03.06.2024 09:55:34 - EQS-HV: Fabasoft AG: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

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EQS-News: Fabasoft AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Fabasoft AG: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
2024-06-03 / 09:54 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS News
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

EINBERUFUNG
der
ordentlichen Hauptversammlung
der
Fabasoft AG (FN 98699x)
WKN 922985
ISIN AT0000785407
am
Dienstag, den 2. Juli 2024, 10:00 Uhr
in den Räumlichkeiten
voestalpine Stahlwelt, voestalpine-Straße 4, 4020 Linz


Tagesordnung:
1. Bericht des Vorstandes und des Aufsichtsrates; Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes und
Corporate Governance Berichtes sowie des Konzernabschlusses und Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr vom 1. April
2023 bis zum 31. März 2024 (2023/2024) sowie des Vorschlages für die Gewinnverwendung.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2023/2024 ausgewiesenen Bilanzgewinnes.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023/2024.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023/2024.
5. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik.
6. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht.
7. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024
/2025.
8. Bericht des Vorstandes über den Erwerb und die Verwendung eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 3 AktG.
9. Wahl in den Aufsichtsrat.
10. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie (sofern gesetzlich erforderlich) des Prüfers des
Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024/2025.
11. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zur Erhöhung des Grundkapitals gemäß § 169 AktG (genehmigtes
Kapital) mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses und Änderung der Satzung in § 4 sowie die Ermächtigung des
Aufsichtsrates, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu
beschließen sowie Widerruf des diesbezüglichen Beschlusses der Hauptversammlung vom 3. Juli 2023.
12. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 AktG sowie
Widerruf des diesbezüglichen Beschlusses der Hauptversammlung vom 3. Juli 2023.
13. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG sowie
zur Einziehung von Aktien und die Ermächtigung des Aufsichtsrates zur Änderung der Satzung, die sich durch die
Einziehung von Aktien ergeben sowie teilweiser Widerruf des diesbezüglichen Beschlusses der Hauptversammlung vom 3.
Juli 2023.
14. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zur Verwendung und Veräußerung eigener Aktien auch auf andere
Art und Weise als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu jedem gesetzlichen Zweck, auch unter Ausschluss
der allgemeinen Kaufmöglichkeit der Aktionäre (Bezugsrechtsausschluss) sowie Widerruf des diesbezüglichen Beschlusses
der Hauptversammlung vom 3. Juli 2023.

Unterlagen zur Hauptversammlung:
Zur Vorbereitung auf die Hauptversammlung stehen den Aktionär:innen spätestens ab 11. Juni 2024 folgende Unterlagen zur
Verfügung:
. Geschäftsbericht der Gesellschaft;
. Jahresabschluss mit Lagebericht;
. Corporate Governance Bericht;
. Konzernabschluss mit Konzernlagebericht;
. Gewinnverwendungsvorschlag;
. Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 AktG;
. Bericht des Vorstandes gemäß § 65 Abs. 3 AktG;
jeweils für das Geschäftsjahr 2023/2024,
. die gemeinsamen Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu den Tagesordnungspunkten 2,
3, 4, 5, 6, 7, 11, 12, 13 und 14 inkl. Vorschlag für die Gewinnverwendung, die Beschlussvorschläge des
Aufsichtsrates zu den Tagesordnungspunkten 9 und 10 sowie die Erklärung gemäß § 87 Abs. 2 AktG der zur Wahl in den
Aufsichtsrat vorgeschlagenen Person betreffend ihrer fachlichen Qualifikation, ihrer beruflichen und vergleichbaren
Funktionen, und dass keine Umstände vorliegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten;
. Bericht des Vorstandes gemäß § 65 Abs. 1b AktG iVm §§ 153 Abs. 4 und 170 Abs. 2 AktG;
. Bericht des Vorstandes zu den Tagesordnungspunkten 11 und 13;
. Vergütungspolitik und Vergütungsbericht für Vorstand und Aufsichtsrat;
. Satzung.;
. Weitere Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dieser Hauptversammlung.
Jede:r Aktionär:in ist berechtigt, in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in der Honauerstraße 4, 4020 Linz,
Österreich, während der Geschäftszeiten Einsicht in diese Unterlagen zu nehmen.
Die angeführten Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie Formulare für die Erteilung und den Widerruf
einer Vollmacht und alle weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dieser Hauptversammlung sind
spätestens ab 11. Juni 2024 auf der Website der Gesellschaft unter www.fabasoft.com (Rubrik Investoren, Punkt
Hauptversammlung) frei verfügbar.

