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EQS-News: MedNation AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
MedNation AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.07.2024 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2024-06-07 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
MedNation AG Bonn WKN 565360
ISIN DE0005653604 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Der Vorstand der MedNation AG lädt hiermit alle Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung ein, die am Dienstag, dem
16. Juli 2024, um 14.00 Uhr MESZ in der Deutschen Nationalbibliothek, Adickesallee 1, 60322 Frankfurt am Main,
stattfinden wird.
A.
Tagesordnung
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der MedNation AG zum
31. Dezember 2023, des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023
bis zum 31. Dezember 2023 mit den erläuternden Berichten zu den Angaben gemäß § 289 a und § 315 a des
Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum
31. Dezember 2023
Die vorgenannten Unterlagen können auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://mednation.de/investor-relations/hauptversammlung/
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eingesehen und abgerufen werden. Sie liegen vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den
Geschäftsräumen der Gesellschaft in 53117 Bonn, Graurheindorfer Straße 137, zur Einsichtnahme aus. Auf
Verlangen werden die Unterlagen jedem Aktionär kostenlos übersandt. Sie werden auch während der
Hauptversammlung zugänglich sein und erläutert werden.
Die Unterlagen dienen der Unterrichtung der Hauptversammlung über das vergangene Geschäftsjahr sowie
über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns. Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist
gemäß den gesetzlichen Vorschriften nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss gebilligt
hat und dieser somit bereits festgestellt ist.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum
31. Dezember 2023 2.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis
zum 31. Dezember 2023 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis
zum 31. Dezember 2023 3.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr vom
1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Wahlen zum Aufsichtsrat
Mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 16. Juli 2024 endet die Amtszeit der
Aufsichtsratsmitglieder Frau Prof. Dr. Gabriele Buchholz und Herrn Robert Fortmeier. Von der
Hauptversammlung sind folglich zwei Aufsichtsratsmitglieder zu wählen.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG aus Aufsichtsratsmitgliedern der
Aktionäre zusammen und besteht gemäß § 95 AktG, § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern, die von der
Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die
Wiederwahl eines Aufsichtsratsmitglieds ist gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung zulässig.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
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a) Frau Dr. oec. Gabriele Buchholz, Professorin an der Hochschule Osnabrück,
Schloß Holte-Stukenbrock,
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sowie
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b) Herrn Dr. Niklas Darijtschuk, Geschäftsführer der Dino Holding GmbH, Verl,
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mit Wirkung ab der Beendigung der Hauptversammlung am 16. Juli 2024 bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31.
Dezember 2026 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahlen durchzuführen.
Sowohl Frau Prof. Dr. Buchholz als auch Herr Dr. Darijtschuk verfügen über Sachverstand auf dem Gebiet
der Rechnungslegung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. Frau Prof. Dr. Buchholz verfügt außerdem über
Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung. Der Wahlvorschlag berücksichtigt die vom Aufsichtsrat
für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und das für den Aufsichtsrat erarbeitete Kompetenzprofil.
Die Ziele und das Kompetenzprofil sind in der Erklärung zur Unternehmensführung für das Geschäftsjahr
2023 veröffentlicht, die im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023 enthalten und außerdem auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
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https://mednation.de/investor-relations/corporate-governance/
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eingesehen und abgerufen werden kann.
Frau Prof. Dr. Buchholz und Herr Dr. Darijtschuk verfügen jeweils in hohem Maße über die für die
Ausübung des Aufsichtsratsmandats notwendige Erfahrung und Expertise sowie über die erforderlichen
Branchen-, Fach- und Unternehmenskenntnisse. Sie sind sowohl mit dem Geschäftsbereich, in dem die
Gesellschaft tätig ist, als auch mit dem Kapitalmarktumfeld vertraut. Der Aufsichtsrat hat sich
vergewissert, dass beide Kandidaten den zu erwartenden Zeitaufwand im Falle ihrer Wahl aufbringen können.
Frau Prof. Dr. Buchholz ist nach Einschätzung des Aufsichtsrats als unabhängig im Sinne der Empfehlung 4. C.6 in Verbindung mit der Empfehlung C.9 des Deutschen Corporate Governance Kodex anzusehen. Nach
Kenntnis des Aufsichtsrats steht Frau Prof. Dr. Buchholz nicht in persönlichen oder geschäftlichen
Beziehungen zur Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen, zu den Organen der Gesellschaft oder zu einem
wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, die gemäß der Empfehlung C.13 des Deutschen
Corporate Governance Kodex offenzulegen sind.
Frau Prof. Dr. Buchholz gehört keinen anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw.
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen an.
Frau Prof. Dr. Buchholz gehört dem Aufsichtsrat der Gesellschaft seit dem 7. Juli 2021 an.
Lebenslauf der Frau Prof. Dr. Buchholz:
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Geburtsjahr: 1965
Studium: Diplomökonom, Fachrichtung Rechnungswesen und Statistik, Handelshochschule Leipzig,
1988
Promotion: Dr. oec., Universität Leipzig, 1992
1993 - 1995: Referentin, Bauministerium des Landes Sachsen-Anhalt
Berufliche 1996 - 2000: Referatsleiterin, Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Tätigkeiten: 2001 - 2009: Beigeordnete der Stadt Minden in der Funktion der Kämmerin
Seit 2010: Professorin für öffentliche Betriebswirtschaftslehre, Management und
Controlling an der Hochschule Osnabrück
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Herr Dr. Darijtschuk ist nach Einschätzung des Aufsichtsrats als unabhängig im Sinne der Empfehlung
C.6 in Verbindung mit der Empfehlung C.9 des Deutschen Corporate Governance Kodex anzusehen. Gemäß der
Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird offengelegt, dass Herr Dr. Darijtschuk in
seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der Dino Holding GmbH mit Sitz in Schloß Holte Stukenbrock und der
Jofo Pneumatik GmbH mit Sitz in Schloß Holte Stukenbrock in geschäftlicher Beziehung mit Herrn Bruno
Fortmeier steht, der nach Einschätzung des Aufsichtsrats indirekt ein wesentlich beteiligter Aktionär der
Gesellschaft im Sinne der Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex ist.
Herr Dr. Darijtschuk gehört den folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw.
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen an:
Synaxon AG, Schloß Holte Stukenbrock, als Aufsichtsratsvorsitzender
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June 07, 2024 09:05 ET (13:05 GMT)