07.06.2024 15:05:40 - EQS-HV: MedNation AG: Bekanntmachung der -2-

DJ EQS-HV: MedNation AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.07.2024 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

===
EQS-News: MedNation AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
MedNation AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.07.2024 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2024-06-07 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
MedNation AG Bonn WKN 565360
ISIN DE0005653604 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Der Vorstand der MedNation AG lädt hiermit alle Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung ein, die am Dienstag, dem
16. Juli 2024, um 14.00 Uhr MESZ in der Deutschen Nationalbibliothek, Adickesallee 1, 60322 Frankfurt am Main,
stattfinden wird.
A.
Tagesordnung
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der MedNation AG zum
31. Dezember 2023, des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023
bis zum 31. Dezember 2023 mit den erläuternden Berichten zu den Angaben gemäß § 289 a und § 315 a des
Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum
31. Dezember 2023
Die vorgenannten Unterlagen können auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://mednation.de/investor-relations/hauptversammlung/
===
eingesehen und abgerufen werden. Sie liegen vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den

Geschäftsräumen der Gesellschaft in 53117 Bonn, Graurheindorfer Straße 137, zur Einsichtnahme aus. Auf

Verlangen werden die Unterlagen jedem Aktionär kostenlos übersandt. Sie werden auch während der

Hauptversammlung zugänglich sein und erläutert werden.

Die Unterlagen dienen der Unterrichtung der Hauptversammlung über das vergangene Geschäftsjahr sowie

über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns. Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist

gemäß den gesetzlichen Vorschriften nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss gebilligt

hat und dieser somit bereits festgestellt ist.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum

31. Dezember 2023 2.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis

zum 31. Dezember 2023 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis

zum 31. Dezember 2023 3.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr vom

1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 16. Juli 2024 endet die Amtszeit der

Aufsichtsratsmitglieder Frau Prof. Dr. Gabriele Buchholz und Herrn Robert Fortmeier. Von der

Hauptversammlung sind folglich zwei Aufsichtsratsmitglieder zu wählen.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG aus Aufsichtsratsmitgliedern der

Aktionäre zusammen und besteht gemäß § 95 AktG, § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern, die von der

Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die

Wiederwahl eines Aufsichtsratsmitglieds ist gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung zulässig.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

===
a) Frau Dr. oec. Gabriele Buchholz, Professorin an der Hochschule Osnabrück,
Schloß Holte-Stukenbrock,
===
sowie

===
b) Herrn Dr. Niklas Darijtschuk, Geschäftsführer der Dino Holding GmbH, Verl,
===
mit Wirkung ab der Beendigung der Hauptversammlung am 16. Juli 2024 bis zur Beendigung der

Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31.

Dezember 2026 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen.

Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahlen durchzuführen.

Sowohl Frau Prof. Dr. Buchholz als auch Herr Dr. Darijtschuk verfügen über Sachverstand auf dem Gebiet

der Rechnungslegung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. Frau Prof. Dr. Buchholz verfügt außerdem über

Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung. Der Wahlvorschlag berücksichtigt die vom Aufsichtsrat

für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und das für den Aufsichtsrat erarbeitete Kompetenzprofil.

Die Ziele und das Kompetenzprofil sind in der Erklärung zur Unternehmensführung für das Geschäftsjahr

2023 veröffentlicht, die im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023 enthalten und außerdem auf der

Internetseite der Gesellschaft unter

===
https://mednation.de/investor-relations/corporate-governance/
===
eingesehen und abgerufen werden kann.

Frau Prof. Dr. Buchholz und Herr Dr. Darijtschuk verfügen jeweils in hohem Maße über die für die

Ausübung des Aufsichtsratsmandats notwendige Erfahrung und Expertise sowie über die erforderlichen

Branchen-, Fach- und Unternehmenskenntnisse. Sie sind sowohl mit dem Geschäftsbereich, in dem die

Gesellschaft tätig ist, als auch mit dem Kapitalmarktumfeld vertraut. Der Aufsichtsrat hat sich

vergewissert, dass beide Kandidaten den zu erwartenden Zeitaufwand im Falle ihrer Wahl aufbringen können.

Frau Prof. Dr. Buchholz ist nach Einschätzung des Aufsichtsrats als unabhängig im Sinne der Empfehlung 4. C.6 in Verbindung mit der Empfehlung C.9 des Deutschen Corporate Governance Kodex anzusehen. Nach

Kenntnis des Aufsichtsrats steht Frau Prof. Dr. Buchholz nicht in persönlichen oder geschäftlichen

Beziehungen zur Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen, zu den Organen der Gesellschaft oder zu einem

wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, die gemäß der Empfehlung C.13 des Deutschen

Corporate Governance Kodex offenzulegen sind.

