DJ EQS-HV: MedNation AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.07.2024 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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EQS-News: MedNation AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
MedNation AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.07.2024 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2024-06-07 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
MedNation AG Bonn WKN 565360
ISIN DE0005653604 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Der Vorstand der MedNation AG lädt hiermit alle Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung ein, die am Dienstag, dem
16. Juli 2024, um 14.00 Uhr MESZ in der Deutschen Nationalbibliothek, Adickesallee 1, 60322 Frankfurt am Main,
stattfinden wird.
A.
Tagesordnung
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der MedNation AG zum
31. Dezember 2023, des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023
bis zum 31. Dezember 2023 mit den erläuternden Berichten zu den Angaben gemäß § 289 a und § 315 a des
Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum
31. Dezember 2023
Die vorgenannten Unterlagen können auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://mednation.de/investor-relations/hauptversammlung/
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eingesehen und abgerufen werden. Sie liegen vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den
Geschäftsräumen der Gesellschaft in 53117 Bonn, Graurheindorfer Straße 137, zur Einsichtnahme aus. Auf
Verlangen werden die Unterlagen jedem Aktionär kostenlos übersandt. Sie werden auch während der
Hauptversammlung zugänglich sein und erläutert werden.
Die Unterlagen dienen der Unterrichtung der Hauptversammlung über das vergangene Geschäftsjahr sowie
über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns. Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist
gemäß den gesetzlichen Vorschriften nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss gebilligt
hat und dieser somit bereits festgestellt ist.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum
31. Dezember 2023 2.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis
zum 31. Dezember 2023 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis
zum 31. Dezember 2023 3.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr vom
1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Wahlen zum Aufsichtsrat
Mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 16. Juli 2024 endet die Amtszeit der
Aufsichtsratsmitglieder Frau Prof. Dr. Gabriele Buchholz und Herrn Robert Fortmeier. Von der
Hauptversammlung sind folglich zwei Aufsichtsratsmitglieder zu wählen.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG aus Aufsichtsratsmitgliedern der
Aktionäre zusammen und besteht gemäß § 95 AktG, § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern, die von der
Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die
Wiederwahl eines Aufsichtsratsmitglieds ist gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung zulässig.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
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a) Frau Dr. oec. Gabriele Buchholz, Professorin an der Hochschule Osnabrück,
Schloß Holte-Stukenbrock,
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sowie
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b) Herrn Dr. Niklas Darijtschuk, Geschäftsführer der Dino Holding GmbH, Verl,
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mit Wirkung ab der Beendigung der Hauptversammlung am 16. Juli 2024 bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31.
Dezember 2026 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahlen durchzuführen.
Sowohl Frau Prof. Dr. Buchholz als auch Herr Dr. Darijtschuk verfügen über Sachverstand auf dem Gebiet
der Rechnungslegung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. Frau Prof. Dr. Buchholz verfügt außerdem über
Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung. Der Wahlvorschlag berücksichtigt die vom Aufsichtsrat
für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und das für den Aufsichtsrat erarbeitete Kompetenzprofil.
Die Ziele und das Kompetenzprofil sind in der Erklärung zur Unternehmensführung für das Geschäftsjahr
2023 veröffentlicht, die im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023 enthalten und außerdem auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
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https://mednation.de/investor-relations/corporate-governance/
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eingesehen und abgerufen werden kann.
Frau Prof. Dr. Buchholz und Herr Dr. Darijtschuk verfügen jeweils in hohem Maße über die für die
Ausübung des Aufsichtsratsmandats notwendige Erfahrung und Expertise sowie über die erforderlichen
Branchen-, Fach- und Unternehmenskenntnisse. Sie sind sowohl mit dem Geschäftsbereich, in dem die
Gesellschaft tätig ist, als auch mit dem Kapitalmarktumfeld vertraut. Der Aufsichtsrat hat sich
vergewissert, dass beide Kandidaten den zu erwartenden Zeitaufwand im Falle ihrer Wahl aufbringen können.
Frau Prof. Dr. Buchholz ist nach Einschätzung des Aufsichtsrats als unabhängig im Sinne der Empfehlung 4. C.6 in Verbindung mit der Empfehlung C.9 des Deutschen Corporate Governance Kodex anzusehen. Nach
Kenntnis des Aufsichtsrats steht Frau Prof. Dr. Buchholz nicht in persönlichen oder geschäftlichen
Beziehungen zur Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen, zu den Organen der Gesellschaft oder zu einem
wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, die gemäß der Empfehlung C.13 des Deutschen
Corporate Governance Kodex offenzulegen sind.
