24.05.2024 15:06:05 - EQS-HV: Südzucker AG: Bekanntmachung der -2-

DJ EQS-HV: Südzucker AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.07.2024 in Congress Center Rosengarten, Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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EQS-News: Südzucker AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Südzucker AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.07.2024 in Congress Center Rosengarten,
Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2024-05-24 / 15:06 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Südzucker AG Mannheim WKN 729 700
ISIN DE 0007297004 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, 18. Juli 2024, 10:00 Uhr (MESZ),
Wir laden unsere Aktionäre^1 zu der am Donnerstag, 18. Juli 2024, 10:00 Uhr (MESZ), stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung ein.
Die ordentliche Hauptversammlung findet auf der Grundlage von § 15 Abs. 6 der Satzung der Südzucker AG als virtuelle
Hauptversammlung gemäß § 118a Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 6 des Aktiengesetzes (AktG) statt. Eine physische Präsenz der
Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) am Ort der
Hauptversammlung ist ausgeschlossen. Die gesamte Hauptversammlung wird für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre
bzw. ihre Bevollmächtigten live in Bild und Ton im internetgestützten elektronischen Aktionärsportal der Südzucker AG,
welches über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.suedzuckergroup.com/de/investor-relations/hauptversammlung

nach Maßgabe der Erläuterungen in Abschnitt IV Ziffer 2 dieser Einladung zugänglich ist, übertragen.
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist das Congress Center Rosengarten, Rosengartenplatz 2, 68161
Mannheim.
^1 Im Interesse einer leichteren Lesbarkeit differenzieren wir nicht geschlechtsspezifisch. Die gewählte Form steht
immer stellvertretend für Personen jeglichen Geschlechts.
I. TAGESORDNUNG
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Südzucker AG und des gebilligten Konzernabschlusses, des
zusammengefassten Lageberichts der Südzucker AG und des Konzerns (einschließlich der Erläuterungen zu den
1. Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch), des Berichts des Aufsichtsrats und des
Vorschlags des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns, jeweils für das Geschäftsjahr 2023/24
2.            Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
3.            Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023/24 
4.            Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023/24 

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
5. 2024/25 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Finanzinformationen
Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts und des
6. Konzernnachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024/25
Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für
7.            das Geschäftsjahr 2023/24 
8.            Beschlussfassung über die Änderung von § 15 Abs. 2 Satz 2 der Satzung II. VORSCHLÄGE ZUR BESCHLUSSFASSUNG 

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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Südzucker AG und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts der Südzucker AG und des Konzerns (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch), des Berichts des Aufsichtsrats und des Vorschlags des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns, jeweils für das Geschäftsjahr 2023/24

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 15. Mai 2024 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss geprüft und gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung. Die Unterlagen sind über die Internetseite der Gesellschaft unter https://www.suedzuckergroup.com/de/investor-relations/hauptversammlung

zugänglich und werden den Aktionären auf Anforderung zugesandt.

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss (Einzelabschluss) der Südzucker AG für das Geschäftsjahr 2023/24 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 258.391.997,55 EUR wie folgt zu verwenden:

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Ausschüttung einer Dividende von 0,90 EUR je Aktie auf 204.107.259 Stückaktien
(Gesamtzahl der Aktien nach Abzug der von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien) 183.696.533,10 EUR
Vortrag auf neue Rechnung (Gewinnvortrag)                                             74.695.464,45 EUR 
Bilanzgewinn                                                                          258.391.997,55 EUR 

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Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der für das Geschäftsjahr 2023/24 dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden, der eine unveränderte Dividende von 0,90 EUR pro dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen entsprechend angepassten Gewinnvortrag vorsieht.

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, also am 23. Juli 2024.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023/24

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2023/24 amtiert haben Entlastung zu erteilen.

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023/24

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2023/24 amtiert haben Entlastung zu erteilen.

TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024/25 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Finanzinformationen

Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses gemäß Art. 16 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (EU-Abschlussprüferverordnung) und gemäß § 107 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG - vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024/25 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Finanzinformationen für das Geschäftsjahr 2024/25 und das erste Quartal des Geschäftsjahres 2025/26 zu wählen.

Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung genannten Art auferlegt wurde.

TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts und des Konzernnachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024/25

Gemäß der am 5. Januar 2023 in Kraft getreten Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive - "CSRD") müssen unter anderem große und kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften, zu denen die Südzucker AG gehört, bereits für nach dem 31.12.2023 beginnende Geschäftsjahre ihren Lagebericht um einen Nachhaltigkeitsbericht und - voraussichtlich mit befreiender Wirkung für die Einzelgesellschaft - ihren Konzernlagebericht um einen Konzernnachhaltigkeitsbericht erweitern, der durch einen externen Prüfer zu prüfen ist. Somit unterliegt die Südzucker AG dieser Berichterstattungs- und Prüfungspflicht erstmals für das Geschäftsjahr 2024/ 25.