Frau Prof. Dr. Buchholz gehört keinen anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw.

vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen an.

Frau Prof. Dr. Buchholz gehört dem Aufsichtsrat der Gesellschaft seit dem 7. Juli 2021 an.

Lebenslauf der Frau Prof. Dr. Buchholz:

===
Geburtsjahr:      1965 
Studium:          Diplomökonom, Fachrichtung Rechnungswesen und Statistik, Handelshochschule Leipzig, 

1988
Promotion: Dr. oec., Universität Leipzig, 1992
1993 - 1995: Referentin, Bauministerium des Landes Sachsen-Anhalt
Berufliche        1996 - 2000: Referatsleiterin, Sächsisches Staatsministerium der Finanzen 
Tätigkeiten:      2001 - 2009: Beigeordnete der Stadt Minden in der Funktion der Kämmerin 

Seit 2010: Professorin für öffentliche Betriebswirtschaftslehre, Management und
Controlling an der Hochschule Osnabrück
===
Herr Dr. Darijtschuk ist nach Einschätzung des Aufsichtsrats als unabhängig im Sinne der Empfehlung

C.6 in Verbindung mit der Empfehlung C.9 des Deutschen Corporate Governance Kodex anzusehen. Gemäß der

Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird offengelegt, dass Herr Dr. Darijtschuk in

seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der Dino Holding GmbH mit Sitz in Schloß Holte Stukenbrock und der

Jofo Pneumatik GmbH mit Sitz in Schloß Holte Stukenbrock in geschäftlicher Beziehung mit Herrn Bruno

Fortmeier steht, der nach Einschätzung des Aufsichtsrats indirekt ein wesentlich beteiligter Aktionär der

Gesellschaft im Sinne der Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex ist.

Herr Dr. Darijtschuk gehört den folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw.

vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen an:

Synaxon AG, Schloß Holte Stukenbrock, als Aufsichtsratsvorsitzender

MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 07, 2024 09:05 ET (13:05 GMT)

Lebenslauf des Herrn Dr. Darijtschuk:

===
Geburtsjahr:              1972 
Studium:                  Dipl.-Kfm., Wirtschaftswissenschaften Universität Siegen, 1996 
Promotion:                Dr. rer. oec., Handelshochschule Leipzig (HHL), 2000 

1996-2000 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Finanzmanagement und
Banken der Handelshochschule Leipzig (HHL)
2000-2023 Leitende Funktionen im Bertelsmann Konzern, u.a:
Berufliche Tätigkeiten: Chief Financial Officer Direct Group,
SVP Corporate Controlling and Strategy Bertelsmann,
Chief Operating Officer Bertelsmann Printing Group
Seit 2023 Geschäftsführer der Dino Holding GmbH
2008-2012 Mitglied des Aufsichtsrats der buch.de Internetstores AG, Münster
Aufsichtsratstätigkeiten: Seit 5/2023 Vorsitzender des Aufsichtsrats der Synaxon AG, Schloß
Holte-Stukenbrock
===
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024

bis zum 31. Dezember 2024

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die

===
FRTG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf
===
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31.

Dezember 2024 zu wählen. 5.

Gemäß Artikel 16 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rats vom

16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem

Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission empfiehlt der Aufsichtsrat,

zugleich in seiner Eigenschaft als Prüfungsausschuss gemäß § 107 Abs. 4 Satz 2 AktG, für die genannten

Prüfungsleistungen das Prüfungsmandat der FRTG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zu

erneuern.

Der Aufsichtsrat erklärt, zugleich in seiner Eigenschaft als Prüfungsausschuss gemäß § 107 Abs. 4 Satz

2 AktG, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die

Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Artikel 16 Abs. 6 der vorgenannten Verordnung

EU) Nr. 537/2014 vom 16. April 2014 auferlegt wurde.

Beschlussfassung über die Billigung des gemäß § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts

für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023

Gemäß § 162 AktG erstellen der Vorstand und der Aufsichtsrat jährlich einen Bericht über die im

letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des

Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung (Vergütungsbericht) und legen diesen Vergütungsbericht

der Hauptversammlung gemäß § 120 a Abs. 4 AktG zur Billigung vor.

Der vom Vorstand und vom Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember

2023 erstellte Vergütungsbericht wurde gemäß den Vorgaben des § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer

geprüft. Der vom Abschlussprüfer erstellte Vermerk ist dem Vergütungsbericht beigefügt. 6.