Frau Prof. Dr. Buchholz gehört keinen anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw.
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen an.
Frau Prof. Dr. Buchholz gehört dem Aufsichtsrat der Gesellschaft seit dem 7. Juli 2021 an.
Lebenslauf der Frau Prof. Dr. Buchholz:
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Geburtsjahr: 1965
Studium: Diplomökonom, Fachrichtung Rechnungswesen und Statistik, Handelshochschule Leipzig,
1988
Promotion: Dr. oec., Universität Leipzig, 1992
1993 - 1995: Referentin, Bauministerium des Landes Sachsen-Anhalt
Berufliche 1996 - 2000: Referatsleiterin, Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Tätigkeiten: 2001 - 2009: Beigeordnete der Stadt Minden in der Funktion der Kämmerin
Seit 2010: Professorin für öffentliche Betriebswirtschaftslehre, Management und
Controlling an der Hochschule Osnabrück
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Herr Dr. Darijtschuk ist nach Einschätzung des Aufsichtsrats als unabhängig im Sinne der Empfehlung
C.6 in Verbindung mit der Empfehlung C.9 des Deutschen Corporate Governance Kodex anzusehen. Gemäß der
Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird offengelegt, dass Herr Dr. Darijtschuk in
seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der Dino Holding GmbH mit Sitz in Schloß Holte Stukenbrock und der
Jofo Pneumatik GmbH mit Sitz in Schloß Holte Stukenbrock in geschäftlicher Beziehung mit Herrn Bruno
Fortmeier steht, der nach Einschätzung des Aufsichtsrats indirekt ein wesentlich beteiligter Aktionär der
Gesellschaft im Sinne der Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex ist.
Herr Dr. Darijtschuk gehört den folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw.
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen an:
Synaxon AG, Schloß Holte Stukenbrock, als Aufsichtsratsvorsitzender
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June 07, 2024 09:05 ET (13:05 GMT)
Lebenslauf des Herrn Dr. Darijtschuk:
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Geburtsjahr: 1972
Studium: Dipl.-Kfm., Wirtschaftswissenschaften Universität Siegen, 1996
Promotion: Dr. rer. oec., Handelshochschule Leipzig (HHL), 2000
1996-2000 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Finanzmanagement und
Banken der Handelshochschule Leipzig (HHL)
2000-2023 Leitende Funktionen im Bertelsmann Konzern, u.a:
Berufliche Tätigkeiten: Chief Financial Officer Direct Group,
SVP Corporate Controlling and Strategy Bertelsmann,
Chief Operating Officer Bertelsmann Printing Group
Seit 2023 Geschäftsführer der Dino Holding GmbH
2008-2012 Mitglied des Aufsichtsrats der buch.de Internetstores AG, Münster
Aufsichtsratstätigkeiten: Seit 5/2023 Vorsitzender des Aufsichtsrats der Synaxon AG, Schloß
Holte-Stukenbrock
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Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024
bis zum 31. Dezember 2024
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
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FRTG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf
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zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31.
Dezember 2024 zu wählen. 5.
Gemäß Artikel 16 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rats vom
16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem
Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission empfiehlt der Aufsichtsrat,
zugleich in seiner Eigenschaft als Prüfungsausschuss gemäß § 107 Abs. 4 Satz 2 AktG, für die genannten
Prüfungsleistungen das Prüfungsmandat der FRTG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zu
erneuern.
Der Aufsichtsrat erklärt, zugleich in seiner Eigenschaft als Prüfungsausschuss gemäß § 107 Abs. 4 Satz
2 AktG, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die
Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Artikel 16 Abs. 6 der vorgenannten Verordnung
EU) Nr. 537/2014 vom 16. April 2014 auferlegt wurde.
Beschlussfassung über die Billigung des gemäß § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023
Gemäß § 162 AktG erstellen der Vorstand und der Aufsichtsrat jährlich einen Bericht über die im
letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des
Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung (Vergütungsbericht) und legen diesen Vergütungsbericht
der Hauptversammlung gemäß § 120 a Abs. 4 AktG zur Billigung vor.
Der vom Vorstand und vom Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023 erstellte Vergütungsbericht wurde gemäß den Vorgaben des § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer
geprüft. Der vom Abschlussprüfer erstellte Vermerk ist dem Vergütungsbericht beigefügt. 6.
