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EQS-News: Dierig Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Dierig Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2024 in Augsburg mit
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2024-04-12 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Dierig Holding Aktiengesellschaft Augsburg Wertpapier-Kenn-Nr. 558 000
ISIN DE0005580005 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Tagesordnung auf einen Blick
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Dierig Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses
zum 31. Dezember 2023, des Lageberichts und des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2023 einschließlich
1. des erläuternden Berichts zu den Angaben nach den §§ 289a, 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrates
für das Geschäftsjahr 2023
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2023
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023
5. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichtes
6. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2024 sowie des Prüfers für eine etwaige Prüfung des Halbjahresfinanzberichtes 2024
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Angaben nach der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212
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A1 Eindeutige Kennung Ordentliche Hauptversammlung 2024 der Dierig Holding Aktiengesellschaft
(formale Angabe gemäß EU-DVO: DIE052024oHV)
A2 Art der Mitteilung Einladung zur Hauptversammlung
(formale Angabe gemäß EU-DVO: NEWM)
B1 ISIN DE0005580005
B2 Name des Emittenten Dierig Holding Aktiengesellschaft
C1 Datum der Hauptversammlung 22. Mai 2024
(formale Angabe gemäß EU-DVO: 20240522)
C2 Uhrzeit der Hauptversammlung 11:00 Uhr (MESZ)
(formale Angabe gemäß EU-DVO: 09:00 Uhr UTC)
C3 Art der Hauptversammlung Ordentliche Hauptversammlung
C4 Ort der Hauptversammlung Industrie- und Handelskammer Schwaben, Stettenstraße 1 + 3, 86150
Augsburg
C5 Aufzeichnungsdatum (Record 30. April 2024, 24:00 Uhr MESZ
Date) (22:00 Uhr UTC; formale Angabe gemäß EU-DVO: 20240430)
C6 Uniform Resource Locator (URL) https://dierig.de/investor-relations/hauptversammlung
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Vorwort
Sehr geehrte Aktionäre,
hiermit laden wir Sie herzlich zu unserer ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, dem 22. Mai 2024, 11.00 Uhr MESZ,
in die Industrie- und Handelskammer Schwaben, Stettenstraße 1 + 3, 86150 Augsburg, ein.
Als Aktionäre können Sie bzw. Ihre Bevollmächtigten an der Hauptversammlung am 22. Mai 2024 ausschließlich in Präsenz teilnehmen und entweder persönlich oder durch einen Vertreter über die Tagesordnungspunkte abstimmen.
Sie können auch im Vorfeld der Hauptversammlung, wie gewohnt, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigen, entsprechend Ihren Weisungen für Sie abzustimmen. Auch von Ihnen bevollmächtigte Dritte können das Stimmrecht auf diesem Weg ausüben.
Details können Sie dieser Einladung im Abschnitt "Weitere Angaben zur Einberufung" entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich in gewohnter Weise zur Hauptversammlung anmelden müssen.
Weitere Informationen zur Hauptversammlung inklusive der zugänglich zu machenden Unterlagen haben wir für Sie auf unserer Internetseite unter www.dierig.de/investor-relations/hauptversammlung zusammengestellt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir freuen uns, Sie am 22. Mai 2024 wieder persönlich begrüßen zu können!
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Ellen Dinges-Dierig Benjamin Dierig
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Ausschließlich zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird in dieser Einladung die männliche Form verwendet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen und Begriffe gelten für alle Geschlechter gleichermaßen.
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I. Tagesordnung
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Dierig Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses
zum 31. Dezember 2023, des Lageberichts und des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2023 einschließlich
des erläuternden Berichts zu den Angaben nach den §§ 289a, 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrates
für das Geschäftsjahr 2023
Zu Tagesordnungspunkt 1 der Hauptversammlung ist entsprechend den gesetzlichen Regelungen kein Beschluss
1. zu fassen. Der Aufsichtsrat hat bereits den Jahresabschluss festgestellt und den Konzernabschluss
gebilligt. Jahresabschluss und Konzernabschluss, Lagebericht und Konzernlagebericht einschließlich des
erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sowie der Bericht des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2023 können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.dierig.de/investor-relations/hauptversammlung eingesehen werden. Die Unterlagen
werden auch in der Hauptversammlung am 22. Mai 2024 mündlich erläutert werden.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2023
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Dierig Holding AG ausgewiesenen
Bilanzgewinn von EUR 1.788.591,56 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,20 auf jede dividendenberechtigte Stückaktie:
Dies sind bei 4.103.100 dividendenberechtigten Stückaktien EUR 820.620,00
2. Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen EUR 600.000,00
Vortrag auf neue Rechnung EUR 367.971,56
Bilanzgewinn EUR 1.788.591,56
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Nach § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. Eine frühere Fälligkeit kann wegen § 58 Abs. 4
Satz 3 AktG auch im Gewinnverwendungsbeschluss nicht vorgesehen werden. Die Dividende wird
dementsprechend am 27. Mai 2024 fällig.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023 3. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den amtierenden Mitgliedern des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023 4. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichtes
Gemäß § 162 AktG erstellen Vorstand und Aufsichtsrat jährlich einen Bericht über die im letzten
Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstandes und des Aufsichtsrates
gewährte und geschuldete Vergütung (Vergütungsbericht) und legen diesen Vergütungsbericht der
Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vor.
Der von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2023 erstellte Vergütungsbericht wurde gemäß 5. den Vorgaben des § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer geprüft und mit einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehen. Der vom Abschlussprüfer erstellte Prüfungsvermerk ist dem Vergütungsbericht
beigefügt.
Der Vergütungsbericht ist in den ergänzenden Angaben zu Tagesordnungspunkt 5 nachfolgend abgedruckt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht
für das Geschäftsjahr 2023 zu billigen.
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
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April 12, 2024 09:05 ET (13:05 GMT)