01.07.2024 14:33:09 - dpa-AFX: POLITIK/ROUNDUP: Höcke wegen Nazi-Spruchs verurteilt

HALLE (dpa-AFX) - Das Landgericht Halle hat den Thüringer AfD-Landeschef
Björn Höcke erneut verurteilt, weil er eine verbotene Nazi-Parole verwendet hat.
Höcke muss eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 130 Euro zahlen. Der
52-Jährige wurde wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und
terroristischer Organisationen schuldig gesprochen. Der Vorsitzende Richter Jan
Stengel sagte, eine Freiheitsstrafe sei für das Gericht nicht angezeigt. Höckes
Täterschaft sei aber nicht in Zweifel zu ziehen. Eine Revision gegen das Urteil
ist möglich.

Die Staatsanwaltschaft hatte Höcke angeklagt, weil er im Dezember 2023 bei
einem AfD-Stammtisch im thüringischen Gera die ersten beiden Worte des
Nazi-Spruchs "Alles für Deutschland" aussprach. Das Publikum vervollständigte
die Parole. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft wusste der Politiker, dass das
Publikum das dritte Wort aussprechen würde, habe dazu eine "geradezu einladende
Armbewegung" gemacht. Der Spruch wurde einst von der Sturmabteilung (SA)
verwendet, der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP.

Richter Stengel sagte, im Video von der Rede in Gera sei keine ablehnende
Haltung Höckes zu erkennen, "sondern eher mimische Zustimmung". Höcke habe
gewollt, dass alle den Spruch vervollständigen. Er habe die Grenzen des Sagbaren
ausgetestet.

Verteidiger hatten Freispruch gefordert

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Benedikt Bernzen, forderte für den
Angeklagten acht Monate Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden
sollte. Zudem sollte Höcke 10.000 Euro an eine gemeinnützige Vereinigung wie
etwa die KZ-Gedenkstätte Buchenwald zahlen. Die Verteidiger sowie Höcke selbst
forderten einen Freispruch. Der Politiker, der bei der Thüringer Landtagswahl am
1. September als Spitzenkandidat seiner Partei antritt, sagte: "Ich bin
unschuldig und bitte um Freispruch."

Wegen desselben Nazi-Spruchs war Höcke im Mai vom Landgericht Halle bereits
zu einer Geldstrafe von insgesamt 13.000 Euro verurteilt worden. Er hatte die
Parole im Mai 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung im sachsen-anhaltischen
Merseburg genutzt. Rechtskräftig ist die Entscheidung nicht, denn Höcke legte
Revision ein./bz/DP/men

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