10.10.2023 15:05:04 - EQS-HV: MEDION AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.11.2023 in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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EQS-News: MEDION AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
MEDION AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.11.2023 in Essen mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2023-10-10 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
MEDION AG Essen ISIN DE0006605009
Wertpapier-Kenn-Nummer 660500 Einladung zur (virtuellen) Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre (im Interesse einer leichteren Lesbarkeit differenzieren wir nicht geschlechtsspezifisch.
Die gewählte Form steht immer stellvertretend für Personen jeglichen Geschlechts) mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur
ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (§ 13
Absatz 2 der Satzung der MEDION AG)
am Dienstag, den 21. November 2023, um 11:00 Uhr (MEZ)

ein. Ort der (virtuellen) Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die zu diesem Zweck angemieteten Räume in
45131 Essen, Norbertstraße, Congress Center Essen (Congress Center Süd), Saal Deutschland.
Für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft) besteht kein
Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung. Nähere Bestimmungen und Erläuterungen zur
Teilnahme der Aktionäre an der virtuellen Hauptversammlung, der Ausübung des Stimmrechts und zu weiteren
hauptversammlungsbezogenen Rechten der Aktionäre sind im Anschluss an die Tagesordnung unter Ziffer III. dieser
Einberufung abgedruckt.
Die gesamte Versammlung wird für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten im
passwortgeschützten Internetservice (HV-Portal), der über einen Link auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.medion.com/investor/hauptversammlung/

erreichbar ist, in Bild und Ton übertragen.
I. Tagesordnung
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MEDION AG und des gebilligten Konzernabschlusses für das
Geschäftsjahr 2022/2023, des zusammengefassten Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2022/2023 und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB
sowie des gesonderten nichtfinanziellen Berichts nach § 289b HGB des Vorstands der MEDION AG für das
Geschäftsjahr 2022/2023
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 19. Juni
2023 gebilligt und damit den Jahresabschluss gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Deshalb ist eine
Feststellung des Jahresabschlusses oder eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung
1. nach § 173 AktG nicht erforderlich. Die vorgenannten Unterlagen sind von der Einberufung der
Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.medion.com/investor/hauptversammlung/
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zugänglich. Sie werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein und vom Vorstand, der

Bericht des Aufsichtsrats vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats, erläutert werden.

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022/2023 2. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022/2023 amtierenden Mitgliedern des

Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022/2023 3. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022/2023 amtierenden Mitgliedern des

Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023/2024

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zu beschließen:

Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, wird zum Abschlussprüfer und 4. Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023/2024 gewählt.

Der Prüfungsausschuss hat gemäß Art. 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des

Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (Abschlussprüferverordnung) erklärt, dass seine

Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Klausel der in Artikel 16

Abs. 6 der Abschlussprüferverordnung genannten Art auferlegt wurde.

Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022/2023

Gemäß § 162 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft jährlich

einen Vergütungsbericht über die Vergütung der Organmitglieder zu erstellen. Der Vergütungsbericht wurde

gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten

Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG enthalten sind. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts

ist dem Vergütungsbericht beigefügt. 5. Gemäß § 120a Abs. 4 Satz 1 AktG hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft über die

Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene

Geschäftsjahr zu beschließen.

Der Vergütungsbericht ist im Anschluss an die Tagesordnung als Anlage zu Tagesordnungspunkt 5

abgedruckt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022/2023 zu

billigen.

ANLAGEN ZUR TAGESORDNUNG

II. Anlage zu Tagesordnungspunkt 5: Vergütungsbericht 2022/2023

Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG

An die MEDION AG, Essen

Prüfungsurteil

Wir haben den Vergütungsbericht der MEDION AG, Essen, für das Geschäftsjahr vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2023 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. 3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870 (08.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach dieser Vorschrift und diesem Standard ist im Abschnitt "Verantwortung des Wirtschaftsprüfers" unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/ vereidigte Buchprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.

Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats

Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.

Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich der im Vergütungsbericht gemachten Angaben mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts nicht geprüft. Düsseldorf, den 20. Juni 2023 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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Lurweg Engel
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin
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Anlagen

Vergütungsbericht der MEDION AG, Essen, für das Geschäftsjahr vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2023

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October 10, 2023 09:05 ET (13:05 GMT)
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
MEDION AG O.N. 660500 Frankfurt 14,200 25.06.24 08:20:01 -0,100 -0,70% 0,000 0,000 14,200 14,300

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