Der Vergütungsbericht nebst Vermerk des Abschlussprüfers ist in Abschnitt B dieser Einladung

abgedruckt und auch auf der Webseite der Gesellschaft unter

===
https://mednation.de/investor-relations/corporate-governance/
===
einzusehen.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den gemäß § 162 AktG erstellten und geprüften

Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 zu billigen. Weitere Unterlagen zur Hauptversammlung

Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 (zu Tagesordnungspunkt 6)

===
Der Vorstand und der Aufsichtsrat erstellen gemäß § 162 AktG jährlich einen klaren und verständlichen
Bericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen und früheren Mitglied des
Vorstands und des Aufsichtsrats von der Gesellschaft und von Unternehmen desselben Konzerns gewährte und
geschuldete Vergütung.
1. Vergütung des Vorstands
===
Die Vergütung des Vorstands entspricht dem vom Aufsichtsrat am 16. Dezember 2021 beschlossenen

Vergütungssystem, das von der Hauptversammlung am 12. Juli 2022 gemäß § 120 a Abs. 1 AktG gebilligt

wurde. Seit dem 01. Juni 2021 ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt.

Der Vorstand erhält für seine Tätigkeit eine jährliche feste erfolgsunabhängige Vergütung, die in

zwölf gleichen monatlichen Raten jeweils nachträglich zum Ende eines Monats ausgezahlt wird. Eine

variable erfolgsabhängige Vergütung ist derzeit nicht zugesagt. Als Nebenleistungen sind Zuschüsse zu

Vorsorgeversicherungen und die Einbeziehung in die von der Gesellschaft unterhaltene D&O-Versicherung

vereinbart.

Gewährte und geschuldete Vergütung für im Geschäftsjahr 2023 aktive Mitglieder des Vorstands

Die gewährte Vergütung wird gemäß der zahlungsorientierten Sichtweise dargestellt. Eine Vergütung ist

demnach gewährt, wenn sie dem Vorstandsmitglied tatsächlich zufließt und damit in sein Vermögen übergeht.

in Tausend EUR)

===
Dirk Isenberg
2023 2022
abs. abs. abs. abs.
MedNation AG
Summe
Festvergütung       240  240  240  240 
Nebenleistungen     -    -    -    - 
Variable Vergütung  -    -    -    - 

Konzerngesellschaften
Summe
Festvergütung       -    -    -    - 
Nebenleistungen     -    -    -    - 
Variable Vergütung  -    -    -    - 
Gesamtvergütung                   240  240  240  240 
Erreichbare Maximalvergütung      240  240  240  240 

===
Weitere Angaben zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

Keinem Vorstandsmitglied wurden von einem Dritten Leistungen im Hinblick auf seine Tätigkeit als

Vorstandsmitglied zugesagt oder im Geschäftsjahr 2023 gewährt.

Dem Vorstandsmitglied wurden keine Leistungen für den Fall der vorzeitigen Beendigung seiner Tätigkeit

zugesagt. Dem Vorstandsmitglied wurden keine Leistungen für den Fall der regulären Beendigung seiner

Tätigkeit zugesagt.

Die Bezüge des ehemaligen Vorstandsmitglieds Herrn Dr. Crovisier belaufen sich auf 5 TEUR (Vorjahr: 34

TEUR).

Tantieme

Herr Isenberg hat bis zum 31. Dezember 2023 keine Tantiemen-Vereinbarung.

===
2. Vergütung des Aufsichtsrats
===
Die Vergütung des Aufsichtsrats wird gemäß § 21 Absatz 2 der Satzung von der Hauptversammlung der

Gesellschaft festgesetzt. Die folgende, derzeit gültige Vergütungsregelung wurde von der Hauptversammlung

am 12. Juli 2022 zu Tagesordnungspunkt 11 beschlossen:

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für die Dauer ihrer Tätigkeit neben dem Ersatz ihrer

Auslagen eine feste Grundvergütung von jährlich 26.000 Euro. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält für

seine Tätigkeit zudem einen jährlichen Aufschlag in Höhe von 100 % der Grundvergütung, der

stellvertretende Vorsitzende erhält für seine Tätigkeit einen jährlichen Aufschlag in Höhe von 50°% der

Grundvergütung. Die von einem Aufsichtsratsmitglied in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wird in jeweiliger

gesetzlicher Höhe zusätzlich gezahlt. Ist das Mitglied des Aufsichtsrats nicht das gesamte Geschäftsjahr

im Amt, erhält es die vorgenannte Vergütung zeitanteilig. Die Vergütung ist innerhalb von vier Wochen

nach Billigung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat zahlbar.

Gewährte und geschuldete Vergütung für im Geschäftsjahr 2023 aktive Mitglieder des Aufsichtsrats

MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 07, 2024 09:05 ET (13:05 GMT)
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
MEDNATION AG INH O.N. 565360 Frankfurt 1,400 08.07.24 17:15:23 ±0,000 ±0,00% 0,000 0,000 1,400 1,400

© 2000-2024 DZ BANK AG. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen | Impressum
2024 Infront Financial Technology GmbH