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EQS-News: SNP Schneider-Neureither & Partner SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2024 in Wiesloch
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2024-05-15 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
SNP Schneider-Neureither & Partner SE Heidelberg - ISIN DE0007203705 -
- WKN 720370 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung am 27. Juni 2024, 10:00 Uhr (MESZ), im
Palatin Kongresshotel und Kulturzentrum, Ringstraße 17-19, 69168 Wiesloch (Einlass ist ab 9:00 Uhr) ein.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten
Lageberichts einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1
TOP 1 des Handelsgesetzbuchs für die SNP Schneider-Neureither & Partner SE jeweils für das Geschäftsjahr 2023,
des Vorschlags des Vorstands zur Gewinnverwendung sowie des Berichts des Aufsichtsrats
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Geschäftsführenden Direktoren
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats
TOP 5 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
TOP 6 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die
TOP 7 prüferische Durchsicht des Halbjahresberichts
TOP 8 Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts
TOP 9 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
TOP 10 Beschlussfassung über die Änderung von § 17 der Satzung aufgrund einer Änderung des Aktiengesetzes
TOP 11 Beschlussfassung über Zustimmung zur Forderungskauf- und Abtretungsvereinbarung
I. TAGESORDNUNG
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten
Lageberichts einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1
des Handelsgesetzbuchs für die SNP Schneider-Neureither & Partner SE, jeweils für das Geschäftsjahr 2023,
des Vorschlags des Vorstands zur Gewinnverwendung sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Die vorgenannten Unterlagen können seit Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter
1. https://investor-relations.snpgroup.com/de/hauptversammlungen/
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eingesehen und heruntergeladen werden.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung
vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss
bereits gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der SNP
Schneider-Neureither & Partner SE zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres
2023 in Höhe von EUR 16.881.365,11 auf neue Rechnung vorzutragen.
Beschlussfassung über die Entlastung der Geschäftsführenden Direktoren
Die außerordentliche Hauptversammlung vom 27. September 2023 hat das Leitungssystem der Gesellschaft
vom monistischen in das dualistische Leitungssystem geändert und dazu die Satzung neu gefasst. Die
Satzungsneufassung wurde am 27. Oktober 2023 im Handelsregister eingetragen. Bis zu diesem Zeitpunkt 3. wurden die Geschäfte der Gesellschaft von den Geschäftsführenden Direktoren geführt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 bis zum Wechsel in das dualistische
System am 27. Oktober 2023 amtierenden Geschäftsführenden Direktoren für das Geschäftsjahr 2023
Entlastung zu erteilen.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats
Bis zur Eintragung der Satzungsneufassung zum Wechsel vom monistischen in das dualistische
Leitungssystem wurde die Gesellschaft vom Verwaltungsrat geleitet. 4.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 bis zum Wechsel in das dualistische
System am 27. Oktober 2023 amtierenden Mitgliedern des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2023 jeweils
Einzelentlastung zu erteilen.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 5. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 seit dem Wechsel in das dualistische
System am 27. Oktober 2023 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu
erteilen.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 6. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 seit dem Wechsel in das dualistische
System am 27. Oktober 2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Entlastung zu erteilen.
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für
die prüferische Durchsicht des Halbjahresberichts
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine entsprechende Empfehlung seines Prüfungsausschusses, vor,
die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg,
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a) zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 und
7.
zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des
b) Halbjahresberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2024, sofern eine solche
Prüfung in Auftrag gegeben wird,
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zu bestellen.
Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024
Nach der am 5. Januar 2023 in Kraft getretenen Corporate Sustainability Reporting Directive ("CSRD")
müssen große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern bereits für nach dem 31.
Dezember 2023 beginnende Geschäftsjahre ihren (Konzern-)Lagebericht um einen (Konzern-)
Nachhaltigkeitsbericht erweitern, der extern durch den Abschlussprüfer oder - nach Wahlmöglichkeit des
jeweiligen Mitgliedstaats - einen anderen (Abschluss-)Prüfer oder einen unabhängigen Erbringer von
Bestätigungsleistungen zu prüfen ist. Damit muss die Gesellschaft, die bereits heute der
nichtfinanziellen Berichterstattung i. S. d. § 289b Abs. 1, § 315b Abs. 1 HGB unterliegt, erstmals für
das Geschäftsjahr 2024 einen Nachhaltigkeitsbericht für die Gesellschaft und den Konzern aufstellen und
extern prüfen lassen. 8.
Die EU-Mitgliedstaaten haben die CSRD bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht umzusetzen. Es ist
somit davon auszugehen, dass der deutsche Gesetzgeber ein Gesetz zur Umsetzung der CSRD in deutsches
Recht ("CSRD-Umsetzungsgesetz") verabschieden und das CSRD-Umsetzungsgesetz bis zum Ablauf der
Umsetzungsfrist in Kraft treten wird.
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, aufschiebend
bedingt auf das Inkrafttreten des CSRD-Umsetzungsgesetzes die Rödl & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr
2024 zu bestellen. Der Beschluss kommt nur zur Durchführung, wenn nach dem CSRD-Umsetzungsgesetz ein für
das Geschäftsjahr 2024 zu erstellender Nachhaltigkeitsbericht extern durch einen von der Hauptversammlung
zu bestellenden Prüfer zu prüfen ist.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Vorstand und Aufsichtsrat haben nach § 162 Aktiengesetz einen Vergütungsbericht über die im
Geschäftsjahr 2023 jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Geschäftsführenden Direktor und Mitglied
des Verwaltungsrats, des Vorstands und des Aufsichtsrats von der Gesellschaft und von Unternehmen
desselben Konzerns gewährte und geschuldete Vergütung erstellt.
Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Absatz 3 Aktiengesetz durch den Abschlussprüfer daraufhin
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May 15, 2024 09:05 ET (13:05 GMT)