Die CSRD ist von den EU-Mitgliedstaaten bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht umzusetzen. Es ist mithin davon auszugehen, dass das deutsche Gesetz zur Umsetzung der CSRD bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist - und damit noch vor der Hauptversammlung der Südzucker AG - in Kraft treten wird. Nach dem derzeitigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens ist ferner davon auszugehen, dass die Südzucker AG in diesem Fall nicht in den Genuss der geplanten Übergangsregelung gelangen wird, wonach der von der Hauptversammlung bestellte Abschluss- und Konzernabschlussprüfer als Prüfer der Nachhaltigkeitsberichtserstattung gilt.

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May 24, 2024 09:06 ET (13:06 GMT)

Der Aufsichtsrat schlägt daher, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Prüfer des Konzernnachhaltigkeitsberichts und, falls insoweit keine Befreiungsmöglichkeit besteht oder von dieser nicht Gebrauch gemacht wird, auch des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024/25 zu wählen. Die Wahl erfolgt unter der Prämisse, dass ein Gesetz zur Umsetzung der CSRD in das deutsche Recht in Kraft tritt und die Hauptversammlung nach diesem Gesetz für die Wahl des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichtserstattung für das Geschäftsjahr 2024/25 der Südzucker AG zuständig ist.

Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der EU Abschlussprüferverordnung genannten Art auferlegt wurde.

TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023/24

Gemäß § 120a Abs. 4 Satz 1 AktG beschließt die Hauptversammlung der börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr. Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023/24 wurde von Vorstand und Aufsichtsrat erstellt. Er wurde von dem Abschlussprüfer, der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, gemäß § 162 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 AktG geprüft; über das Ergebnis der Prüfung wurde der Vermerk gemäß § 162 Abs. 3 Satz 3 AktG erstellt.

Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023/24 und der Vermerk über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer sind in Abschnitt III dieser Einladung enthalten und unter www.suedzuckergroup.com/de/investor-relations/corporate-governance/verguetungsberichte

einsehbar.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Hauptversammlung billigt den von Vorstand und Aufsichtsrat erstellten Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023/24.

TOP 8 Beschlussfassung über die Änderung von § 15 Abs. 2 Satz 2 der Satzung (Record Date)

In § 15 Abs. 1 der Satzung ist bestimmt, dass die Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder das Stimmrecht ausüben wollen, ihre Berechtigung hierzu nachweisen müssen. Gemäß § 15 Abs. 2 Satz 2 der Satzung hat sich dieser Nachweis - im Einklang mit der bisherigen Regelung in § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG - auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen.

Durch das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Bundesgesetzblatt I Nr. 354 2023), das am 15. Dezember 2023 in Kraft getreten ist, wurde § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG geändert und als Stichtag für den Nachweis des Anteilsbesitzes bei Inhaberaktien börsennotierter Gesellschaften statt des Beginns des 21. Tages vor der Hauptversammlung der Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung festgelegt. Hierdurch hat der Gesetzgeber die Festlegung des aktiengesetzlichen Nachweisstichtags an die europarechtliche Regelung nach Art. 1 Nr. 7 i.V.m. Art. 5 und Tabelle 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 angeglichen, wodurch Auslegungsschwierigkeiten beim praktischen Umgang mit der Nachweisregelung vermieden werden sollen.

Um dem veränderten Gesetzeswortlaut Rechnung zu tragen, soll § 15 Abs. 2 Satz 2 der Satzung eine entsprechende Änderung erfahren. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Satz 2 von § 15 Abs. 2 der Satzung der Südzucker AG wird wie folgt neu gefasst:

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"Der Nachweis hat sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Versammlung zu beziehen."
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Ein Vergleich der nach Maßgabe des vorstehenden Vorschlags geänderten Satzung mit der aktuellen, zuletzt am 13. Juli 2023 geänderten Satzung ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.suedzuckergroup.com/de/investor-relations/hauptversammlung

einsehbar. III. ANLAGE ZU TAGESORDNUNGSPUNKT 7

Anlage zu Tagesordnungspunkt 7: Vergütungsbericht einschließlich Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2023/24

Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023/24

Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023/24 gibt detailliert und individualisiert Auskunft über die im Berichtsjahr den aktiven und früheren Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats von der Südzucker AG und deren Tochtergesellschaften im Geschäftsjahr 2023/24 gewährte oder geschuldete Vergütung sowie geldwerten Nebenleistungen und Versorgungszusagen.

Der Bericht entspricht den Anforderungen von § 162 AktG.

Der nach den aktienrechtlichen Vorschriften des § 162 AktG erstellte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022/23 wurde mit 90,87 % Ja-Stimmen von der Hauptversammlung am 13. Juli 2023 gebilligt.

Vergütung der Mitglieder des Vorstands

Altverträge

Für die laufende Bestellungsperiode von Vorstandsmitgliedern, die vor dem 1. März 2021 in den Vorstand eingetreten sind, bleiben die für diese Vorstandsmitglieder abgeschlossenen Altverträge bis zum Ablauf der jeweiligen Bestellung anwendbar, es sei denn, sie hätten für einen Wechsel in ein neues, vom Aufsichtsrat beschlossenes, Vorstandsvergütungssystem optiert.