Teilnahme von Aktionär:innen an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes und der übrigen
Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Aktienbesitz am
Nachweisstichtag, das ist der 22. Juni 2024, 24:00 Uhr UTC+2/MESZ (Ortszeit Linz).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär:in ist und dies der
Gesellschaft nachweist.

Depotverwahrte Inhaberaktien
Der Nachweis des Aktienbesitzes zu dem angegebenen Zeitpunkt erfolgt durch eine Bestätigung des Kreditinstitutes, bei
dem der:die Aktionär:in das Depot unterhält (Depotbestätigung), vorausgesetzt es handelt sich dabei um ein
Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EWR oder der OECD. Aktionär:innen, deren Depotführer die
Voraussetzung nicht erfüllt, werden gebeten, sich mit der Gesellschaft in Verbindung zu setzen.
Die Depotbestätigung muss nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 10a AktG) in deutscher oder englischer Sprache
ausgestellt sein und folgende Angaben enthalten:
1. Angaben über das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und Anschrift;
2. Angaben über den:die Aktionär:in: Name (Firma) und Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls
Register und Registernummer bei juristischen Personen;
3. Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;
4. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien und ihre Bezeichnung oder ISIN;
5. Ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotbestand am 22. Juni 2024 um 24:00 Uhr UTC+2/MESZ
(Ortszeit Linz) bezieht.
Depotbestätigungen müssen spätestens am 27. Juni 2024, um 24:00 Uhr UTC+2/MESZ (Ortszeit Linz) ausschließlich auf einem
der folgenden Wege bei der Gesellschaft einlangen:

per E-Mail: anmeldung.fabasoft@hauptversammlung.at (Depotbestätigung als pdf-Anhang mit qualifizierter elektronischer
Signatur gemäß § 4 Abs. 1 SVG, unveränderbares Dokument)
per Post/Kurier: Fabasoft AG, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel
per SWIFT ISO 15022: GIBAATWGGMS - Message Type MT598 oder MT599; bitte unbedingt ISIN AT0000785407 im Text angeben.
per SWIFT ISO 20022: ou=gms,o=gibaatwg,o=swift - seev.003.001.XX oder seev.004.001.XX in der Version, welche die
mindest notwendigen Felder enthält. Eine detaillierte Beschreibung steht zum Download auf der Fabasoft Website unter
www.fabasoft.com (Rubrik Investoren, Punkt Hauptversammlung) zur Verfügung.

Die Übermittlung der Depotbestätigung an die Gesellschaft dient zugleich als Anmeldung des:der Aktionär:in zur
Teilnahme an der Hauptversammlung.
Die Depotbestätigung kann vorab in Textform mittels Telefax (+43 (0) 1 8900 500 50) sowie mittels E-Mail an
anmeldung.fabasoft@hauptversammlung.at übermittelt werden. Das Original der Depotbestätigung ist jedoch zwingend
mittels Post, Boten, E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur oder mittels Übermittlung über das
SWIFT-Kommunikationsnetzwerk nach Maßgabe der obenstehenden Ausführungen an die Gesellschaft zu übermitteln.
Die Kreditinstitute werden ersucht, die Depotbestätigungen nach Möglichkeit gesammelt (in Listenform) zu übermitteln.
Die Aktionär:innen werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung
nicht blockiert; Aktionär:innen können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

Vertretung von Aktionär:innen in der Hauptversammlung
Jede:r Aktionär:in, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder
juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der:die Vertreter:in nimmt im Namen des:der Aktionär:in an der
Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der:die Aktionär:in, den er:sie vertritt. Jede Vollmacht muss den/
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(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 03, 2024 03:55 ET (07:55 GMT)
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
FABASOFT AG 922985 Xetra 18,450 27.06.24 10:20:37 -0,050 -0,27% 18,450 18,700 18,700 18,500

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