±0,00% 0,000 0,000 0,965 0,965

© 2000-2024 DZ BANK AG. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen | Impressum
2024 Infront Financial Technology GmbH