15.05.2024 15:05:15 - EQS-HV: SNP Schneider-Neureither & Partner SE: -2-

DJ EQS-HV: SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2024 in Wiesloch mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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EQS-News: SNP Schneider-Neureither & Partner SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2024 in Wiesloch
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2024-05-15 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
SNP Schneider-Neureither & Partner SE Heidelberg - ISIN DE0007203705 -
- WKN 720370 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung am 27. Juni 2024, 10:00 Uhr (MESZ), im
Palatin Kongresshotel und Kulturzentrum, Ringstraße 17-19, 69168 Wiesloch (Einlass ist ab 9:00 Uhr) ein.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten
Lageberichts einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1
TOP 1 des Handelsgesetzbuchs für die SNP Schneider-Neureither & Partner SE jeweils für das Geschäftsjahr 2023,
des Vorschlags des Vorstands zur Gewinnverwendung sowie des Berichts des Aufsichtsrats
TOP 2         Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
TOP 3         Beschlussfassung über die Entlastung der Geschäftsführenden Direktoren 
TOP 4         Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats 
TOP 5         Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
TOP 6         Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die
TOP 7         prüferische Durchsicht des Halbjahresberichts 
TOP 8         Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts 
TOP 9         Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 
TOP 10        Beschlussfassung über die Änderung von § 17 der Satzung aufgrund einer Änderung des Aktiengesetzes 
TOP 11        Beschlussfassung über Zustimmung zur Forderungskauf- und Abtretungsvereinbarung 
I.             TAGESORDNUNG 

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten
Lageberichts einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1
des Handelsgesetzbuchs für die SNP Schneider-Neureither & Partner SE, jeweils für das Geschäftsjahr 2023,
des Vorschlags des Vorstands zur Gewinnverwendung sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Die vorgenannten Unterlagen können seit Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter
1. https://investor-relations.snpgroup.com/de/hauptversammlungen/
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eingesehen und heruntergeladen werden.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung

vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss

bereits gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der SNP

Schneider-Neureither & Partner SE zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres

2023 in Höhe von EUR 16.881.365,11 auf neue Rechnung vorzutragen.

Beschlussfassung über die Entlastung der Geschäftsführenden Direktoren

Die außerordentliche Hauptversammlung vom 27. September 2023 hat das Leitungssystem der Gesellschaft

vom monistischen in das dualistische Leitungssystem geändert und dazu die Satzung neu gefasst. Die

Satzungsneufassung wurde am 27. Oktober 2023 im Handelsregister eingetragen. Bis zu diesem Zeitpunkt 3. wurden die Geschäfte der Gesellschaft von den Geschäftsführenden Direktoren geführt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 bis zum Wechsel in das dualistische

System am 27. Oktober 2023 amtierenden Geschäftsführenden Direktoren für das Geschäftsjahr 2023

Entlastung zu erteilen.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats

Bis zur Eintragung der Satzungsneufassung zum Wechsel vom monistischen in das dualistische

Leitungssystem wurde die Gesellschaft vom Verwaltungsrat geleitet. 4.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 bis zum Wechsel in das dualistische

System am 27. Oktober 2023 amtierenden Mitgliedern des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2023 jeweils

Einzelentlastung zu erteilen.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 5. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 seit dem Wechsel in das dualistische

System am 27. Oktober 2023 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu

erteilen.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 6. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 seit dem Wechsel in das dualistische

System am 27. Oktober 2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Entlastung zu erteilen.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für

die prüferische Durchsicht des Halbjahresberichts

Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine entsprechende Empfehlung seines Prüfungsausschusses, vor,

die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg,

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a) zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 und
7.
zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des
b) Halbjahresberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2024, sofern eine solche
Prüfung in Auftrag gegeben wird,
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zu bestellen.

Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024

Nach der am 5. Januar 2023 in Kraft getretenen Corporate Sustainability Reporting Directive ("CSRD")

müssen große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern bereits für nach dem 31.

Dezember 2023 beginnende Geschäftsjahre ihren (Konzern-)Lagebericht um einen (Konzern-)

Nachhaltigkeitsbericht erweitern, der extern durch den Abschlussprüfer oder - nach Wahlmöglichkeit des

jeweiligen Mitgliedstaats - einen anderen (Abschluss-)Prüfer oder einen unabhängigen Erbringer von

Bestätigungsleistungen zu prüfen ist. Damit muss die Gesellschaft, die bereits heute der

nichtfinanziellen Berichterstattung i. S. d. § 289b Abs. 1, § 315b Abs. 1 HGB unterliegt, erstmals für

das Geschäftsjahr 2024 einen Nachhaltigkeitsbericht für die Gesellschaft und den Konzern aufstellen und

extern prüfen lassen. 8.

Die EU-Mitgliedstaaten haben die CSRD bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht umzusetzen. Es ist

somit davon auszugehen, dass der deutsche Gesetzgeber ein Gesetz zur Umsetzung der CSRD in deutsches

Recht ("CSRD-Umsetzungsgesetz") verabschieden und das CSRD-Umsetzungsgesetz bis zum Ablauf der

Umsetzungsfrist in Kraft treten wird.

Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, aufschiebend

bedingt auf das Inkrafttreten des CSRD-Umsetzungsgesetzes die Rödl & Partner GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr

2024 zu bestellen. Der Beschluss kommt nur zur Durchführung, wenn nach dem CSRD-Umsetzungsgesetz ein für

das Geschäftsjahr 2024 zu erstellender Nachhaltigkeitsbericht extern durch einen von der Hauptversammlung

zu bestellenden Prüfer zu prüfen ist.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

Vorstand und Aufsichtsrat haben nach § 162 Aktiengesetz einen Vergütungsbericht über die im

Geschäftsjahr 2023 jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Geschäftsführenden Direktor und Mitglied

des Verwaltungsrats, des Vorstands und des Aufsichtsrats von der Gesellschaft und von Unternehmen

desselben Konzerns gewährte und geschuldete Vergütung erstellt.

Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Absatz 3 Aktiengesetz durch den Abschlussprüfer daraufhin

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May 15, 2024 09:05 ET (13:05 GMT)

geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Absatz 1 und 2 Aktiengesetz gemacht wurden.

Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus erfolgte auch eine inhaltliche Prüfung durch den

Abschlussprüfer. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.

Die Hauptversammlung der Gesellschaft beschließt gemäß § 120a Absatz 4 Aktiengesetzt über die Billigung

des erstellten und geprüften Vergütungsberichts. Der Beschluss der Hauptversammlung hat nach § 120a

Absatz 4 Satz 2, Absatz 1 Satz 2 Aktiengesetz empfehlenden Charakter; er begründet weder Rechte noch 9. Pflichten.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Die Hauptversammlung billigt den im Anschluss an die Tagesordnung zur Hauptversammlung gemeinsam mit

dem Prüfvermerk wiedergegebenen Vergütungsbericht für das am 31. Dezember 2023 abgelaufene Geschäftsjahr.

Der Vergütungsbericht ist mit dem Prüfvermerk auch im Internet unter

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https://investor-relations.snpgroup.com/de/hauptversammlungen/
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zugänglich.

Beschlussfassung über die Änderung von § 17 der Satzung aufgrund einer Änderung des Aktiengesetzes

§ 17 Absatz 1 Satz 1 der Satzung bestimmt, dass Aktionäre ihre Berechtigung zur Teilnahme an der

Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen müssen. Der Nachweis ist gemäß § 17 Absatz 2

Satz 1 der Satzung durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das

depotführende Institut zu führen, wobei ein Nachweis durch den Letztintermediär gemäß § 67c Absatz 3

Aktiengesetzt ausreicht.

Durch das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz,

BGBl. 2023 I Nr. 354) wurde § 123 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz neu gefasst. Der Nachweis hat sich nunmehr

auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen. Die Definition des 10. aktiengesetzlichen Nachweisstichtags wurde damit an eine europarechtliche Regelung (Artikel 1 Nummer 7 in

Verbindung mit Artikel 5 und Tabelle 4 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212)

angeglichen, um Auslegungsschwierigkeiten im praktischen Umgang mit dieser Regelung zu vermeiden.

§ 17 Absatz 2 Satz 2 der Satzung soll an den veränderten Gesetzeswortlaut angepasst werden. Vorstand

und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, § 17 Absatz Satz 2 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

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"Der Nachweis hat sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung zu
beziehen."
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Beschlussfassung über Zustimmung zur Forderungskauf- und Abtretungsvereinbarung

Die Gesellschaft und Frau Tatiana Schneider-Neureither haben unter Vorbehalt einen

Forderungskaufvertrag abgeschlossen, der auch im Hinblick auf § 93 Absatz 4 Satz 3 AktG der Zustimmung

der Hauptversammlung bedarf. Sein wesentlicher Inhalt wird wie folgt bekannt gemacht:

Forderungskauf- und Abtretungsvereinbarung

zwischen

SNP Schneider-Neureither & Partner SE, diese vertreten durch den Aufsichtsrat, dieser wiederum

vertreten durch seinen stellvertretenden Vorsitzenden, Herrn Prof. Dr. Thorsten Grenz, sowie durch die

Vorstände Dr. Jens Amail und Andreas Röderer, Speyerer Straße 4, 69115 Heidelberg

