15.05.2024 15:05:15 - EQS-HV: SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2024 in Wiesloch mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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EQS-News: SNP Schneider-Neureither & Partner SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2024 in Wiesloch
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2024-05-15 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
SNP Schneider-Neureither & Partner SE Heidelberg - ISIN DE0007203705 -
- WKN 720370 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung am 27. Juni 2024, 10:00 Uhr (MESZ), im
Palatin Kongresshotel und Kulturzentrum, Ringstraße 17-19, 69168 Wiesloch (Einlass ist ab 9:00 Uhr) ein.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten
Lageberichts einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1
TOP 1 des Handelsgesetzbuchs für die SNP Schneider-Neureither & Partner SE jeweils für das Geschäftsjahr 2023,
des Vorschlags des Vorstands zur Gewinnverwendung sowie des Berichts des Aufsichtsrats
TOP 2         Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
TOP 3         Beschlussfassung über die Entlastung der Geschäftsführenden Direktoren 
TOP 4         Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats 
TOP 5         Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
TOP 6         Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die
TOP 7         prüferische Durchsicht des Halbjahresberichts 
TOP 8         Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts 
TOP 9         Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 
TOP 10        Beschlussfassung über die Änderung von § 17 der Satzung aufgrund einer Änderung des Aktiengesetzes 
TOP 11        Beschlussfassung über Zustimmung zur Forderungskauf- und Abtretungsvereinbarung 
I.             TAGESORDNUNG 

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten
Lageberichts einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1
des Handelsgesetzbuchs für die SNP Schneider-Neureither & Partner SE, jeweils für das Geschäftsjahr 2023,
des Vorschlags des Vorstands zur Gewinnverwendung sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Die vorgenannten Unterlagen können seit Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter
1. https://investor-relations.snpgroup.com/de/hauptversammlungen/
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eingesehen und heruntergeladen werden.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung

vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss

bereits gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der SNP

Schneider-Neureither & Partner SE zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres

2023 in Höhe von EUR 16.881.365,11 auf neue Rechnung vorzutragen.

Beschlussfassung über die Entlastung der Geschäftsführenden Direktoren

Die außerordentliche Hauptversammlung vom 27. September 2023 hat das Leitungssystem der Gesellschaft

vom monistischen in das dualistische Leitungssystem geändert und dazu die Satzung neu gefasst. Die

Satzungsneufassung wurde am 27. Oktober 2023 im Handelsregister eingetragen. Bis zu diesem Zeitpunkt 3. wurden die Geschäfte der Gesellschaft von den Geschäftsführenden Direktoren geführt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 bis zum Wechsel in das dualistische

System am 27. Oktober 2023 amtierenden Geschäftsführenden Direktoren für das Geschäftsjahr 2023

Entlastung zu erteilen.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats

Bis zur Eintragung der Satzungsneufassung zum Wechsel vom monistischen in das dualistische

Leitungssystem wurde die Gesellschaft vom Verwaltungsrat geleitet. 4.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 bis zum Wechsel in das dualistische

System am 27. Oktober 2023 amtierenden Mitgliedern des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2023 jeweils

Einzelentlastung zu erteilen.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 5. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 seit dem Wechsel in das dualistische

System am 27. Oktober 2023 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu

erteilen.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 6. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 seit dem Wechsel in das dualistische

System am 27. Oktober 2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Entlastung zu erteilen.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für

die prüferische Durchsicht des Halbjahresberichts

Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine entsprechende Empfehlung seines Prüfungsausschusses, vor,

die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg,

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a) zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 und
7.
zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des
b) Halbjahresberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2024, sofern eine solche
Prüfung in Auftrag gegeben wird,
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zu bestellen.

Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024

Nach der am 5. Januar 2023 in Kraft getretenen Corporate Sustainability Reporting Directive ("CSRD")

müssen große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern bereits für nach dem 31.

Dezember 2023 beginnende Geschäftsjahre ihren (Konzern-)Lagebericht um einen (Konzern-)

Nachhaltigkeitsbericht erweitern, der extern durch den Abschlussprüfer oder - nach Wahlmöglichkeit des

jeweiligen Mitgliedstaats - einen anderen (Abschluss-)Prüfer oder einen unabhängigen Erbringer von

Bestätigungsleistungen zu prüfen ist. Damit muss die Gesellschaft, die bereits heute der

nichtfinanziellen Berichterstattung i. S. d. § 289b Abs. 1, § 315b Abs. 1 HGB unterliegt, erstmals für

das Geschäftsjahr 2024 einen Nachhaltigkeitsbericht für die Gesellschaft und den Konzern aufstellen und

extern prüfen lassen. 8.

Die EU-Mitgliedstaaten haben die CSRD bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht umzusetzen. Es ist

somit davon auszugehen, dass der deutsche Gesetzgeber ein Gesetz zur Umsetzung der CSRD in deutsches

Recht ("CSRD-Umsetzungsgesetz") verabschieden und das CSRD-Umsetzungsgesetz bis zum Ablauf der

Umsetzungsfrist in Kraft treten wird.

Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, aufschiebend

bedingt auf das Inkrafttreten des CSRD-Umsetzungsgesetzes die Rödl & Partner GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr

2024 zu bestellen. Der Beschluss kommt nur zur Durchführung, wenn nach dem CSRD-Umsetzungsgesetz ein für

das Geschäftsjahr 2024 zu erstellender Nachhaltigkeitsbericht extern durch einen von der Hauptversammlung

zu bestellenden Prüfer zu prüfen ist.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

Vorstand und Aufsichtsrat haben nach § 162 Aktiengesetz einen Vergütungsbericht über die im

Geschäftsjahr 2023 jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Geschäftsführenden Direktor und Mitglied

des Verwaltungsrats, des Vorstands und des Aufsichtsrats von der Gesellschaft und von Unternehmen

desselben Konzerns gewährte und geschuldete Vergütung erstellt.

Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Absatz 3 Aktiengesetz durch den Abschlussprüfer daraufhin

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May 15, 2024 09:05 ET (13:05 GMT)
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
SNP SCHNEID.-NEUREIT.O.N. 720370 Xetra 49,000 07.06.24 17:36:24 +0,100 +0,20% 0,000 0,000 48,100 49,000

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