08.05.2024 15:05:33 - EQS-HV: flatexDEGIRO AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.06.2024 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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EQS-News: flatexDEGIRO AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
flatexDEGIRO AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.06.2024 in Frankfurt am Main mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2024-05-08 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
flatexDEGIRO AG Frankfurt am Main WKN: FTG111
ISIN: DE000FTG1111 Ergänzung der Tagesordnung für die
ordentliche Hauptversammlung der flatexDEGIRO AG,
mit Sitz in Frankfurt am Main, am 04. Juni 2024
Nach Veröffentlichung der Einberufung unserer ordentlichen (virtuellen) Hauptversammlung für Dienstag, den 04. Juni
2024, in Frankfurt am Main (Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 26. April 2024) hat die Aktionärin GfBK Gesellschaft
für Börsenkommunikation mbH, 95326 Kulmbach, welche Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der flatex
DEGIRO AG von mindestens EUR 1 Million hält, vertreten durch den alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer Herrn
Bernd Förtsch, am 03. Mai 2024 verlangt, dass die nachfolgenden Gegenstände auf die Tagesordnung der vorliegenden
Hauptversammlung der flatexDEGIRO AG gesetzt und bekanntgemacht werden. Zudem hat Herr Herbert Seuling, derzeit
Mitglied im Aufsichtsrat der Gesellschaft, ebenfalls am 03. Mai 2024 erklärt, sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrates
der Gesellschaft aus persönlichen Gründen mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung der Gesellschaft am 04. Juni 2024
niederzulegen.
Die Tagesordnung der vorliegenden Hauptversammlung der flatexDEGIRO AG wird daher unter Beibehaltung der bisherigen
Tagesordnungspunkte 1 bis 12 um die nachfolgend genannten Tagesordnungspunkte 13 bis 15 ergänzt.
Die Stellungnahmen des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu diesen Ergänzungsverlangen und seinen unten wiedergegebenen
Beschlussvorschlägen sind über die Internetseite der Gesellschaft unter https://www.flatexdegiro.com unter "Investor
Relations" in dem Unterpunkt "HV & Prospekt", dort unter "Hauptversammlung 2024" zugänglich.
Auf Verlangen der GfBK Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH wird die Tagesordnung wie folgt ergänzt:
Beschlussfassung über die Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds gemäß § 103 AktG
Die Aktionärin GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
"Das Mitglied des Aufsichtsrats Herr Martin Korbmacher (zugleich Vorsitzender des
Aufsichtsrats) wird mit Wirkung zum Zeitpunkt der Beendigung dieser Hauptversammlung von
13. seinem Amt als Aufsichtsratsmitglied abberufen."
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Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat am 05. Mai 2024 einstimmig bei zwei Stimmenthaltungen

beschlossen, der Hauptversammlung vorzuschlagen, diesen Beschlussvorschlag der GfBk Gesellschaft für

Börsenkommunikation mbH zu Tagesordnungspunkt 13 abzulehnen und gegen den Wahlvorschlag der GfBk

Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH zu stimmen.

Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat

Gemäß dem vorstehenden Tagesordnungspunkt 13 soll Herr Martin Korbmacher als Mitglied des

Aufsichtsrats abberufen werden. Vor diesem Hintergrund und auch für den Fall, dass Herr Korbmacher doch

noch zum Ablauf der nächsten Hauptversammlung zurücktreten sollte, wird die Neuwahl eines

Aufsichtsratsmitglieds erforderlich.

Gemäß § 8 Absatz 2 Satz 4 der Satzung erfolgt die Wahl des Nachfolgers eines vor Ablauf seiner

Amtszeit ausgeschiedenen Mitglieds nur für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds.