- Verkäuferin -

und

Frau Tatiana Schneider-Neureither, [...] Heidelberg

- Käuferin -

§ 1 Gegenstand

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Die Verkäuferin berühmt sich Ansprüche gegen die Erbengemeinschaft nach dem ehemaligen CEO
Dr. Andreas Schneider-Neureither bestehend aus der Käuferin, Ellie Schneider-Neureither,
Eric Schneider-Neureither, Tristan Neureither und Neil Neureither im Zusammenhang mit der
Anmietung des sogenannten Bluefield House, 125 Fox Gien, lrving, Dallas County, Texas, USA
(1) (im Folgenden "BFH") durch die US-amerikanische Tochtergesellschaft der Verkäuferin, der
SNP Transformations, lnc. Die Verkäuferin macht diese Ansprüche klageweise in zwei
gerichtlichen Verfahren vor dem Landgericht Heidelberg (Az. 6 O 45/22) und beim District
Court Dallas (Az. DC-23-03879) geltend.
Die Anmietung erfolgte auf Grundlage zweier englischsprachiger Mietverträge vom 18. März
2019 bzw. 22. Oktober 2020, für die Zeit vom 1. Juni 2019 bis 31. Mai 2029, die die
Mieterin jeweils mit der US-amerikanischen Vermögensverwaltungsgesellschaft SN Assets
Americas, LLC des verstorbenen Herrn Dr. Andreas Schneider-Neureither als Vermieterin
abgeschlossen hat. In dem vorgenannten Rechtsstreit vor dem Landgericht Heidelberg ist
Prozessgegenstand die Durchsetzung von möglichen Ersatzansprüchen der Gesellschaft gegen
die Rechtsnachfolger des Herrn Dr. Schneider-Neureither, während es im US- amerikanischen
(2) Rechtsstreit um die mögliche Rückforderung der auf zehn Jahre vorausgezahlten Miete sowie
damit zusammenhängende Schadensersatzansprüche der Mieterin und der SNP SE geht. Im
Rechtstreit beim Landgericht Heidelberg ist bereits von den Rechtsanwälten der Parteien
schriftsätzlich vorgetragen worden; ein Termin zur mündlichen Verhandlung fand am 12.
Dezember 2023 statt. Die Richterin bestätigte die Komplexität des Sachverhalts und wies auf
die Risiken des Verfahrens für beide Seiten hin. Aufgrund dieser Unsicherheiten sind beide
Seiten an einer einvernehmlichen Erledigung dieser Streitigkeiten interessiert.
Die Erbengemeinschaft nach Dr. Andreas Schneider-Neureither sowie die von ihr beherrschte
Schneider Neureither GmbH berühmen sich gegenüber der Verkäuferin Mietzinsansprüche in
einer Größenordnung von rund EUR 1,5 Mio. netto zzgl. etwaiger Nebenkosten und Umsatzsteuer
im Zusammenhang mit der Anmietung der Gewerberäumlichkeiten in der Dossenheimer Landstraße
100, 69121 Heidelberg (im Folgenden "DHL"). Die Anmietung erfolgte auf Grundlage von insg.
sieben Mietverträgen zwischen der (i) SNP SE als Mieterin und Herrn Dr. Andreas
Schneider-Neureither (zwei Mietverträge, Gewerbefläche Nr. 02 Hauptgebäude und 20
PKW-Abstellplätze Nr. 47-62 und 67-70) sowie der (ii) Vermögensverwaltungsgesellschaft des
(3) Herrn Dr. Schneider-Neureither, der Schneider- Neureither GmbH, welche heute von Frau
Tatiana Schneider-Neureither vertreten wird (fünf Mietverträge, Gewerbefläche Nr. 01 im
Erdgeschoss, Gewerbefläche Nr. 24 im EG Nebengebäude, Gewerbefläche Nr. 26 im 1. OG
Nebengebäude, Gewerbefläche Nr. 27 und 28 im 2. OG / 3. OG Nebengebäude, PKW-Abstellplätze
Nr. 72, 83, 84, 92), mit einer Laufzeit vom 1. September 2014 bis 31.August 2024 bzw. 1.
November 2014 bis 31. Oktober 2024 (nur Gewerbefläche Nr. 24 im EG Nebengebäude). Diese
sind zum Teil bereits unter dem Az. 5 O 71/22 und Az. 11 O 9/23 KfH vor dem Landgericht
Heidelberg anhängig.
Daneben hat die Kanzlei MAS&P, Mannheim, mit Schreiben vom 29. März 2022 namens und im
Auftrag der Erbengemeinschaft außergerichtlich Auskunft über alle noch offenen Ansprüche
aus und im Zusammenhang mit dem Dienstvertrag des Herrn Dr. Schneider-Neureither vom 30.
(4) Juli 2015 und deren Abrechnung begehrt. Die Verkäuferin hat eine variable Vergütung für das
Jahr 2020 bislang nicht an die Erbengemeinschaft ausgezahlt. Bei vollständiger
Zielerreichung und Berücksichtigung des vollen Kalenderjahrs ergäbe sich ein Bruttobetrag
von bis zu EUR 631.208,00.
Beide Parteien sind durch die Rechtsstreitigkeiten erheblichen Kosten ausgesetzt und daher
an einer zügigen kostensparenden, vergleichsweisen Einigung zur Beendigung und Klärung der
Ansprüche interessiert. Diese scheiterte lediglich daran, dass Mitglieder der
Erbengemeinschein ihre Zustimmung zu dem Vergleich von einer für sie günstigen
Auseinandersetzung abhängig gemacht haben. Mit dieser Vereinbarung sollen die
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May 15, 2024 09:05 ET (13:05 GMT)
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
SNP SCHNEID.-NEUREIT.O.N. 720370 Xetra 49,000 07.06.24 17:36:24 +0,100 +0,20% 0,000 0,000 48,100 49,000

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