Der Vergütungsbericht nebst Vermerk des Abschlussprüfers ist in Abschnitt B dieser Einladung
abgedruckt und auch auf der Webseite der Gesellschaft unter
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https://mednation.de/investor-relations/corporate-governance/
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einzusehen.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den gemäß § 162 AktG erstellten und geprüften
Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 zu billigen. Weitere Unterlagen zur Hauptversammlung
Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 (zu Tagesordnungspunkt 6)
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Der Vorstand und der Aufsichtsrat erstellen gemäß § 162 AktG jährlich einen klaren und verständlichen
Bericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen und früheren Mitglied des
Vorstands und des Aufsichtsrats von der Gesellschaft und von Unternehmen desselben Konzerns gewährte und
geschuldete Vergütung.
1. Vergütung des Vorstands
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Die Vergütung des Vorstands entspricht dem vom Aufsichtsrat am 16. Dezember 2021 beschlossenen
Vergütungssystem, das von der Hauptversammlung am 12. Juli 2022 gemäß § 120 a Abs. 1 AktG gebilligt
wurde. Seit dem 01. Juni 2021 ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt.
Der Vorstand erhält für seine Tätigkeit eine jährliche feste erfolgsunabhängige Vergütung, die in
zwölf gleichen monatlichen Raten jeweils nachträglich zum Ende eines Monats ausgezahlt wird. Eine
variable erfolgsabhängige Vergütung ist derzeit nicht zugesagt. Als Nebenleistungen sind Zuschüsse zu
Vorsorgeversicherungen und die Einbeziehung in die von der Gesellschaft unterhaltene D&O-Versicherung
vereinbart.
Gewährte und geschuldete Vergütung für im Geschäftsjahr 2023 aktive Mitglieder des Vorstands
Die gewährte Vergütung wird gemäß der zahlungsorientierten Sichtweise dargestellt. Eine Vergütung ist
demnach gewährt, wenn sie dem Vorstandsmitglied tatsächlich zufließt und damit in sein Vermögen übergeht.
in Tausend EUR)
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Dirk Isenberg
2023 2022
abs. abs. abs. abs.
MedNation AG
Summe
Festvergütung 240 240 240 240
Nebenleistungen - - - -
Variable Vergütung - - - -
Konzerngesellschaften
Summe
Festvergütung - - - -
Nebenleistungen - - - -
Variable Vergütung - - - -
Gesamtvergütung 240 240 240 240
Erreichbare Maximalvergütung 240 240 240 240
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Weitere Angaben zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
Keinem Vorstandsmitglied wurden von einem Dritten Leistungen im Hinblick auf seine Tätigkeit als
Vorstandsmitglied zugesagt oder im Geschäftsjahr 2023 gewährt.
Dem Vorstandsmitglied wurden keine Leistungen für den Fall der vorzeitigen Beendigung seiner Tätigkeit
zugesagt. Dem Vorstandsmitglied wurden keine Leistungen für den Fall der regulären Beendigung seiner
Tätigkeit zugesagt.
Die Bezüge des ehemaligen Vorstandsmitglieds Herrn Dr. Crovisier belaufen sich auf 5 TEUR (Vorjahr: 34
TEUR).
Tantieme
Herr Isenberg hat bis zum 31. Dezember 2023 keine Tantiemen-Vereinbarung.
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2. Vergütung des Aufsichtsrats
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Die Vergütung des Aufsichtsrats wird gemäß § 21 Absatz 2 der Satzung von der Hauptversammlung der
Gesellschaft festgesetzt. Die folgende, derzeit gültige Vergütungsregelung wurde von der Hauptversammlung
am 12. Juli 2022 zu Tagesordnungspunkt 11 beschlossen:
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für die Dauer ihrer Tätigkeit neben dem Ersatz ihrer
Auslagen eine feste Grundvergütung von jährlich 26.000 Euro. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält für
seine Tätigkeit zudem einen jährlichen Aufschlag in Höhe von 100 % der Grundvergütung, der
stellvertretende Vorsitzende erhält für seine Tätigkeit einen jährlichen Aufschlag in Höhe von 50°% der
Grundvergütung. Die von einem Aufsichtsratsmitglied in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wird in jeweiliger
gesetzlicher Höhe zusätzlich gezahlt. Ist das Mitglied des Aufsichtsrats nicht das gesamte Geschäftsjahr
im Amt, erhält es die vorgenannte Vergütung zeitanteilig. Die Vergütung ist innerhalb von vier Wochen
nach Billigung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat zahlbar.
Gewährte und geschuldete Vergütung für im Geschäftsjahr 2023 aktive Mitglieder des Aufsichtsrats
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June 07, 2024 09:05 ET (13:05 GMT)