In der ordentlichen Hauptversammlung vom 29.06.2021 wurde Herr Martin Korbmacher mit Wirkung ab

Beendigung dieser Hauptversammlung zu einem Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die Wahl erfolgt gemäß §

8 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die

Entlastung der neu gewählten Aufsichtsratsmitglieder für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der

Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet. Die

Amtszeit des neu gewählten Mitglieds des Aufsichtsrats endet damit jeweils mit Ablauf der ordentlichen

Hauptversammlung des Jahres 2025.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Satz 2, 101 Absatz 1 AktG i.V.m. § 8 Absatz 1 der Satzung

gegenwärtig aus fünf von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist

nicht an Wahlvorschläge gebunden. 14.

Die Aktionärin GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH schlägt vor, folgenden Beschluss zu

fassen:

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"Herr Axel Hörger, selbständiger Unternehmensberater, geboren am 06.03.1967, wohnhaft in
Erlenbach, Schweiz, wird aufschiebend bedingt auf die Abberufung des Herrn Martin
Korbmacher gemäß Tagesordnungspunkt 13 mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung zu
einem Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die Wahl erfolgt gemäß § 8 Absatz 2 Satz 4 der
Satzung der Gesellschaft für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung des neu gewählten Aufsichtsratsmitglieds für das Geschäftsjahr 2024 beschließt."
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Ausweislich des Schreibens der GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH vom 03. Mai 2024 ist Herr

Axel Hörger in keinen anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien

von in- und ausländischen Wirtschaftsunternehmen vertreten.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat am 05. Mai 2024 einstimmig bei zwei Stimmenthaltungen

beschlossen, der Hauptversammlung vorzuschlagen, diesen Beschlussvorschlag der GfBk Gesellschaft für

Börsenkommunikation mbH zu Tagesordnungspunkt 14 abzulehnen und gegen den Wahlvorschlag der GfBk

Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH zu stimmen.

Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat

Herr Herbert Seuling hat erklärt, sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrates mit Wirkung zum Ende der

nächsten Hauptversammlung der Gesellschaft niederzulegen. Vor diesem Hintergrund wird die Neuwahl eines

weiteren Aufsichtsratsmitglieds erforderlich.

Gemäß § 8 Absatz 2 Satz 4 der Satzung erfolgt die Wahl des Nachfolgers eines vor Ablauf seiner

Amtszeit ausgeschiedenen Mitglieds nur für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds.

In der ordentlichen Hauptversammlung vom 29.06.2021 wurde Herr Herbert Seuling mit Wirkung ab

Beendigung dieser Hauptversammlung zu einem Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die Wahl erfolgt gemäß §

8 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die

Entlastung der neu gewählten Aufsichtsratsmitglieder für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der

Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet. Die

Amtszeit des neu gewählten Mitglieds des Aufsichtsrats endet damit jeweils mit Ablauf der ordentlichen

Hauptversammlung des Jahres 2025. 15. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Satz 2, 101 Absatz 1 AktG i.V.m. § 8 Absatz 1 der Satzung

gegenwärtig aus fünf von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist

nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Die Aktionärin GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH schlägt vor, folgenden Beschluss zu

fassen:

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"Herr Bernd Förtsch, Vorstandsvorsitzender der Börsenmedien AG, Kulmbach, geboren am
30.06.1962 wohnhaft in Kulmbach, wird mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung zu
einem Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die Wahl erfolgt gemäß § 8 Absatz 2 Satz 4 der
Satzung der Gesellschaft für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung des neu gewählten Aufsichtsratsmitglieds für Geschäftsjahr 2024 beschließt."
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Ausweislich des Schreibens der GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH vom 03. Mai 2024 ist Herr

Bernd Förtsch in keinen anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren

Kontrollgremien von in- und ausländischen Wirtschaftsunternehmen vertreten.

Weitere Unterlagen und Informationen zur Hauptversammlung

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May 08, 2024 09:05 ET (13:05 GMT)
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
FLATEXDEGIRO AG NA O.N. FTG111 Frankfurt 13,715 29.05.24 17:20:02 -0,055 -0,40% 0,000 0,000 13,725 13,715

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