Der Wechsel in das jeweils aktuelle Vorstandsvergütungssystem ist obligatorisch, wenn die Dienstverträge der amtierenden Vorstandsmitglieder verlängert werden.

Die Altverträge des Vorstands der Südzucker AG beinhalten ein festes Jahresgehalt, eine variable Vergütung, eine betriebliche Altersversorgung sowie Sachbezüge.

Aktienbasierte Vergütungsbestandteile und vergleichbare langfristige Vergütungskomponenten sind nicht vorgesehen. Die Vergütung des Vorstands wird durch das Plenum des Aufsichtsrats - nach Vorbereitung durch das Präsidium - festgelegt und in regelmäßigen Abständen überprüft. Die Vergütungsstruktur ist bei börsennotierten Gesellschaften auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung auszurichten; variable Vergütungsbestandteile sollen eine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben. Der Mehrjährigkeit wird im bisherigen Vergütungssystem der Südzucker AG dadurch Rechnung getragen, dass die variable Vergütung auf der durchschnittlichen Dividende der vergangenen drei Geschäftsjahre basiert; diese Regelung ist für Thomas Kölbl und Dr. Thomas Kirchberg anwendbar und wird in der Darstellung der gewährten oder geschuldeten Vergütung als mehrjährige variable Vergütung angegeben. Für die variable Vergütung von Dr. Niels Pörksen wird die Dividende des vergangenen Geschäftsjahres zugrunde gelegt; diese wird in der Darstellung der gewährten oder geschuldeten Vergütung als einjährige variable Vergütung ausgewiesen.

Vergütungselemente im Detail

Festgehalt

Die Vorstandsmitglieder erhalten ein jährliches Festgehalt in Form einer Barvergütung, die sich nach dem Aufgaben- und Verantwortungsbereich des Vorstandsmitglieds bemisst und in zwölf gleichen Raten ausgezahlt wird.

Variable Vergütung

Die variable Vergütung des Vorstandsvorsitzenden Dr. Niels Pörksen (CEO) basiert auf der für das vorausgegangene Geschäftsjahr beschlossenen Dividende je Aktie der Südzucker AG. Für je 0,01 EUR/Aktie ausgeschüttete Dividende beträgt der Bonus 12.565 EUR. Im Geschäftsjahr 2023/24 ist Dr. Niels Pörksen in das nachfolgend beschriebene fortentwickelte Vergütungssystem gewechselt, wobei die Zahlungen der variablen Vergütung aus dem bis zum 28. Februar 2023 gültigen Altvertrag im Geschäftsjahr 2023/24 noch geleistet wurden.

Für Thomas Kölbl (CFO) bemisst sich die jährliche variable Vergütung an der durchschnittlichen Dividende je Aktie der Südzucker AG für die letzten drei Geschäftsjahre. Für je 0,01 EUR/Aktie ausgeschüttete Dividende beträgt der Bonus 11.725 EUR.

Sachbezüge und sonstige Nebenleistungen

Jedes Vorstandsmitglied erhält ferner die folgenden Sachbezüge und Nebenleistungen:

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.             Bereitstellung eines Dienstwagens, der auch privat genutzt werden darf 
.             Reisegepäckversicherung 
.             D&O-Versicherung mit Selbstbehalt nach § 93 Abs. 2 Satz 3 Aktiengesetz 
.             Unfallversicherung 
.             Teilnahme an Gesundheitsvorsorgemaßnahmen. 

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Betriebliche Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung von Thomas Kölbl besteht in einer leistungsorientierten Zusage; die Pensionshöhe errechnet sich aus einem Prozentsatz der vertraglich festgelegten Bemessungsgrundlage.

Mandatsbezüge

Soweit Vorstandsmitglieder konzerninterne Aufsichtsratsmandate wahrnehmen, steht die Ver-gütung für diese Tätigkeit der Gesellschaft zu.

Leistungen bei Beendigung des Vorstandsmandats

Thomas Kölbl kann bei Ausscheiden vor Vollendung des 65. Lebensjahres ein auf 24 Monate, längstens bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres, befristetes Übergangsgeld in Form einer Fortzahlung der monatlichen Festbezüge beanspruchen, es sei denn, er hätte sein Ausscheiden zu vertreten oder eine Wiederbestellung abgelehnt.

Geltende Vergütungssysteme

Derzeit bestehen in der Südzucker-Gruppe drei Vergütungssysteme, die für die Mitglieder des Vorstands der Südzucker AG relevant sind.

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May 24, 2024 09:06 ET (13:06 GMT)
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
SUEDZUCKER AG O.N. 729700 Xetra 13,790 01.07.24 17:35:03 +0,190 +1,40% 0,000 0,000 13,670 13,600

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